Vernichtung deutscher Führerschein

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
Keksdose
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: Mi 23. Jan 2008, 22:13
Wohnort: Schwabenländle (unfreiwillig)

Vernichtung deutscher Führerschein

Beitrag von Keksdose » Mi 30. Jan 2008, 21:42

Ich bin in Besitz aller deutschen Führerscheinklassen. Seit 2005 besitze ich den FS im Scheckkartenformat - gleichzeitig wurde ich 50.

Die beschränkten FS-Klassen sind bis 2010 gültig. Anfang 2007 nahm ich eine Arbeit in der Schweiz auf und dort ist zwingend der schweizer FS nötig.

Ich erwarb den schweizer FS im Scheckkartenformat einschliesslich ärztlicher Untersuchung und Sehtest - dieser FS ist unbeschränkt gültig. In der Schweiz hatte ich einen Nebenwohnsitz mit Aufenthaltsgenehmigung L, welche maximal 364 Tage gültig ist.

Die schweizer Vorschrift besagt, das der deutsche FS nach Flensburg und von dort aus zur austellenden FS-Stelle geschickt wird. Das ist nach Aussage der schweizer FS-Stelle auch geschehen.

Als ich nach einem halben Jahr wieder nach Deutschland kam und bei meiner FS-Stelle den FS tauschen wollte sagte man mir, er wurde vernichtet!

Um einen neuen FS zu erhalten müsste ich 34€ bezahlen.

Ich lebe in geordneten Familienverhältnisse, habe keine Punkte in Flensburg, keine Alkohol- oder Drogenprobleme und keine Gerichtsverfahren.

Warum wurde mein Führeschein vernichtet!? Nach meiner Information müsste der FS 3 Jahre lang aufbewahrt werden.

Benutzeravatar
Hartmut
Forums-Methusalem
Beiträge: 4663
Registriert: Di 23. Jul 2002, 06:53
Wohnort: Rh.-Pfalz

Beitrag von Hartmut » Do 31. Jan 2008, 09:22

Das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Die Regelung des § 31 Abs. 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besagen:
"... Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden."

Allerdings verstehe ich grundsätzlich nicht die Verfahrensweise der Schweiz. Dein Wohnsitz ist weiterhin in Deutschland und lediglich wegen der Arbeit bist du in der Schweiz. Pendelst du jeden Tag oder kommst du nur am Wochenende nach Deutschland zurück ?

Benutzeravatar
Keksdose
Aktiver Benutzer
Beiträge: 2
Registriert: Mi 23. Jan 2008, 22:13
Wohnort: Schwabenländle (unfreiwillig)

Beitrag von Keksdose » Do 31. Jan 2008, 16:20

Die Verfahrensweise der Schweiz ist gesetzlich geregelt.

In der "Verordnung über Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr" vom 27.10.76 heisst es nach Art. 42 Abs. 3b: "Einen schweizer FS benötigen...Personen, die berufmässig in der CH imaträkulierte Motorfahrzeuge der Kat. C oder D oder Unterkat. C1 oder D1 führen...oder eine Bewilligung nach Art. 25 bedürfen."

Im Art. 44 Abs. 4 heisst es: "Die Behörden ziehen bei der Erteilung eines schweizerischen FS Ausweise ein, die von EU oder EFTA-Staaten ausgestellt worden sind, und senden sie an die Austellungsbehörde zurück. Sie vermerken in Ausweisen die von anderen Staaten ausgestellt worden sind, die Ungültigkeit in der CH. Der Inhalt der ausländ. FS wird registriert."

Zur Beantwortung der Frage: Ich hatte einen Nebenwohnsitz in der CH weil ich da gearbeitet habe. Mein Wohnort ist weiterhin Deutschland - hier hatte ich mich auch nicht abgemeldet.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste