Negative MPI?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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druide65
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Beitrag von druide65 » Mi 13. Feb 2008, 15:16

ja bin ich und die haben gefragt wie oft das vorkommt,da hab ich gesagt ab und zu so zweimal im monat. es war allerdings nur ein arzt anwesend.

als unterschrift unter dem gutachten steht.

meyer,arzt

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Mi 13. Feb 2008, 15:28

Ok. der Bonbon ist geluscht. Durch die Probe ist für die FB erwiesen, dass Du zumindest gelegentlich konsumierst und, auch dass ist erwiesen, Konsum und Fahren nicht trennen kannst.

Kurze Statisik! Auf etwa 300 Fahrten unter Drogeneinfluss kommt eine Fahrt, die kontrolliert wird. Rechnen kannst Du selbst.

Wie geht es jetzt für Dich weiter!
Die Fahrerlaubnisbehörde wird Dir unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis entziehen. Hiergegen hast Du Rechtsmittel, aber bei der Vorgeschichte solltest Du einen Anwalt fragen, dem nicht nur die $$$-Zeichen in den Augen stehen. Die Entziehung kann bis 511 € kosten. Wie hoch der Gebührensatz bei Euch weis ich natürlich nicht.

Dem kannst Du zuvorkommen, in dem auf Deine Fe verzichtest (auch hier vorher Rat vom Anwalt einholen).

Für eine spätere Neubeantragung wird von Dir verlangt, dass Du nachweisen kannst, dass Du mit Drogen abgeschlossen hast; d. h. Du wirst über einen längeren zeitraum (zwischen 6 und 12 Monate) regelmäßig Dich auf Drogen testen lassen müssen, wobei wichtig ist, dass der Nachweis erbracht wird, dass Du weder Einfluss auf den Untersuchungstermin hast, noch sonst wie versuchst die Ergebnisse zu manipulieren.

Im Antragsverfahren wird Dir dann aufgegeben werden eine medizinisch-psychologische Untersuchung erstellen zu lassen.
Auch hier, bereite Dich (evtl. mit Hilfe Deiner Führerscheistelle) darauf vor, aber achte darauf, dass Du im privaten Umfeld nicht Personen stößt, die nur über ein gefährliches Halbwissen verfügen.

Viele Grüße
Ferdi
wohnen, wo andere Urlaub machen

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 13. Feb 2008, 21:55

Gebe doch bitte uns einmal die Schlüsselsätze aus dem gutachten auf, warum es negativ wurde. Nach Deinen letzten Aussagen halte ich es für möglich, dass es keine MPU war, sondern ein Ärztliches Gutachten. Dies schon ob des genannten Preises.

Du bist dann durch das ÄG durchgefallen, weil im ÄG herauskam, dass Du regelmäßig Cannabis konsumierst oder gelegentlich Cannabis konsumierst und dabei nicht den Konsum vom Fahren trennen kannst oder dass Du eine andere Droge außer Cannabis nimmst oder genommen hast.

Hättest Du Dich beraten lassen, hättest Du ddas negative ÄG ggf. vermeiden können.

Bevor Du die FE (nach dem Entzug) wieder erhalten wirst, kommt dann noch eine MPU auf Dich zu.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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