Frage zur Frist des Aufbauseminars

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
alexlena
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Mo 12. Nov 2007, 22:02

Frage zur Frist des Aufbauseminars

Beitrag von alexlena » Mo 12. Nov 2007, 22:08

Hallo,

hab schon einiges nachgelesen und bin schon etwas schlauer aber hab doch noch ein paar Fragen :-)

Hab im August 2005 meinen Führerschein bestanden, wurde am 6.8.2006 geblitzt, Autobahn nach Abzug der Toleranz 21km/h zu schnell, Bussgeld von gut 80 Euro Anfang September 2006 bezahlt.

Seitdem kam nichts mehr, jetzt am 9.11.2007, sprich 14 Monate später kommt die Aufforderung des Landratsamtes zur Nachschulung mit Frist bis 12.12.2007 zur Abgabe der Teilnahmebescheinigung. Kann die Behörde egal wann dieses Seminar anordnen? Gilt denn keinerlei Verjährung oder ähnliches? Das war mein erster und letzter Blitzer in den gesamten 2 Jahren.

Hab bereits bei Fahrschulen nachgefragt zwecks Seminar das Problem ist das ich bis Ende Dezember jedes Wochenende arbeiten muss und daher ein Problem mit den Wochenend Terminen hab. Bin selbstständig und wenn ich 2 Tage für das Seminar absage verlier ich genausoviel Geld wie mich das Ding kostet. Sind diese knappen 4 Wochen nicht etwas zu knapp bemessen auch?

Vielen Dank im vorraus!

Benutzeravatar
125Chaos
Aktiver Benutzer
Beiträge: 55
Registriert: Di 7. Mär 2006, 21:47

Beitrag von 125Chaos » Mo 12. Nov 2007, 23:55

Eine besondere Verjährungsfrist gibt es für die Aufforderung zum Aufbauseminar nicht. Solange die Ordnungswidrigkeit noch nicht in Flensburg getilgt ist (also 2 Jahre nach Rechtskraft) kann sie als Grundlage für die Seminaranordnung herhalten.

4 Wochen Frist erscheint mir allerdings sehr kurz zu sein. Grundsätzlich hat man die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, da die Frist von der Behörde gesetzt wurde und nicht im Gesetz steht.

In Niedersachsen sind nach Verlängerung Fristen von 4 bis 5 Monaten durchaus üblich. Insofern sollte es meiner Ansicht nach möglich sein, hier eine Verlängerung bis Ende Januar zu bekommen.

Benutzeravatar
Ferdi
Fortgeschrittener
Beiträge: 1738
Registriert: Mi 12. Mär 2003, 19:03
Wohnort: Eckernförde

Beitrag von Ferdi » Di 13. Nov 2007, 07:26

Solltest Du aus beruflichen Gründen, z.B. Arbeitszeiten, Schichtdienste oder sonstige schwerwiegende Gründe an den im Umkreis angebotenen Seminaren nicht teilnehmen können, so sprich mit den Mitarbeitern der Fe-Behörde und lass Dir von diesen Alternativen nennen oder Fristverlängerung genehmigen. Aber bitte nicht bis zum letzten Moment warten.

Viele Grüße
Ferdi
wohnen, wo andere Urlaub machen

Benutzeravatar
Christian Schulz
Fortgeschrittener
Beiträge: 1874
Registriert: Mi 27. Aug 2003, 20:57
Wohnort: Burg, LK Jerichower Land, Sachsen-Anhalt
Kontaktdaten:

Beitrag von Christian Schulz » Di 13. Nov 2007, 16:01

125Chaos hat geschrieben: 4 Wochen Frist erscheint mir allerdings sehr kurz zu sein. Grundsätzlich hat man die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen, da die Frist von der Behörde gesetzt wurde und nicht im Gesetz steht.
Ganz so ist es nicht. Der Gesetzgeber hat hier der Behörde etwas Freiraum gelassen bei der Bemessung der Frist, d.h. sollte man innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist das Aufbauseminar nicht nachkommen bzw. nachweisen, so ist die FE zu entziehen.

Allerdings erscheint mir diese Frist hier sehr wohl etwas zu kurz.

Üblich sind meistens 2-3 Monate. Eine Verlängerung wird bei uns nur gewährt, wenn diese innerhalb der festgesetzten Frist beantragt wird oder es werden sehr wichtige Gründe vorgebracht.
Gruß
Christian Schulz
Landkreis Jerichower Land

E-Mail: Christian.Schulz@lkjl.de

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 31 Gäste