FeV - Änderungen bei Neuerteilung der FE nach Entzug

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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topsecret
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Beitrag von topsecret » Di 12. Aug 2008, 08:18

charly68 hat geschrieben:Danke für den Hinweis.

Habs inzwischen schon in einem anderen Forum mitbekommen bzw. bei unserer FEB wird sie bereits seit Anfang Juli umgesetzt wobei für die Kann-Regelung dann schon sehr gut begründet werden muß.

Nur das Argument "mangelnde Fahrpraxis" reicht für die Kann-Reglung nicht aus. So zumindest bei unserer FEB.

LG
Hallo charly68!
Du schreibst: Habs inzwischen schon in einem anderen Forum mitbekommen bzw. bei unserer FEB wird sie bereits seit Anfang Juli umgesetzt......
Zu welcher FEB gehörst Du denn?
Gruß topsecret

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charly68
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Beitrag von charly68 » Di 12. Aug 2008, 09:56

topsecret hat geschrieben:Hallo charly68!.
Zu welcher FEB gehörst Du denn?
Gruß topsecret
Für mich ist eine FEB in Baden-Württemberg zuständig.

LG

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Beitrag von topsecret » Di 12. Aug 2008, 10:55

Oh, das ging ja schnell mit der Antwort. Vielen Dank!
Sitze zur Zeit ganz schön auf Kohlen. Habe die MPU bestanden.
Gestern hat mich die Frau von der FEB angerufen und gesagt, das das mit der 2 Jahres Frist evtl. ab Okt. entfällt (Das wäre ja AFFENGEIL!!!) Ich soll sie mitte nächste Woche nochmal anrufen.....warten....warten......warten.....warten......

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Beitrag von topsecret » Di 12. Aug 2008, 11:02

charly68 hat geschrieben:Für mich ist eine FEB in Baden-Württemberg zuständig.

LG

Oh, das ging ja schnell mit der Antwort. Vielen Dank!
Sitze zur Zeit ganz schön auf Kohlen. Habe die MPU bestanden.
Gestern hat mich die Frau von der FEB angerufen und gesagt, dass das mit der 2 Jahres Frist evtl. ab Okt. entfällt (Das wäre ja AFFENGEIL!!!) Ich soll sie mitte nächster Woche nochmal anrufen.....warten....warten......warten.....warten......

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Beitrag von charly68 » Di 12. Aug 2008, 23:42

topsecret hat geschrieben: Gestern hat mich die Frau von der FEB angerufen und gesagt, dass das mit der 2 Jahres Frist evtl. ab Okt. entfällt (Das wäre ja AFFENGEIL!!!)
Das ist nicht nur ein evtl., sondern bereits am 29.07.08 im Bundesgesetzblatt verkündet worden, daß die geänderte FeV zum 29.10.08 in Kraft tritt.

LG

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Beitrag von topsecret » Fr 15. Aug 2008, 09:54

charly68 hat geschrieben:Das ist nicht nur ein evtl., sondern bereits am 29.07.08 im Bundesgesetzblatt verkündet worden, daß die geänderte FeV zum 29.10.08 in Kraft tritt.

LG

Die in den Ämtern wissen oft nicht genau bescheid. Sie hat mich einen Tag später nochmal angerufen und gemeint, dass der Jenige, den sie dazu fragen muss erst ab Montag wieder da ist. Ich hab ihr gesagt, dass es in Bamberg jetzt schon angewandt wird. Sie meinte, sie muß sich trotzdem erkundigen, wie das bei uns ist. Also, ist das schlimmste was passieren kann, dass ich bis 1.Nov. warten muss?

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Fr 15. Aug 2008, 12:56

Wenn es servicegerecht ist und zugleich gesetzeskonform, dann nur bis zum Montag, den 27.10.2008; denn die FE kann ja schon vorher vorbereitet werden. Auch dazu dient eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Liebe Greet-Ings, Corelius

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Beitrag von charly68 » Mo 18. Aug 2008, 16:18

topsecret hat geschrieben:Sie meinte, sie muß sich trotzdem erkundigen, wie das bei uns ist. Also, ist das schlimmste was passieren kann, dass ich bis 1.Nov. warten muss?
Dazu würde ich halt noch mal die Leitung der FEB befragen und nicht den kleinen Sachbearbeiter.

Wenn die es nicht weis, wer soll es dann wissen.

LG

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Beitrag von corneliusrufus » Di 19. Aug 2008, 06:51

Auch der Angestellte vor Ort kommt in der Fülle der Anweisungen, Normen nicht immer gleich dazu, sich sofort in Kenntnis der Neuerungen zu setzen. Bisweilen ist heute der Informationsfluss außerhalb der Administration schneller als innerhalb. Klar, ich sage dann auch, das kenne ich nicht, ich mache mich schlau, wen mir unbekanntes aufgetischt wird.

Umgekehrt, wenn ich mit Neuerungen oder Interpretationen komme, mein Gegenüber Unsicherheit hat, dann bringe ich Kopien der Quelle mit, eines Kommentars, eines Aktenzeichens, eines Urteils.

By the way, wegen so einer informatorischen Lücke gibt es nun einen einheitlichen deutschen Staat.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Ernest
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Umsetzung der neuen FeV

Beitrag von Ernest » Sa 23. Aug 2008, 17:34

charly68 hat geschrieben:Dazu würde ich halt noch mal die Leitung der FEB befragen und nicht den kleinen Sachbearbeiter.

Wenn die es nicht weis, wer soll es dann wissen.

LG
Alle Antragsteller sollten bevor ein Antrag gestellt wird, sich informieren und auch nicht vom Sachbearbeiter/in irritieren lassen. Bei uns in Osthessen sind manche Bediensteten einfach und schlicht ergreifend überfordert.Antragsteller werden sogar noch aufgefordert in der Fahrschule eine Prüfung zumachen.
Durch Eingriff meinerseits wurde der Antragsteller auf die jetzige Gesetzeslage aufmerksam gemacht und erhielt danach ohne Prüfung eine Fahrerlaubnis der Kl.B nach meiner Meinung falsch. Die Sachbearbeiterin, will jetzt vor Erteilung mit dem oder der Gutachterin Rücksprache halten ob das erstellte positive Gutachten auch für die Kl. BE und C1E auch Gültigkeit hat?
Dann wird entschieden ob ja oder nein ich meine ein Witz aber ein Schlechter.

Ernest

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