Negative MPI?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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druide65
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Negative MPI?

Beitrag von druide65 » Di 12. Feb 2008, 19:13

Hallo

Ich habe den Führerschein auf Probe.
Jetzt wurde ich angehalten und in meinem Blut wurden 1,2ng/ml THC festgestellt.
Dafür gab es einen Monat Führerschein Entzug ,4Punkte und 365,00Euro.
Jetzt kam das Gutachten von dem Medizinisch-Psychologisches Institut Begutachtungstelle für Fahreignung.
Worin auszugsweise steht, "Leider war es uns noch nicht möglich,eine für Sie günstige Beurteilung zu begründen"
und "das die Fahreignung in Frage stellt"
Bei Herrn xxxx ergibt sich aus verkehrsmdizinischer Sicht insgesamt eine im Sinne der Fragestellung negativ zu wertende Befundlage.

Was genau bedeutet das,ich dachte mit der Geld bzw Fahrverbot ist das Ding erledigt.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 13. Feb 2008, 01:10

Mit der Geldbuße und dem Fahrverbot war der ordnungsrechtliche Teil beendet. Eine Begutachtung per MPU gehört jedoch nicht in diesen Teil, sondern in den verwaltungsrechtlichen des Fahrerlaubnisrechts.

Wenn Du das negative MPU-Ergebnis der FEB vorlegst, entzieht Sie Dir kostenpflichtig die FE, zieht den FS ein und vernichtet diesen. Dafür werden zugleich die Punkt gelöscht. Wegen weiterer Nachteile würde ich das Gutachten, zumindest jetzt, nicht abgeben.

Gibst Du es nicht ab, wird die FEB Dir ebenfalls die FE entziehen, genau wie vorstehend. Nur die weiteren Nachteile bleiben aus, auch werden die Punkte gelöscht.

Du kannst auch freiwillig auf die FE verzichten. Das spart Kosten, allerdings bleiben dann die Punkte.


Du hattest vor der MPU kein Beratungsgespräch? Weil Dir sonst gesagt worden wäre, dass Du zum jetzigen Zeitpunkt die MPU gar nicht hättest bestehen können.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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druide65
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Frage

Beitrag von druide65 » Mi 13. Feb 2008, 03:33

Danke erstmal für die schnelle Antwort.In dem Schreiben steht nichts von MPU und Führerschein Entzug.Es Steht nur darin das,das Gutachten in zweifacher Ausführung zum einen Teil bei mir bleibt und die Kopie zur Führerscheinstelle soll. :roll:
Das Schreiben kommt vom MPI -Team der TÜV Nord Gruppe.

Sehr geehrter Herr xxxx
als Anlage übersenden wir Ihnen das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten in zweifacher Ausfertigung.............

Leider war es uns-noch-nicht möglich,eine für Sie günstige Beurteilung zu begründen und die Ihnen bekannten Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde auszuräumen.Wir bedauern dies sehr; bitte betrachten Sie dies nicht als bloße Floskel.Wir verstehen auch Ihre Entäuschung,hoffen aber ,das Sie nach dem ersten Ärger die Argumente des Gutachtens nachvollziehen können.
Jedenfalls bedeutet ein negatives Gutachten nur in den allerseltensten Fällen ein endgültiges AUS. Es gelt jetzt,nach dem richtigen Wegen zu suchen,um vor einem erneuten ANLAUF bessere Vorraussetzungen zu schaffen.
Nutzen Sie deshalb zunächst unsere Beratungsangebote in Ihrer Region. usw.

BIN ETWAS RATLOS

War dies bereits eine MPU?

Scheisse brauchen das Auto für die Ausbildung, vier Wochen könnte ich wohl überbrücken aber länger wird schwer.

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Mi 13. Feb 2008, 09:11

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen:
Dir wird die Fahrerlaubnis auf jeden Fall entzogen werden.
Auf der Startseite unter Urteile sind genügend Urteile aufgeführt.
Auch wenn Du das Gutachten nicht vorlegst, so darf die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Deine Nichteignung zum Führen von Kfz schließen.

Es spielt auch keine Rolle, dass Du auf Deine Fahrerlaubnis angewiesen bist.
Irgendwie habe ich aber das ganze Vorspiel nicht verstanden.
Wurde von der Fahrerlaubnisbehörde die MPU angeordnet?

Auch das möchte ich nochmals für alle sagen: Betäubungsmittel und Auto sind für fast alle ein weggeworfener Luxusurlaub wie er im Buche steht.

Es wird Dich nicht trösten, aber hier kann Dir professionelle Hilfe helfen.

Viele Grüße
Ferdi
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Antwort

Beitrag von druide65 » Mi 13. Feb 2008, 14:32

Kann man den sagen für welchen Zeitraum der Führerschein weg ist und wie bereits gesagt eine MPU hab ich noch nicht gemacht jedenfalls nicht wissentlich.Ich habe hier nur dieses Gutachten für die Fahrerlaubnis Behörde.

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Beitrag von druide65 » Mi 13. Feb 2008, 14:34

Ich habe einmal 270 Euro für das Gutachten inkl. Urin und Blutprobe bezahlt.

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Mi 13. Feb 2008, 14:46

Kann ich das so verstehen, dass Du von der Fahrerlaubnisbehörde aufgeforderst wurde, Deine Drogenfreiheit nachzuweisen, weil Du behauptet hast, dies wäre das erst Mal gewesen, dass Du Drogen konsumiert hast, und gleich auch noch von Polizei kontrolliert wurdest??

Und dann hast Du den TÜV Nord dafür ausgewählt. Dort bist Du dann positiv auf Drogen getestet worden?!??

Viele Grüße
Ferdi
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Beitrag von druide65 » Mi 13. Feb 2008, 15:02

es ist so das mich die polizei angehalten hat und ins krankenhaus zur blut+urin probe brachte.
drei wochen später bekomme ich eine vorladung zum tüv nord wo mir wieder urin und blut entnommen wurde. jetzt nach einer woche bekomme ich das gutachten.

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Beitrag von druide65 » Mi 13. Feb 2008, 15:04

auf der quittung für die 270euro stand verwendungszweck DAN

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Beitrag von Ferdi » Mi 13. Feb 2008, 15:10

Also gut; d.h. aber Du bist beim TÜV positiv getestet worden, oder?

Oder hast Du Angaben über Dein übliches Konsumverhalten gemacht und dabei etwa vergessen, dass dort Personen sind, die zwischen angeben, lügen oder halbe Wahrheiten unterscheiden können?
Viele Grüße
Ferdi
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