haargenau 1,10 promill - Was nun ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Tommy
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haargenau 1,10 promill - Was nun ?

Beitrag von Tommy » Mi 26. Mär 2008, 21:29

Hallo,

bin an Ostern mit Alkohol am Steuer angehalten worden.
Beim Pusten lag der Alkoholgehalt beim 1. Mal bei 1,1 promille,
im Revier knapp über 1,1 (glaube 1,14). Habe heute mündlich am Telefon erfahren, dass der Blutalkohol-Wert genau 1,10 beträgt.
Welche Möglichkeiten gibt es, noch in den Bereich der Ordnungswidrigkeit zu kommen? (Bin ansonsten noch nicht mit Alkohol aufgefallen)

- Wiederholung des Tests anfordern?

- Angabe über Trinkende machen? Habe gehört, dass der BAK-Wert kurz
nach Trinkende noch steigt, somit zum Zeitpunkt als ich angehalten
wurde, noch geringer war als zur Zeit der Blutentnahme. Dies wird ja
auch durch die Atemalkohol-Werte bestätigt.

- sollte ich einen Anwalt einschalten?

Für Antworten/Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 26. Mär 2008, 22:10

Gemäß Deinen Aussagen warst Du noch in der Anflutungsphase. Es reicht der im Körper vorhanden Alkohol aus. Wenn der (irgendwann) mal die 1,1‰ erreicht, dann liegt die Straftat vor. Sind mehr als zwei Stunden seit dem trinkende vergangen, dann fällt der Alkoholspiegel wieder. Aber auch da hattest Du zur Zeit der Blutentnahme die 1,1‰ erreicht.

Die Blutuntersuchung erfolgt zu je zwei Proben nach zwei verschiedenen Verfahren. Also insgesamt vier Untersuchungen. Dann wird ein Mittelwert genommen. Deshalb ist darin auch ein Sicherheitsfaktor eingerechnet.

Ob da eine neue Analyse bei gleicher Probe etwas anderes bringen wird? Wenn lasse Dir per Anwalt die Unterlagen über die Messmethoden und die Werte geben. Normalerweise bringt eine erneute Untersuchung nichts (anderes).

PS: Lagen Ausfallerscheinungen vor?

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Tommy
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Beitrag von Tommy » Do 27. Mär 2008, 17:28

Danke für die schnelle Antwort,

soweit ich weiß, wurden keine Ausfallerscheinungen festgestellt.
Wie lange darf ich meine FE denn abgeben?
Die FE wurde sofort einkassiert, zählt die Zeit, in der ich jetzt bereits keine FE
habe, zur Strafe dazu?

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 27. Mär 2008, 18:06

Indirekt ja. Wenn das Strafmaß verkündet wird, wird die Zeit ohne FE zwischen Tat und Strafe berücksichtigt. Nicht unbedingt 1:1, aber ungefähr. Rechne mal grob mit 15 Monaten ohne FE ab Tat. Die verhängte Sperre giklt dann ab Unterschrift des Richters unter den Strafbefehl.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Tommy
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Beitrag von Tommy » Fr 28. Mär 2008, 17:11

15 Monate ?

Der Polizist hat mir gesagt, dass ich mit einer Strafe von 6 - 8 Monaten rechnen müsse...

Gruß

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Beitrag von corneliusrufus » Fr 28. Mär 2008, 22:50

Und die Zeit bis zum Strafbefehl? Der FS wurde ja beschlahnahmt bzw. sichergestellt. Diese Zeit musst Du praktisch hinzurechnen. Strafbefehl drei Monate nach der Tat, 9 Monate Sperrfrist, gleich insgesamt 12 Monate ohne zu fahren.

Erfahrungsgemäß das unterste: Zwei Monate bis zum Strafbefehl plus 6 Moante Sperre.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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