Ein teures Photo

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Felide
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Ein teures Photo

Beitrag von Felide » Di 25. Sep 2007, 12:19

Hallo!
Habe dieses Forum gefunden und einige Fragen. Wäre dankbar über Tipps.

Mein Freund ist gestern auf der Autobahn geblitzt worden. Er hat schon einige Punkte (8 oder 9?).
Er hat ein 60 Schild übersehen und wurde mit geschätzten 70 drüber photographiert. Da war ein Schild auf der Seite und dahinter die Blitze.
Teuer.
Fahrverbot steht ins Haus.

1. Wie notwendig ist ein Anwalt? Und wann braucht man einen?
2. Zählt Augenblicksversagen, wenn da nur ein Schild auf 1 Seite war / ist?
3. Zählt Ortsunkundigkeit?
4. Zählt Termindruck? (er musste dringend zur Arbeit und stand vorher im Stau).
5. Er braucht das Auto für den Arbeitsweg. Dorthin gibt es auch keine Vebindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
6. Einen Fahrer kann er sich unmöglich für 3 Monate leisten.
7. Er arbeitet im Schichtdienst nachts und morgens und kann daher auch keine Mitfahrgelegenheiten in Anspruch nehmen und für Fahrrrad o.ä. ist es einfach zu weit.
8. Kann sein Arbeitsgeber ihm bescheinigen, dass sein Auto unabdingbar für den Weg zur Arbeit ist?
9. Resturlaub o.ä. ist für dieses Jahr auch nicht mehr übrig - schon gar nicht 3 MOnate lang...
10. Kann man durch freiwillige Teilnahme an einem Seminar die Fahrverbotszeit verkürzen

Ich weiß, dass die Punkte jeder einzeln nicht beachtet werden - aber wenn man mehrere angeben kann??!

Das ist alles sehr dumm...wir führen eine Fernbeziehung, ich kann nicht fahren und daher ist mir auch an einer möglichst kurzen Zeit gelegen.

Ich freue mich über jede Antwort und jeden Tipp.
Vielen Dank!

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Di 25. Sep 2007, 14:00

1. Wie notwendig ist ein Anwalt? Und wann braucht man einen?
Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, würde ich immer einen RA kontaktieren!
2. Zählt Augenblicksversagen, wenn da nur ein Schild auf 1 Seite war / ist?
3. Zählt Ortsunkundigkeit?
4. Zählt Termindruck? (er musste dringend zur Arbeit und stand vorher im Stau).
Kann ich mir nicht vorstellen.
Sind nicht viele unaufmerksam und passen einen Augenblick nicht auf?
Sind nicht viele in fremder Umgebung unterwegs?
Sind nicht viele permanent unter Zeitdruck?

Wenn diese lapidaren Begründungen ausreichend wären, von einem Fahrverbot abzusehen, könnten fast keine Fahrverbote mehr verhängt werden!

5. Er braucht das Auto für den Arbeitsweg. Dorthin gibt es auch keine Vebindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
6. Einen Fahrer kann er sich unmöglich für 3 Monate leisten.
7. Er arbeitet im Schichtdienst nachts und morgens und kann daher auch keine Mitfahrgelegenheiten in Anspruch nehmen und für Fahrrrad o.ä. ist es einfach zu weit.
8. Kann sein Arbeitsgeber ihm bescheinigen, dass sein Auto unabdingbar für den Weg zur Arbeit ist?
9. Resturlaub o.ä. ist für dieses Jahr auch nicht mehr übrig - schon gar nicht 3 Monate lang....
Wenn die Geschw.überschreitung bis 70 km/h ist, dann geht es mit einem Fahrverbot von 2 Monaten ab. Gem. der Rechtsprechung ist es zumutbar für diese Zeit einen Fahrer einzustellen, den Jahresurlaub zu nehmen etc.
Grundsätzlich kann das FV innerhalb von 3 Mon. nach Rechtskraft der Entscheidung angetreten werden, so daß das Fahrverbot dann vermutlich erst im nä. Jahr wirksam wird. Der Jahresurlaub von nä. Jahr und evtl. Resturlaub von diesem Jahr kann dann die Dauer des FV'es schon fast überbrücken!
10. Kann man durch freiwillige Teilnahme an einem Seminar die Fahrverbotszeit verkürzen
Eine solche Möglichkeit ist mir nicht bekannt.

Das ist alles sehr dumm...wir führen eine Fernbeziehung, ich kann nicht fahren und daher ist mir auch an einer möglichst kurzen Zeit gelegen.
Da fühle ich zwar mit, aber das dürfte für die Stelle, die in der Angelegenheit zu entscheiden hat, nicht groß berühren! Da fällt mir nichts anderes ein, als für die Zeit des Fahrverbotes an die gute alte Bahn zu erinnern!

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Di 25. Sep 2007, 19:12

Ein Augenblicksversagen könnte vorliegen, wenn wie aus heiterem Himmel ein Verkehrszeichen auftauchte.

Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass es zuvor keinen Geschwindigkeitstrichter gab, der ein Herunterbremesen über Tempo 100 auf 80 und schließlich 60 vorgesehen hat. All diese drei Geschwindigkeitsbegrenzungen zu übersehen ist jedoch kein Augenblicksversagen!

Wird davon ausgegangen, dass auch vorher das Tempo 80 Schild übersehen (oder ignoriert) wurde, dann wäre das Tempo immer noch 50 drüber. Daraus wird ersichtlich sein, dass auch vorher deutlich zu schnell gefahren worden sein muss.

Außerdem ist bei Tempo 60 auf Autobahnen eine bestimmte Verkehrslage typisch, die doch vorher hätte wahrgenommen werden können. Und darüber hätte doch ebenfalls ein Rückschluss auf etwaige vergessene oder übersehene Verkehrszeichen fallen können.


Sind es nicht sogar 4 Monate ab Rechtskraft Zeit, das Fahrverbot anzutreten, so es das erste innerhalb einer Zweijahresfrist ist?

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Di 25. Sep 2007, 20:52

Die Frist zum Antreten des Fahrverbots beträgt in der Tat 4 Monate ab Rechtskraft, sofern in den zwei Jahren vor der Tat noch kein Fahrverbot verhängt wurde.

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Villegirl
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Beitrag von Villegirl » Mi 26. Sep 2007, 09:32

Davon mal abgesehen, dass man sich auch als Ortsunkundiger an die Regeln halten muß, so ist es doch schwer vorstellbar, dass man sich auf dem Weg zur Arbeit mit "Ortsunkundigkeit" herausreden kann.

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Felide
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Danke

Beitrag von Felide » Mi 26. Sep 2007, 19:11

für die Antworten.

Tja. Weiß jetzt auch nicht, was wir machen sollen.

Er sagt er habe geglaubt, dass er sich verfahren hat und hat daher auf die Ausfahrtsschilder rechts geachtet. Die Straße ist wohl frei gewesen, denn es war früh morgens und war auch am Runterbremsen, aber eben nicht schnell genug.

Aber das tut dann wohl nichts zur Sache.

Es ist weder Geld für einen Anwalt da, noch für einen Fahrer. Und man kann schlecht jeden Tag ein Weg 40 km Fahrrad fahren.
Vielleicht bleibt es bei 2 Monaten Fahrverbot, man kann ja Glück haben.

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Do 27. Sep 2007, 06:03

Ohne "Vorgeschichte" wird bei einer Geschw.überschreitung bis einschließlich 70 km/h ein zweimonatiges Fahrverbot fällig, ab 71 km/h Überschreitung sind es 3 Monate.
Erst wenn der Bußgeldbescheid vorliegt ist klar, wie lange das Fahrverbot konkret ist.
Das Argument "Arbeitsplatz" wird bei keinem Richter ziehen, denn dieses Problem hat mehr oder weniger jeder, gegen den ein Fahrverbot verhängt wird. Die Rechtsprechung ist hier ziemlich eindeutig und diese Zeit muß dann eben mit den vorhandenen Möglichkeiten überbrückt werden. Durch die Viermonatsfrist innerhalb der das Fahrverbot erst angetreten werden muß hat man z. B. die Möglichkeit, zumindest einen Teil in den Jahresurlaub zu legen. Andere Möglichkeiten sind öffentliche Verkehrsmittel (wobei hier auch längere Wartezeiten etc. zumutbar sind), Mitfahrgelegenheiten suchen, für die Dauer ein Zimmer am Arbeitsplatz nehmen, unbezahlter Urlaub etc. etc.!!

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