Mindestens 6 Monate zwischen Trunkenheitsfahrt und MPU?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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G. T.
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Beitrag von G. T. » Mi 19. Dez 2007, 22:26

Hallo,

Vielen Dank nachträglich noch einmal für alle Antworten hier im Forum. Ich habe am letzten Dienstag das Protokoll meiner bestandenen MPU erhalten. Nun hoffe ich nur noch, dass die Führerscheinstelle keine Schwierigkeiten macht. Ich habe nach einer Beratung im MPI eine Einzelintervention gemacht und im Großen und Ganzen die Sache bei der MPU so geschildert wie hier im Forum. Scheint ja überzeugend gewesen zu sein. Die MPU habe ich bei der IAS Begutachtungsstelle gemacht, falls das für jemanden von Interesse sein sollte.

Gruß, G. T.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 20. Dez 2007, 22:10

Wenn die Begutachtung ergibt, Du bist geeignet und das sorgfältig begründet, dann wird sich die FEB schwer tun, dagegen zu halten, selbst wenn die 6 Monate unterschritten werden. Denn das ist eine Regelzeit, die Ausnahmen zulässt.

begründet die Begutachtung die Ausnahme nicht, macht sie offensichtliche Fehler, weil sie die Begutachtungsrichtlinien nicht (richtig) anwendet, dann wird ein positives Gutachten wenig nützen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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