Blitzen

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Kaule32
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Blitzen

Beitrag von Kaule32 » Sa 1. Mär 2008, 13:55

Hallo an alle,

wer kann mir helfen.
Bin gestern geblitzt worden.Wahrscheinlich mit mindestens 45 zu schnell,Autobahn bei 100.Handy am Ohr.

Vor zwei wochen nochmal,innerorts mit genau 31 zu viel.Diese Sache ist schon rechtskfätig, da ich mich nicht dazu geäußert habe.
1 Monat, 3 Punkte und Geldstrafe.

Wegen der zweiten Sache suche ich Hilfe.Habe mir sagen lassen das ich dann innerhalb kürzester Zeit ein Wiederholungstäter bin und da ich auch schon vier Punkte habe ist das wohl sehr schlecht.

Kann mir jemand helfen?
Wäre nett.

Sven

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125Chaos
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Re: Blitzen

Beitrag von 125Chaos » Mo 3. Mär 2008, 22:51

Kaule32 hat geschrieben:Vor zwei wochen nochmal,innerorts mit genau 31 zu viel.Diese Sache ist schon rechtskfätig, da ich mich nicht dazu geäußert habe.
1 Monat, 3 Punkte und Geldstrafe.
Das kann doch irgendwie nicht sein: wenn Du erst vor 2 Wochen geblitzt wurdest, dann vergehen einige Tage bis zum Bußgeldbescheid, und nach Zustellung des Bescheides hast Du 2 Wochen Zeit für den Einspruch. Erst wenn kein Einspruch eingelegt wird, ist der Bescheid rechtskräftig.

Allerdings sehe ich momentan nicht, ob ein Einspruch gegen den Bescheid Erfolg haben könnte.

Bezüglich des neuen Verstoßes würde ich erst einmal abwarten, was vorgeworfen wird: wenn Du 150 auf dem Tacho abgelesen hast, dann waren es vielleicht nach Abzug der Tachovoreilung nur 145, die dann auch gemessen wurden. Zieht man davon noch einmal 3% Messfehlertolerenz ab, so sind wir bei 140, also 40 km/h zu viel. Dafür gibt es noch kein Fahrverbot, sofern der andere Verstoß noch nicht rechtskräftig geahndet wurde.

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Kaule32
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Beitrag von Kaule32 » Fr 7. Mär 2008, 19:37

Hallo ,


vielen Dank für deine Antwort.
Beim ersten mal habe ich es vieleicht nicht richtig dargelegt.Hier meine Aufklärung.
Die Anhörung, bei ersten mal,kam nach zwei Wochen.Habe keinen Einspruch eingelegt.Habe jetzt vorige Woche den Bescheid dafür bekommen das ich ihn für einen Monat abgeben muß.3 Punkte und Geldstrafe, ist damit erledigt.

(Das zweite mal letzte Woche)

So,da ich aber innerhalb von einem Monat gleich zweimal geblitzt wurde und dann evtl. auch beide male zu schnell war,denke ich und so habe ich es auch gehört, das man dann als "Notorischer Raser" behandelt wird.
Und des weiteren hatte ich ja auch noch ein Handy am Ohr.


Vielen Dank für deine Hilfe.

Bis dahin Sven

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Di 11. Mär 2008, 00:28

Wenn der erste Bußgeldbescheid in der letzten Februarwoche gekommen ist, dann führt dieser Bescheid nur dann zu einem Fahrverbot wegen Beharrlichkeit, wenn das zweite Blitzen nach Zustellung dieses förmlichen Bescheides erfolgt ist. In der Verordnung steht sogar drin, dass das Fahrverbot wegen Beharrlichkeit auszusprechen ist, wenn der erste Bescheid schon rechtskräftig war, als das zweite mal geblitzt wurde.

Solange der erste Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann er übrigens in der zweiten Sache gar nicht gegen Dich verwendet werden.

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