UMMELDEN VON AUTO

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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seppel
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UMMELDEN VON AUTO

Beitrag von seppel » Mo 20. Aug 2007, 19:47

Guten abend ich hääte d mal eine frage und zwar kann das ärger geben wenn man sein auto erst was später ( 3 Monate) ummeldet, als man selbst umgezogen ist.

Bitte um eine Antwort



Danke

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füchslein
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Beitrag von füchslein » Di 21. Aug 2007, 14:49

Das ist eine Seite über Fahrerlaubnisrecht, nicht über Zulassungsrecht!!

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Di 21. Aug 2007, 15:05

Naja, Verstöße gegen das Zulassungsrecht sind Ordnungswidrigkeiten, und Ordnungswidrigkeiten können grundsätzlich auch zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bis hin zum Führerscheinentzug führen.

Vorliegend wird es aber - sofern die Sache überhaupt verfolgt wird - bei einem Verwarngeld von 15 € bleiben.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_51.php

Das hätte dann keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen, sofern man sich nicht wie ein Querulant grundsätzlich und wiederholt weigert, seinen KfZ-Schein korrigieren zu lassen.

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