Bin neu, und suche Antworten...

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Ramsis
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Bin neu, und suche Antworten...

Beitrag von Ramsis » Mo 21. Apr 2008, 14:51

Hallo,
bin (30 J.) neu im Forum und muss als erstes mal sagen dass ich es klasse finde wie einem hier geholfen wird.
Allerdings bin ich auch bei manchen Sachen „entsetzt" wenn ich lese dass so manche Anwälte wohl nichtmal halb soviel Sachverstand über diverse Gesetzeslagen haben, als wie viele Leute hier.
Deshalb nun meine Sachlage an euch, mit der Bitte um eine Antwort.


Fakten:
26.05.1997 Trunkenheitsfahrt, 1,61 Promille
August 1997 Gerichtsverhandlung (Trunkenheit, Gefährdung) 18 Monate, 2000 DM Geldstrafe
Februar 1999 MPU (Bestanden im 1. Anlauf)
März 1999 Wiedererteilung (alte 3er)


Hatte eigentlich aus dieser ganzen Sache „gelernt". Jedoch haben mich private Gründe (Scheidung etc.) zu einer weiteren Trunkenheitsfahrt hinreißen lassen:

23.02.2008 Trunkenheitsfahrt, Routinemäßige Kontrolle, 1,22 Promille
16.04.2008 Strafbefehl, 8 Monate, 40 Tagessätze


Nun habe ich mich schon des öfteren durch so manche Foren gelesen, aber nie wirklich Antworten auf meine Fragen gefunden.
Hoffentlich kann das nun von den „Fachleuten" hier geschehen.


Mein größtes Problem ist dass ich nicht genau weiss, wie sich dass mit den Tilgungsfristen verhält.

Ich habe mal gelesen, dass es 1999 wohl irgendwie eine Gesetzesänderung gab, und dass die Fälle die davor eingetragen wurden, irgendwie „anders" verjährten (5 Jahre?).


Wie verhält sich das nun bei mir?
Bin ich (damaliger Gerichtstermin 08.1997) heute lt. Verkehrszentralregister bzw. Bundeszentralregister nun Ersttäter?
Eigentlich liegen ja mehr als 10 Jahre zwischen dem damaligen Delikt und dem jetzigen.
Auch meine (verhältnismäßig) milde Strafe jetzt sprechen doch eher dafür.


Und wie verhält es sich mit der FSST?
Meine Sperrfrist endet am 8. Dezember. D.h. am 8. September könnte ich meinen Führerschein wieder beantragen.

Verlangt die FSST dann erneut eine MPU?
Oder (wenn ja) kann ich dem umgehen, in dem ich erst im Februar 2009 meinen Führerschein beantrage, weil ja dann die 1. MPU auch bereits 10 Jahre zurückliegt.


Bisher habe ich mir am 4. April die Leberwerte bestimmen lassen. Alles im grünen Bereich.
Desweitere habe ich einen Termin beim Diakonischen-Werk zwecks Suchtberatung geben lassen.


Seit der Trunkenheitsfahrt habe ich keinen Tropfen mehr angerührt.


Ich bedanke mich schonmal im voraus für die Antworten!




P.S.: Am Tag nach meinem Führerscheinentzug habe ich es das 1. mal seit langem geschafft, mit meiner Frau über unsere Probleme zu reden. Und siehe da, wir verstehen uns wieder besser und wollen die Scheidung zurückziehen.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 21. Apr 2008, 16:13

Strafrechtlich ist die Tat aus 1997 ab Rechtskraft des Urteils aus August 1997 nach 5 Jahren verjährt. Diese Zeit ist abgelaufen. Du bist strafrechtlich Ersttäter.

Im März 1999 hast Du eine neue FE erhalten. Ab da darf die Entziehung 10 Jahre verwaltungsrechtlich verwertet werden. Also bis März 2009. Du bist vorher wieder mit Alkohol aufgefallen, die Rechtskraft ist vorher eingetreten, der Tattag war innerhalb obiger 10 Jahresfrist. Altfälle werden genauso behandelt wie Neufälle.

Damit steht fest, Du musst ab Neuantrag zur MPU, längstens um 15 Jahre ab Rechtskraft des Strafbefehls (Unterzeichnungsdatum des Richters) vom 16.04.2008.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Volker Kalus
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Beitrag von Volker Kalus » Mo 21. Apr 2008, 19:19

Nur zur eindeutigen Klarstellung:

§ 29 Abs.4 StVG

1.bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils und bei Strafbefehlen mit dem Tag der Unterzeichnung durch den Richter, wobei dieser Tag auch dann maßgebend bleibt, wenn eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet.

@corneliusrufus

nur weil Du die Rechtskraft mit der Unterzeichnung durch den Richter miteinander verbunden hattest ;)

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