MPU weil mir ein Fuß amputiert wurde und ich Morphin nehm

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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furby50
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MPU weil mir ein Fuß amputiert wurde und ich Morphin nehm

Beitrag von furby50 » So 9. Sep 2007, 11:11

Moin, Moin aus dem kalten Norden Deutschlands

Leute ich hoffe ich finde hier guten Rat und bedanke mich im Voraus bei jedem der mir helfen kann und wird.

Folgendes Prob.

Wurde im März geblitzt. Hab das Bußgeld erst verspätet gezahlt aber wegen der Mahnkosten gebeten, diese zu Erlassen, weil ich im Krankenhaus lag.
Diese Kosten wurden auch tatsächlich erlassen. ABER jetzt soll ich zur MPU weil mir ja ein Fuß und ein Finger entfernt wurde und auch noch Morphin gegen Schmerzen nehmen muss.
Habe in der Anhörung erklärt, dass ich zum Zeitpunkt als ich geblitzt wurde keine Tabletten genommen habe und derzeit kein Auto fahre. ( Tue ich tats. nicht ). Weiter teilte ich mit, das ich ab Sept. 2007 mit ärztlicher Aufsicht das Morphin erst reduzieren und dann absetzen werde und dann nat. auch erst wieder fahre. An meinem Fuß fehlt nur der Vorderfuß und mit orthopädischen Schuhen laufe und Fahre ich ohne Probleme. Trotzdem soll ich jetzt zur MPU. Ist das rechtens??? Dass ich vieleicht durch eine Fahrschule oder durch TÜV nachweisen müsste, dass ich ohne Probl. fahren kann, könnte ich je verstehen. Aber was soll die MPU????.

Seit nett und antwortet doch so schnell wie möglich denn ich soll in 3 Tagen unterschreiben, das ich mit der MPU einverstanden bin.
Es kann der frömste nicht in Frieden leben wenns den lieben Behörden nicht gefällt.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 9. Sep 2007, 15:07

Es mag bitter erscheinen. Die behördliche Logik ist so: Wenn Du jetzt wegen einer Erkrankung nicht fährst, dann tut Dir auch ein FE-Entzug nicht weh. Wenn Du geeignet bist, dann kann eine Überprüfung Dir nicht schaden.

Sie haben, solange Du Morphin nimmst, sogar recht mit der MPU. Wer Drogen nimmt, dazu gehört auch das Medikament Morphin, ist vom Grundsatz her fahrungeeignet. Anderes ist durch eine MPU zu belegen. Das ergibt sich einmal aus dem gesetzgeberischen Willen, zum anderen aus dem Schutzinteresse der Allgemeinheit.

Wobei die Fahrungeeignetheit dauerhaft sein muss, d.h. länger als sechs Monate andauernd. Die Frage ist, kommst Du voraussichtlich unter diese Zeit (ab Behandlung) oder darüber.

Wenn wird in der MPU festgestellt werden, ob Du Dich an die Medikamentierung hältst, keine weiteren beeinflussende Mittel nimmst und ob u.a. Dein Reaktionvermögen mit Droge ausreichend ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Hinsichtlich der Körperbehinderung durch die Amputation bin ich mir nicht so sicher, ob eine MPU angezeigt wäre. Schließlich handelt es sich um ein rein medizinisches Problem. Da sollte ein ÄG ausreichend sein. Zu erwerben über einen Facharzt mit besonderer verkehrsmedizinischer Qualifikation.

Solange Du Morphin nimmst, bietet es sich in der Tat an, beides im rahmen einer MPU zu prüfen lassen, denn das spart Dir Kosten.

Ich würde mit der FEB sprechen, ob sie nicht eine andere Lösung wüsste. So könntest Du bsp. jetzt auf Deine FE verzichten und später einen Neuantrag stellen. Dann sollte die FEB auf die MPU verzichten (wenn Morphinfreiheit besteht) und nur ein ÄG verlangen. Bsp. Durch Urinscreen plus Untersuchung des Pedaltrittvermögens.

Ich kann mir vorstellen, dass Du überrascht und enttäuscht bist, ob einer nun kommenden Entscheidung der FEB, die Dir das Leben schwerer macht. Allerdings hat da die FEB nur wenig Spielraum.

Rede mit der FEB, ggf. veranlasse einen Gesprächstermin mit dem Behördenleiter.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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