Versagung ... trotz Verzicht auf FE !

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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BayernFox
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Versagung ... trotz Verzicht auf FE !

Beitrag von BayernFox » Fr 11. Apr 2008, 21:03

Hallo !

Ich habe nach FE-Entzug 2005 - vor Ablauf der Sperrfrist meine FE wieder beantragt. Ich bekam dann auch Aufforderung zur MPU ! Daraufhin verzichtete ich auf die deutsche FE in dem ich den Antrag zurückgezogen habe und bezahlte Verwaltungsgebühren von 50 Euro (?). 27.03.2006
Habe mir dann im Mai/Juni 2006 einen Auszug aus meinem VZR besorgt. Bis auf die Sache in 2005 stand nichts darin.
Nun habe ich mir aktuell nochmals einen VZR geholt und dann musste ich doch etwas staunen. Ich hatte einen neuen Eintrag:

"unanfechtbare Untersagung der Fahrerlaubnis .. Rechtsgrundlage §2 Abs. 2 Ziff. 3 StVG Versagung Erteilung" Datum der Entscheidung 27.03.2006 / Eintrag erfolgte 11.12.2007

Ist dies korrekt wenn man freiwillig auf die deutsche FE verzichtet hat - es sollte doch eher Verzicht auf deutsche FE heissen.

Hierbei hätte ich doch gerne den Kommentar vor Herr Kalus gehört !

oder können mir hier Nachteile bei durch FEB enstehen ? Verwertung ? Fristen ?

Und wieso wird das dann erst 21 Monate später eingetragen ?

mfg

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Sa 12. Apr 2008, 22:14

Warum ausgerechnet von mir ? :confused:

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BayernFox
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Beitrag von BayernFox » So 13. Apr 2008, 09:33

Volker Kalus hat geschrieben:Warum ausgerechnet von mir ? :confused:
Hallo !

Weil ich aus dem Forum entnommen habe, dass Sie bei einer FEB arbeiten. Und deshalb habe ich gehofft Sie könnten mir hierzu etwas schreiben.

Sicherlich bin ich für alle anderen Kommentare und Beiträge dankbar !

mfg

BayernFox

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 13. Apr 2008, 11:48

Die Rechtmäßigkeit der Eintragung setzt einen an Dich gerichteten Verwaltungsakt über die Versagung voraus. Den müsstest Du per Post oder durch öffentlichen Aushang zugestellt bekommen haben. Bei einem an Dich per Post gesandten Verwaltungsakt gibt es die Fiktion, dass Du diesen am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post erhalten hast.

Okay, kläre doch bitte mit einem Einblick in Deine FS-Akte, ob die FEB einen solchen Verwaltungsakt erlassen und abgeschickt/ausgehangen hat.

Wenn nein, dann muss sie die Löschung veranlassen, wenn ja kannst Du Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen bzw. gleich Widerspruch einlegen.


Erklärbar könnte eine derartige Konstellation sein, wenn jemand an letzten Drücker der Frist zur Vorlage eines positiven Gutachtens oder mit Fristüberschreitung seinen FE-Antrag zurückzieht und die FEB bereits den VA erlassen hat.


Also, kläre bitte erstmal, was damals genau geschehen ist, dann lässt sich die Frage des warum und damit die Rechtmäßigkeit besser überblicken. Bisher tendiere ich dazu aus Deinen Angaben, dass die Eintragung so nicht rechtmäßig ist.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Beitrag von BayernFox » So 13. Apr 2008, 20:39

Hallo !

Vorgeschichte steht ja oben !

Das einzige was ich in dieser Angelegenheit erhalten habe war ein Schreiben der FEB vom 27.03.2006 / Tag der Entscheidung lt. VZR -> aber erst am 11.12.2207 eingetragen.

"Sehr geehrter Herr .....

in Ihrern nachfolgenden Führerscheinangelegenheit

Verfahrensabschluss

sind Gebühren zu erheben.

Nach der Gebührenordnung ......"

Dies war alles was ich in dieser Angelgeneheit mitgeteilt bekommen habe. Desweiteren war die Aufforderung eine MPU zu machen von Anfang März 2006 (also auch nicht kurzfristig). Und ich habe ja einfach meinen Antrag auf FS-Neuerteilung zurückgezogen. Sonst habe ich nie etwas bekommen. Und wie gesagt in 06/2006 war mein VZR auch noch ohne diesen Eintrag.

mfg

BayernFox

Und so fand die Geschichte dann die Fortsetzung !

1. Sachverhalt !

05/2005 FS weg wegen Alk.
04/2006 Ablauf der Sperrfrist
05/2006 EU-FS CZ gemacht

Seit 01/2007 keinen Alkohol mehr getrunken (Beleg durch Leberwerte) und daneben eine anerkannte Verkehrstherapie in Deutschland am Laufen. Diese sollte dann bis 05/2008 erfolgreich abgeschlossen sein.

Ich hatte bisher 2 mal Kontakt mit der Polizei (keine Beanstandungen wg. EU-FS) Konnte problemlos weiterfahren !

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Beitrag von corneliusrufus » Mo 14. Apr 2008, 09:56

Nochmals: Momentan muss nicht geklärt werden, was Du erhalten hast, sondern das, was die FEB veranlasst hat! Da hilft tatsächlich nur ein Blick in die Akte. Es könnte ja sein, dass ein Schreiben auf dem Postweg untergegangen ist, die Behörde jedoch von der Zustellfiktion ausgegangen ist.

Und schaue bitte in den Kostenbescheid, so es darin steht, um was für einen Verfahrensabschluss es sich handelt. Hinweis kann die Betragshöhe, eine Gebührennr. etc. sein.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Mo 14. Apr 2008, 19:21

Wie hoch war denn die Gebühr ?

25,60 EUR = Gebühr für die Überprüfungsmassnahmen
ca. 100,0 EUR = Gebühr für die Versagung

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Beitrag von BayernFox » Mo 14. Apr 2008, 21:02

Hallo !

Es waren genau 50 Euro !

Hier nochmals der Text

"Sehr geehrter Dame,
Sehr geehrter Herr,

in Ihrer nachfolgenden Führerscheinangelegenheit

Verfahrensabschluß

sind Gebühren zu erheben.

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr werden hierfür Gebühren in
Höhe von

50,00 Euro

fesgesetzt.

Wir bitten Sie, den Betrag unter dem Buchungszeichen .... etc

Rechtshelfbelehrung: Gegen diesen Bescheid könnnen ....

mit freundlichem Gruß"

Das war der komplette Text. Dies war das einzige Schreiben, dass ich von der FEB aufgrund meines schriftlichen Widerrufes meines Führerschein-Antrages erhalten habe. Ich habe sonst keine Post mehr erhalten und den Betrag sofort überwiesen.

Und was ist zu dem Umstand zu sagen Datum der Entscheidung 27.03.2006 (gl. Datum wie das obige Schreiben) und der Eintrag erst 11.12.2007 ???

Und wegen der sogenannten Versagung habe ich nie ein Schreiben erhalten oder wurde mir etwas in dieser Hinsicht mitgeteilt oder durch die Polizei unternommen als ich angehalten wurde. (war aber immer vor dem 11.12.2007 !

Danke

BayernFox

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Beitrag von füchslein » Mo 21. Apr 2008, 12:38

Denke , dass Du eine FE entziehung oder Versagung hattest und Du dagegen Widerspruch eingelegt hast. Erst nach Verfahrensabschluss sind wohl erst Gebürhren fällig geworden und natürlich wurde erst dann die Sache in Flensburg eingetragen!

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Beitrag von BayernFox » Mo 21. Apr 2008, 12:55

füchslein hat geschrieben:Danke , dass Du eine FE entziehung oder Versagung hattest und Du dagegen Widerspruch eingelegt hast. Erst nach Verfahrensabschluss sind wohl erst Gebürhren fällig geworden und natürlich wurde erst dann die Sache in Flensburg eingetragen!

Hallo !

Nun noch einmal:

1. Ich habe den Antrag auf eine deutsche FE zurückgezogen !
2. Verfahrensabschluss war 27.03.2006 / Gebühren von 50 Euro habe ich bezahlt.
3. Die Versagung wurde am 11.12.2207 !!! eingetragen
4. Ich habe keinen Widerspruch eingelegt.
5. Und von der Versagung habe ich auch nur durch meine Abfrage meines VZR erfahren !
6. Also nie von der Behörde !!! Und dies kann nicht richtig sein !!!

mfg

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