FS Neuerteilung mit Borderline

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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remington steele
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Beitrag von remington steele » Di 21. Apr 2009, 09:41

Freundlich bleibe ich eh immer. Bin keiner, der den Leuten in den Schreibtisch beisst... ^^
Dass es um meinen Fall geht ist mir klar, nur ein und die selbe Behörde kann nicht bei dem einen sagen, nach 7 Jahren hat er die Kenntnisse und Fähigkeiten noch, und bei dem anderen nach 6 Jahren sind sie nicht mehr. Das ist Willkür. Zumal ja die Fsst argumentiert, dass ANDERE mit z.B. 5 Jahren Führerschein Fahrerfahrung haben und diese nach z.B. 6 Jahren immer noch besitzen, wobei bei mir im Gegenzug nach 6 Jahren ausgegangen wird, ich besitze sie nicht mehr.

Ob ich nun 1 Jahr gefahren bin, nie gefahren bin oder 10 jahre gefahren bin hat ja nix damit zu tun, ob jemand die Kenntnisse nach 6 Jahren verliert.
Dann projezieren wir einfach das Beispiel des Freundes auf mich um und gehen davon aus, ich hätte 6 Jahre den Lappen gehabt, bin aber nie autogefahren und habe somit keine Fahrpraxis gesammelt. Warum kann dann ausgegangen werden, dass ich nach 6 Jahren Führerscheinlosigkeit immer noch die Kenntnisse und Fähigkeiten habe?

Laut Gesetz sind sie ja verpflichtet ihre Entscheidung zu begründen. Das tun sie mit der Zeit und Fahrerfahrung anhand Argumenten mit anderen Personen. Und das sind nunmal keine Tatsachen, die vorliegen um bei mir zu zweifeln.

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 21. Apr 2009, 09:48

Deswegen ja auch mein Rat es zur Not drauf ankommen zu lassen und das Gericht entscheiden zu lassen.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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remington steele
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Beitrag von remington steele » Di 21. Apr 2009, 09:52

Mir stünde eh Prozesskostenhilfe zu ^^. Von daher brauche ich keine Rechtsschutzversicherung ^^.

Die Frage ist nur, kann ich deren Argument evtl erfolgreich mit meinen Argumenten abschmettern in einer Beschwerde gegen deren Entscheidung, dass von Amtswegen neu entschieden werden müsste. Bzw. ist das Argument Zeit wirklich eine Tatsache, die bestand hat?

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 21. Apr 2009, 12:42

Der Gesetzgeber hat es im Moment leider so geregelt, dass die Behörde Ermessen auszuüben hat. Welche Argumente zu welcher Entscheidung führen ist nicht geregelt. Deswegen ist es ja Ermessen.

Da die Regelung noch ziemlich frisch ist, wird man wohl auch noch keine eingängigen Urteile dazu finden.

Es kann dir hier niemand sagen, welche Argumente zu welchem Ergebnis führen. Du kannst es nur versuchen.

Wie gesagt, geh mit deiner Tante nochmal dahin und erläutere deinen Standpunkt. Ansonsten lege Rechtsmittel gegen einen etwaigen Ablehnungsbescheid ein.
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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Di 21. Apr 2009, 22:34

Es gibt eine Selbstbindung der Verwaltung durch die Ausübung des Ermessens. D.h. bei gleichem Fall kann sie innerhalb des zulässigen Ermessens nicht einmal zu dem einen, einmal zu dem anderen Ergebnis kommen. Das Ermessen gilt für die gesamte Behörde, nicht pro Mitarbeiter.

Strittig dürfte immer wieder sein, sind denn die Fälle vergleichbar.

Ich würde dennoch (und gerade) neben den Argumenten, warum die Fälle vergleichbar sind, auf diese Selbstbindung hinweisen. Sie ist nämlich genau der Willkürschutz, von dem Du sprichst.

Das nächste ist, Du kannst ja ausführen, dass bei einer Ablehnung der Gang ins Widerspruchverfahren bsp. vor Gericht gegangen wird. Das schafft zumindest für den SB viel Arbeit sowie eine Prüfung durch Vorgesetzte. Du könntest anregen, man könne sich diese zeitliche Belastung sparen, zumindest wenn der Ausgang offen ist.

Des Weiteren kannst Du den SB auf das STVG verweisen. Dort kann nämlich ein Verkehrsunterricht (durch die Bußgeldstelle?) angeordnet werden. Solange Du durch keine Auffälligkeit keinen Beleg geschaffen hast, Dich nicht mit den Straßenverkehr aus zu kennen und/oder dich nicht daran zu halten, sollte doch erst dieser Weg ausgeschöpft werden, bevor willkürlich eine Unterstellung vorgenommen wird. Was sollen denn die Tatsachen sein, die bei Dir zu einem anderen Vorgehen berechtigen? Alles was mit Deiner Krankheit zu tun hat, ist durch das ÄG abgegolten. D.h. es kann nicht "zweimal" verwendet werden. Du bist nach dem ÄG wie ein "unbelasteter Bürger" der nach Jahren wieder einen Antrag auf FE stellt.

Ebenso hast Du all die Jahre aktiv am Straßenverkehr teilgenommen. Als Radfahrer. Es wird bekannt sein, dass auch Radfahrer bei Verkehrsverstößen Punkte sammeln können. Aus dem Mangel an derartigen Punkten dürfe und muss damit auf die Kenntnis, Fähigkeiten und Eignung zum Verkehr unter den heutigen Voraussetzungen geschlossen werden.


Bringe bitte bloß nicht alle Argumente auf einmal. Sondern nach und nach. Im Gespräch. Der SB kann sich ja einmal vergleichbare Akten seiner Behörde besorgen.

Viel Erfolg!
Liebe Greet-Ings Cornelius

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mi 22. Apr 2009, 07:29

Das "drohen" mit Widerspruch oder Klage gegen einen Ablehnungsbescheid würde ich hingegen unterlassen. Ist für eine positive Entscheidung, die du ja anstrebst, nicht förderlich. Damit erreicht man nur, dass der SB auf stur stellt und für Argumente jeglicher Art kaum noch zugänglich ist.
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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 22. Apr 2009, 10:49

Darum sagte ich ja, bloß nicht alles auf einmal, lach. Die Verhärtung ist doch die letzte "Eskalationsmöglichkeit".

Und noch ein Tipp: Es muss nicht alles unbedingt im ersten Termin ausgetauscht werden. Bisweilen ist eine Pause zum Nachdenken, Nachlesen, Fall vergleichen etc. hilfreich.

Wenn mir jemand "zusetzt", sage ich als "Schutz" auch eher erstmal "nein" statt "ja".

Liebe Greet-Ings Cornelius

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