Hallo Cornelius,corneliusrufus hat geschrieben: Spreche doch einfach mit Deiner Sachbearbeiterin und lasse Dir ruhig erläutern, warum Sie meint, eine Begründung zu benötigen bzw. diese erwartet bzw. erhofft.
Liebe Greet-Ings, Cornelius
ich habe schon mehrfach mit meiner SB gesprochen(über die neue FeV, über Bundesländer und Städte die diese schon anwenden, über konkrete Auswirkungen in meinem Fall(3Prüfungen)). Diese ist der Meinung, sie kann/will nicht vor dem 29.10. die neue FeV anwenden(habe keine Ahnung aus welcher Motivation heraus). Und das obwohl ich ihr schon die Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern geschickt habe:
Die entsprechende Stelle der Bezirksregierung hat mir sogar bestätigt, dass diese Mitteilung an alle Kreisverwaltungen und Städte herausgeschickt wurde. Mit dieser Abteilung der Bezirksregierung habe ich telefoniert und meinen Fall geschildert. Diese hat mir dann geraten ich solle eine Ausnahme beantragen(schriftlich, mit Begründung) und eine Kopie dieses Antrags auch an sie schicken.Die Vorschriften hinsichtlich der Abschaffung der "Zweijahresfrist" treten drei Monate nach Verkündung in Kraft. In Bayern können die Fahrerlaubnisbehörden in Ausnahmefällen bereits jetzt von dieser Regelung zugunsten der Betroffenen Gebrauch machen.
Bin ziemlich ratlos und befürchte es wird wohl nix vor dem 29.10, schlimmer noch. Ich befürchte ich werde trotzt in Kraft treten am 29.10. noch zur Prüfung geschickt, weil die SB es eben so möchte. Dann hätte ich jede Menge Zeit verloren und gar nichts erreicht.
Greets Mickey