FeV - Änderungen bei Neuerteilung der FE nach Entzug

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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MickeyMouse
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Beitrag von MickeyMouse » Fr 29. Aug 2008, 10:37

corneliusrufus hat geschrieben: Spreche doch einfach mit Deiner Sachbearbeiterin und lasse Dir ruhig erläutern, warum Sie meint, eine Begründung zu benötigen bzw. diese erwartet bzw. erhofft.

Liebe Greet-Ings, Cornelius
Hallo Cornelius,
ich habe schon mehrfach mit meiner SB gesprochen(über die neue FeV, über Bundesländer und Städte die diese schon anwenden, über konkrete Auswirkungen in meinem Fall(3Prüfungen)). Diese ist der Meinung, sie kann/will nicht vor dem 29.10. die neue FeV anwenden(habe keine Ahnung aus welcher Motivation heraus). Und das obwohl ich ihr schon die Antwort des Bayerischen Staatsministerium des Innern geschickt habe:
Die Vorschriften hinsichtlich der Abschaffung der "Zweijahresfrist" treten drei Monate nach Verkündung in Kraft. In Bayern können die Fahrerlaubnisbehörden in Ausnahmefällen bereits jetzt von dieser Regelung zugunsten der Betroffenen Gebrauch machen.
Die entsprechende Stelle der Bezirksregierung hat mir sogar bestätigt, dass diese Mitteilung an alle Kreisverwaltungen und Städte herausgeschickt wurde. Mit dieser Abteilung der Bezirksregierung habe ich telefoniert und meinen Fall geschildert. Diese hat mir dann geraten ich solle eine Ausnahme beantragen(schriftlich, mit Begründung) und eine Kopie dieses Antrags auch an sie schicken.

Bin ziemlich ratlos und befürchte es wird wohl nix vor dem 29.10, schlimmer noch. Ich befürchte ich werde trotzt in Kraft treten am 29.10. noch zur Prüfung geschickt, weil die SB es eben so möchte. Dann hätte ich jede Menge Zeit verloren und gar nichts erreicht.

Greets Mickey

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charly68
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Beitrag von charly68 » Fr 29. Aug 2008, 12:55

Dann wende Dich doch mal mit Deinem Wissensstand an den Vorgesetzen der SB.

Vielleicht klappt es ja dann.

LG

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Fr 29. Aug 2008, 21:58

Dann gehe zum Behördenleiter. Du kannst ihm sagen, dass nach dem entsprechenden Rundschreiben auch seine Behörde, auch diese Sachbearbeiterin, somit derzeit hinsichtlich Deines Falles ihr Ermessen (rechtsfehlerfrei) ausüben muss. Ein mündliches, unbegründetes Nein reicht dazu nicht aus.

Dann frage ihn, welche Ansicht er vertritt., insbesondere welche gravierenden Rechtsgüter nun noch der Ausnahmegenehmigung entgegen stehen sollten. Wenn er nichts sagt bzw. auf einem Antrag (mit offenem Ende) besteht, dann sage ihm, Du würdest eine rechtliche Abklärung gemäß der Zusicherung (= verbindlicher Auskunft (vor Antragsgstellung)) zur Niederschrift geben. Diese beinhaltet die Frage, unter welchen Bedingungen Du bereits jetzt schon eine FE bekommen könntest. D.h. die Behörde muss bereits vor Antragsstellung begründen. Dann wird die Behörde wahrscheinlich einsehen, dass ein blindes Antragsstellen nicht erfolgen wird und sie dennoch - und noch ohne Gebühreneinnahmem - nun Deinen Fall bearbeiten muss und dabei noch an ihr Ergebnis gebunden wird.

Daneben kannst Du ankündigen, dass Du diese Auskunft im Duplikat an das zuständige Ministerium des Bundeslandes Bayern schicken wirst.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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MickeyMouse
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Beitrag von MickeyMouse » Mo 1. Sep 2008, 17:51

Vielen Dank für die Tips.
Habe auf jeden Fall vor diese Woche den Sachgebietsleiter meiner FEB zu kontaktieren und ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Ein Problem ergibt sich jetzt dadurch. In ihrem Post hört sich das alles gut an, doch ich als absoluter Laie werde Probleme haben dies dem Sachgebietsleiter verständlich zu vermitteln, vor allem weil ich nur maximal bei der Hälfte verstehe worum es sich exakt handelt.
Wenn sie also Zeit und Lust haben mir die einzelnen Punkte noch genauer zu erläutern, wäre ich sehr dankbar. Wenn ich es besser verstehe, habe ich wie oben erwähnt auch ehr die Möglichkeit es im Gespräch sinnvoll zu übermitteln.

Was wurde eigentlich bisher als Tatsachen angesehen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach§ 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt?
Also was hat bisher bei Führerscheinentzug bis 2 Jahre zur erneuten Prüfung geführt?

Gruß Mickey

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 1. Sep 2008, 21:27

Wegen der beiden Paragraphen sind die Verwaltungsfachleute gefragt. Ich weiß da keine Antwort aus eigener Erfahrung.

Spreche mit dem Sachgebietsleiter und gebe dann hier eine Rückmeldung. Ich glaube gerne, dass aus meiner Aussage nur die Hälfte aufgenommen werden konnte. Poste doch seine Antwort hier, dann schauen alle darauf und weiter.

Ich gehe nicht davon aus, dass er wie seine Sachbearbeiteriun reagiert. Wenn doch, möge er Dir einmal seine Argumente auf einem Blatt Papier mit den zugehörigen Paragraphen, auf die er Bezug nimmt, geben.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Beitrag von MickeyMouse » Mo 8. Sep 2008, 11:42

kleiner Nachtrag:
Ich habe festgestellt, dass die SB die meinen Fall bearbeitet die Sachgebietsleiterin der FEB ist.
Hab diese Woche jetzt einen Termin bei dem Vorgesetzten dieser. Hoffe das macht überhaupt Sinn.

Gruß Mickey

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Beitrag von MickeyMouse » Do 11. Sep 2008, 11:59

Es gibt Neuigkeiten in meinem Fall.
Ich war mittlerweile bei dem besagten Gespräch, was auch einen gewissen Erfolg gebracht hat. Leider ergeben sich daraus ein paar neue Fragen, bei denen ich hier um eure Hilfe bitten muss.

Nach meinen Schilderungen meinte der "Cheffe" er gibt mir morgen einen Termin bei einer SB, da würde ich einen vorübergehenden FS für Klasse B bekommen. Mit der hat er schon telefoniert. Dabei viel der Betrag 99€, den ich noch Zahlen soll. Auf nachfrage für was, meinte der "Cheffe" für den Führerschein an sich. Meinte aber auch ich soll das dann mit der SB klären.
Nun hab ich ja schon bei Antrag auf Neuerteilung ca. 170€ bezahlt und bin der Meinung in dem Betrag wäre der FS enthalten?
Bin der Meinung es könnten evtl. gewisse Gebühren für den vorläufigen anfallen. Aber 99€? Gibts da gewisse vorgeschriebene Gebührensätze?

"Cheffe" ist auch der Meinung ich müsse für die anderen Klasse, sprich C1E..., wohl Prüfung ablegen oder einen Nachweis erbringen solche Fahrzeuge schon geführt zu haben. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Wie so ein Nachweis aussehen soll konnte er mir auch nicht sagen und verwies mich wieder an die SB, mit der ich das klären soll.

Mir wurde ja von der Behörde schon so einiges erzählt was nicht so ganz stimmte. Deswegen versuch ich erst mal alles nachzuprüfen, wofür ich nun eure Hilfe erhoffe. Damit ich bei dem Termin auch die Sachlage genau kenne und nicht wieder irgendwas erzählt bekomme.

Deswegen auch schon mal ein großes DANKE für die bisherige Hilfe und die (hoffentlich) noch kommende

Gruß Mickey

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charly68
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Beitrag von charly68 » Do 11. Sep 2008, 12:35

MickeyMouse hat geschrieben:
Nach meinen Schilderungen meinte der "Cheffe" er gibt mir morgen einen Termin bei einer SB, da würde ich einen vorübergehenden FS für Klasse B bekommen. Mit der hat er schon telefoniert. Dabei viel der Betrag 99€, den ich noch Zahlen soll.
Daß der vorläufige FS was kostet ist klar, aber niemals 99 Euro. Wenn dann höchstens dann in der Preisklasse 8 bis 20 Euro.
MickeyMouse hat geschrieben: "Cheffe" ist auch der Meinung ich müsse für die anderen Klasse, sprich C1E..., wohl Prüfung ablegen oder einen Nachweis erbringen solche Fahrzeuge schon geführt zu haben.
Mir nichts bekannt, wenn dann muß Dir der "Cheffe" die Rechtsgrundlage nennen. Ins Blaue hinein geht schon mal nicht.

LG

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Beitrag von MickeyMouse » Do 11. Sep 2008, 16:38

charly68 hat geschrieben:Daß der vorläufige FS was kostet ist klar, aber niemals 99 Euro. Wenn dann höchstens dann in der Preisklasse 8 bis 20 Euro.
Also ehr so wie ich dachte. Ist bei Antrag auf Neuerteilung und den geforderten Gebühren für gewöhnlich der Betrag für den Kartenführerschein enthalten?
charly68 hat geschrieben: Mir nichts bekannt, wenn dann muß Dir der "Cheffe" die Rechtsgrundlage nennen. Ins Blaue hinein geht schon mal nicht.

LG
Geht ja quasi um diese Formulierung:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach§ 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Hört sich ja für mich als Laien so an, als wenn die Behörde belegen müsste, dass "Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, ... Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt" und nicht umgekehrt.
Die können ja nicht einfach behaupten ich wäre nie Fahrzeuge der Klasse C1E gefahren, oder?
Geht ja nur um die Klassen die ich auch besessen habe vor Entzug.
Vielleicht bin ich ja auch nie PKW gefahren:confused:, oder nur einen mit >3,5t.

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charly68
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Beitrag von charly68 » Do 11. Sep 2008, 17:01

MickeyMouse hat geschrieben:Also ehr so wie ich dachte. Ist bei Antrag auf Neuerteilung und den geforderten Gebühren für gewöhnlich der Betrag für den Kartenführerschein enthalten?
Für den endgültigen Kartenführerschein normalerweise ja, aber nicht für den vorläufigen.
MickeyMouse hat geschrieben: Geht ja quasi um diese Formulierung:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach§ 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Hört sich ja für mich als Laien so an, als wenn die Behörde belegen müsste, dass "Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, ... Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt" und nicht umgekehrt.
So sehe ich es auch.

Und solange sie Dir diese nicht mit einer nachvollziehbaren Begründung vorlegen kann dürfen sie keine Prüfungen fordern.

LG

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