Entzug der Fahrerlaubnis wg. Betrugsfällen in der Fahrschule

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Jess
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Beitrag von Jess » Di 13. Nov 2007, 22:05

@125 chaos:
"Ich bin wie schon geschrieben der Meinung, dass ein Fahrerlaubnisentzug in einem Widerspruchsverfahren zurückgenommen werden müsste, wenn er während des Widerspruchsverfahrens eine Theorieprüfung bestehen sollte. Auch müsste ihm auf Antrag hin Gelegenheit gegeben werden, die Theorieprüfung erneut abzulegen."

Inwiefern beziehst Du dich auf ein Widerspruchverfahren. Die Behörde sagt, die Gutachtenerbringung dient der Vorbereitung einer Verwaltungsmaßnahme (Verwaltungsakt) und muss von dem Fahrschulinhaber erbracht werden, damit die Behörde die Eignung prüfen kann. Erst dann trifft sie eine Entscheidung, gegen die ein Widerspruch möglich ist.
Und ergänzend: In der Aufforderung steht eindeutig: Eine Wiederholung der Prüfung ist ausgeschlossen. Ergo Nichtbestehen = Fahrerlaubnisentzug.
Gruß Jess

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Di 13. Nov 2007, 22:59

@Jess: da Du ja noch keine Prüfung gemacht hast und dementsprechend auch noch nicht durchgefallen ist, bezog sich meine Erklärung erst einmal nur auf den Pizzabäcker.

Wenn die Behörde nach einmaligem Durchfallen die Fahrerlaubnis entzieht, dann handelt es sich beim Entzug um einen Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann.
Da man dem Durchgefallenen aber nicht auf ewig davon abhalten kann, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, wird die Behörde ihm Gelegenheit geben müssen, weitere Prüfungen abzulegen, insbesondere wenn sonst nichts gegen ihnr vorliegt. Da man das meiner Ansicht nach bereits nach 2 weiteren Wochen machen kann, wie bei einem normalen durchgefallenen Prüfling, kann es also durchaus sein, dass man vor Entscheidung über den Widerspruch bereits eine Prüfung bestanden hat. Da man in diesem Fall wieder als befähigt zu gelten hat, muss die Behörde dem Widerspruch stattgeben und den Fahrerlaubnisentzug aufheben.

So in etwa hat ja auch der bayrische Verwaltungsgerichtshof argumentiert. In dem dort entschiedenen Fall hatte der Kandidat allerdings wohl tatsächlich eine unregelmäßige Ausbildung, und er hatte auch charakterliche Eignungsmängel, so dass der VGH ihm einstweilen nicht gestattet hat, weiter zu fahren.

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Jess
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Beitrag von Jess » Di 13. Nov 2007, 23:13

Da man das meiner Ansicht nach bereits nach 2 weiteren Wochen machen kann, wie bei einem normalen durchgefallenen Prüfling, kann es also durchaus sein, dass man vor Entscheidung über den Widerspruch bereits eine Prüfung bestanden hat. Da man in diesem Fall wieder als befähigt zu gelten hat, muss die Behörde dem Widerspruch stattgeben und den Fahrerlaubnisentzug aufheben.

[/quote]

So wie mir erklärt wurde, ist genau das nicht der Fall. Eine Wiederholungsprüfung ist nicht erlaubt und wird nicht zugelassen. Bleibt also nur der reguläre Neuerwerb, zu der man von der Führerscheinbehörde aber wohl während der Widerspruchszeit nicht die Genehmigung bekommen wird.
Genau das wird mich betreffen, wenn ich die Prüfung nicht beim ersten Mal bestehen werde. Und um das noch einmal deutlich zu machen. Ich habe keine Befürchtung die Theorie nicht zu bestehen. Angst macht mir die praktische Prüfung, da ich davon ausgehe, dass die Bewertungskriterien um einiges strenger sein werden als bei der regulären Prüfung.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 14. Nov 2007, 23:25

Ich sehe nicht, mit welcher Rechtsgrundlage in einem (kommenden) Widerspruchsverfahren eine Wiederholung einer Prüfung untersagt werden könnte.

M.E. müsste zumindest das übliche Verfahren - Wiederholung nach zwei Wochen - analog angewendet werden, selbst in einem laufenden Verfahren!


Ich würde die theoretische Prüfung erneut beantragen, absolvieren. Bestehen. Und dann eine mögliche Aufforderung zu einer praktischen Fahrprüfung verweigern.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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