Negatives Ärztliches Gutachten bei Ersterteilung des FS.

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Don151
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Negatives Ärztliches Gutachten bei Ersterteilung des FS.

Beitrag von Don151 » Fr 1. Feb 2008, 17:27

Hallo,

ich bin neu hier und bräuchte dringend einen Rat!

Sachverhalt:

Ich bin vor 9 Jahren einmal schwarz gefahren und unter Alkoholeinfluss. Als ich von der Polzei angehalten wurde (allg. Verkehrskontrolle) wurde ein Promille Wert per Blutabnahme von 1,13 festgestellt. Nun wurde mir vom Gericht eine Sperrzeit von 2000-2001 auferlegt.
Seitdem trinke ich nur noch selten, wenns hoch kommt 1 Bier die woche.

Als ich nun im September 2007 meinen Erstantrag auf den Führerschein stellte wurde mir eine Arztliche Untersuchung auferlegt. Diese habe ich dann für "läppische" 240€ übermich ergehen lassen, mit Blutentnahme, einem Gspräch mit der Ärztin usw.

Als ich das Gutachten nun zugeschickt bekam war ich auf 180. Es standen angebliche Ausagen von mir drin die ich so nie von mir gegeben habe ... auf Grund erhöter Leberwerte wird nun eine MPU empfohlen, obwohl dort auch drin steht wie sehr ich mich gebessert habe und stabil bin! Außerdem hätte ich den Seiltänzergang nicht bestanden (ich sei zu sehr nach links gelaufen) obohl ich ärztlich nachweisen konnte das ich ein schiefes Becken habe und mein linkes Bein 3cm Kürzer ist als das andere und ich deswegen mehr nach links gehe.

Nun habe ich einen Widerspruch gegen das Gutachten ferfasst und wollte ihn heute abgeben, doch die Sachbearbeiterin schaute nur auf die letzte Seite des Gutachtens und ignorierte meinen Widerspruch ... auf meine Hinweise das in dem Gutachten falsche Angaben stehen bzw. das ich bestimmte Sachen widerlegen kann meinte sie nur "Das ist nicht mein Problem! Ich schicke ihnen einen Termin zur MPU zu, entweder sie nehmen ihn an oder sie ziehen ihren Antrag zurück, sonst macht sie es *kostenpflichtig* natürlich."

Auf die Frage was für Kosten auf mich zukommen würden meinte sie so zwischen 550€-700€ wenn ich glück habe.

Kann ich da irgendwie gegenangehen? ... Es war vor fast 9 Jahren, nur ein einziges Mal und mein Ersatantrag!

Vielen Dank für eure antworten :)

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Sa 2. Feb 2008, 01:44

Die vom SB genannten Kosten kommen nur im allerschlimmsten Fall zustande (Du machst MPU und fällst dabei durch und gibst das MPU-Gutachten ab und lässt Dir die Ungeeignetheit auch noch von der FEB bescheinigen).

Ich würde die FEB um eine Aussetzung des Verfahrens bitte, damit Du Zeit bekommst, die erfolgte Beurteilung zu klären. Lässt sich die FEb darauf nicht ein, dann könntest Du die weiteren Entscheidung der FEB abwarten, um am Ende dagegen zu klagen, oder Du ziehst den Antrag auf FE jetzt zurück. Dann bekommst Du sogar etwas Geld wieder seitens der FEB.

Ich könnte mir vorstellen, dass die FEB Deinen Gedanken folgt, wenn alle Deine Vorbringungen plausibel, glaubhaft und (hinreichend) wahrscheinlich sind. Hinsichtlich des Beckens und des gerade Gehens hast Du gute Chancen. Bei den Leberwerten nicht unbedingt. Sind diese erhöht, so liegt das ziemlich oft am zu hohen Alkoholkonsum. Nun ist strittig, ob das im Rahmen des ÄG durch die untersuchende Ärztin aktiv zu klären gewesen wäre oder ob Du ihr von vornherein eine ärztliche Erklärung hättest mitbringen müssen. Bezogen auf den von Dir gezahlten Betrag sind weitere Untersuchungen eher nicht kalkuliert.

Ich würde die Ärztin bitten, das Gutachten zu korrigieren. Hinsichtlich des Beckens, bei entsprechend vorher eingereichten Unterlagen, hast Du darauf einen Anspruch. Hast Du zum Untersuchungstag diese Belege nicht mitgebracht, z.B. eine Röntgenaufnahme, dann kannst Du sie bitten, gegen weitere Zahlung das Gutachten zu ergänzen. Auch dann wird es dahingehend richtig gestellt.

Ebenso kannst Du bsp. über sie einen CDT anregen und/oder per bsp. Facharzt (Hepaloge/Internist) nachweisen, dass Deine Leber einen Vorschaden hat, die erhöhten Leberwerte jedenfalls nicht vom jetzigen Alkoholkonsum herrühren. Lagen diese Nachweise am Untersuchungstag nicht von Dir vor, dann wirst Du für die Ergänzung wiederum zahlen müssen.


Sag mal, warst Du vorher nicht bei Deinem Hausarzt und hast Dich checken lassen? Und Hand auf das Herz, Du trinkst wirklich höchstens ein kleines Bier pro Woche (und auch sonst keine anderen Alkoholika)?


Ein Hinweis: Mit dem nun abgegeben ÄG würde ich in der nächsten Zeit nicht zur MPU antreten.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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