FS Neuerteilung mit Borderline

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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remington steele
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Beitrag von remington steele » So 12. Apr 2009, 09:33

@corneliusrufus

Natürlich werde ich den Termin wahrnehmen, und natürlich werde ich denen meine Bedenken an deren "Tatsachen" äussern.

Aber nach meiner Erfahrung sind Ämter nunmal recht engstirnig; will heißen, wenn die der Meinung sind, 6 Jahre wäre eine Zeit um die erforderlichen Kenntnisse zu verlieren, dann ist das für sie eine Tatsache.
Oder, dass ich durch diese "Fahrerflucht" (obs nun wirklich eine war sie dahingestellt), bewiesen habe, ich wäre zum Führen eines Kfz nicht geeignet..

Wenn man lange genug sucht, findet man immer Gründe.

Selbst wenn ich mir die Gründe schriftlich geben lassen würde, was könnte ich damit anfangen? Den Gründen schriftlich widersprechen? Was brächte das? Die Fsst würde den Widerspruch ablehnen, weil für sie ja Tatsachen bestehen.

Man könnte jetzt auch sagen, warum ich nicht einfach die Prüfungen machen will. Weil es einfach wieder ein imenser Kosten und Zeitaufwand ist. Theorieprüfung kostet 50 Euro, Praktische kostet 80 Euro, Anmeldung bei der Fahrschule kostet 100 Euro und das Material zum üben kostet auch.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 12. Apr 2009, 11:40

Zaubern kann ich nicht. Widerspruch ist ja auch erst Entscheid möglich. Wenn also Beschwerde.

Versuche es mit guter Argumentation. Für Fahrerflucht wäre wenn eine MPU zuständig. Auch als Fahrradfahrer nimmt man am Verkehr teil. Auch als Fußgänger. Die sechs Jahre sind daher ein wenig nichtssagend.

Liebe Greet-Ings und frohe Ostern Cornelius

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remington steele
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Beitrag von remington steele » Mo 20. Apr 2009, 10:36

Tja, war heute bei der Fsst.

Die Prüfungen werden verlang, weil ich nur 1 Jahr 2 Monate laut Annahme den Führerschein hatte. Man ist davon ausgegangen, dass mir der Führerschein bei Feststellung des Schadens abgenommen wurde. War aber nicht an dem, sondern erst einige Monate später, als mich ein Polizist zuhause besuchte.

Im Prinzip wird also davon ausgegangen, dass mir die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeit fehlen bzw. abhanden gekommen sind, weil ich nur 1 Jahr 2 monate den Führerschein hatte, also wegen mangelnder Fahrerfahrung, auch wenn ich in dieser Zeit das gefahren bin, was andere in 3 Jahren fahren (ca. 40.000 km).

Ich frage mich, ob das wirklich eine Tatsache ist, die zweifeln lässt. Denn meine Exfreundin hat 1999 den Führerschein gemacht und ist seitdem, so hat sie mir gesagt, nicht ein einziges Mal mehr hinter einen Steuer gesessen, geschweige denn mit einem Kfz am Straßenverkehr teilgenommen.
Mangelnde Fahrerfahrung kann doch nicht darauf schließen lassen, dass man die Kenntnisse und Fähigkeiten verliert, oder?

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mo 20. Apr 2009, 12:31

Die MPU ist bei einer solchen Erkrankung auch nicht angebracht. Hier wird ein fachärztliches Gutachten eines Neurologen / Psychiaters mit verkehrsmedizinischer Qualifikation verlangt.

Wollte ich nur mal eben einwerfen. :)
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 20. Apr 2009, 17:44

Nur, die Behandlung bei Borderline wird meist durch Psychologen im Rahmen einer Verhaltenstherapie durchgeführt. Die Schlussfolgerung lasse ich jetzt offen.

Ich meine jedoch, so es keine andere vernünftige Möglichkeit gibt, ist ein Facharzt für Psychiatrie sowohl von der Materie als von den Kosten interessanter, als eine MPU.


Borderline fällt u.a. durch selbststschädigendes Verhalten auf. Da sind auszugsweise Straßenrennen, Tempoverstöße, riskante Manöver, Drogen und Alkohol. D.h. meist kommt auf diesem Weg die MPU, ohne dass eine FEB von der psychischen Grunderkrankung Borderlinesyndrom erfährt.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von M.Thöle » Di 21. Apr 2009, 06:45

Ja wenn nur Straßenverkehrsgefährdungen und Punkte im Raum stehen, ohne dass die Erkrankung bekannt ist. Dann geht man ja von einem anderen Standpunkt an die Sache ran. Ohne die Diagnose einer psychischen Erkrankung musst du ja davon ausgehen, dass derjenige aus "jugendlichem Leichtsinn" oder ähnlichen Beweggründen so handelt. Also hast du ja nur die Verstöße zur Entscheidung und die führen dann zur MPU.

Ist die Erkrankung bekannt, wird ein fachärztliches Gutachten gefordert.
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Beitrag von remington steele » Di 21. Apr 2009, 08:23

Warum wird hier über eine MPU diskutiert? Ich musste ja keine MPU machen sondern nur diese ärztliche Begutachtung. Und die war positiv. Was mich mehr interessieren würde, steht in meinem letzten Post ^^

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Beitrag von M.Thöle » Di 21. Apr 2009, 08:39

Oh hmm irgendwo bin ich da in der Diskussion falsch abgebogen. :rolleyes:

Hast du die Menge an km beruflich zurückgelegt oder bist du einfach so viel unterwegs gewesen?

Wenn beruflich, dann sollte es kein Problem sein, von deinem Arbeitsgeber eine Bescheinigung zu bekommen, aus der hervorgeht, dass du für ihn sehr viel unterwegs warst. Vielleicht zerstreut das dann die Zweifel der Führerscheinstelle, dass du die Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Ansonsten würde es vielleicht helfen, wenn du ein paar "Zeugen" anführen könntest die deine Fahrleistung bestätigen können.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass man Fahrerfahrung nicht mit den Kenntnissen und Fähigkeiten verwechseln darf. So könnte man z.B. argumentieren, dass jemand der ständig gegen die Verkehrsvorschriften verstößt, diese anscheinend nicht begriffen hat, ihm also die Kenntnisse fehlen. So nach dem Motto: Wenn ich nicht weiss, was eine 50 in nem roten Kreis bedeutet oder dass mir ein gelbes Schild mit nem Ortsnamen mehr sagen will als eben nur den Ortsnamen, dann kann ich mich auch nicht dran halten. Ok krasses Beispiel. Dabei spielt es dann ja keine Rolle ob ich 50 oder 100.000 km im Jahr zurücklege.

Hinweis: Das war jetzt nicht auf dich bezogen sein, sondern nur mal am Rande!
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remington steele
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Beitrag von remington steele » Di 21. Apr 2009, 09:09

Die Kilometerleistung war aus privaten Gründen. Und meine Tante sagte auch schon, sie würde gern beim Gespräch dabei sein, wenn ich mit dem Abteilungschef der Führerscheinstelle spreche. Sprich, sie wäre Zeugin, dass ich verdammt viel gefahren bin und selbst heute noch die Verkehrsregeln kenne, wenn ich mit ihr zusammen autofahre.

Meine einzigen Vergehen waren 1 mal ein Auffahrunfall (ohne ABS bei Regen nach ein paar Wochen Führerschein) überhöhte Geschwindigkeit mit Nachschulung (nach ca. 6 Monaten Führerschein) und danach die "Fahrerflucht" beim Einparken....

Sicherlich kann man jetzt sagen, dass ich deshalb nicht mehr über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge. Aber ob diese drei Dinge 1 Jahr zurückliegen oder 6 Jahre zurückliegen... Hätte ich den Führerschein nach 1 Jahr neu Benantragt, hätte ich ihn wiederbekommen, jetzt nach insgesamt 6 Jahren nicht mehr. Also wird nicht wegen der Taten argumentiert sondern wegen der Zeit.

Und beim Argument Zeit weiß ich nicht, ob das wirklich bestand haben sollte (siehe Argumente vorletzter Post).. oder anders.
Mir ist ein Fall aus Aachen bekannt... Ein guter Freund hat seit 1995 den Führerschein und ist nach seinen Prüfungen nicht mehr autogefahren. Wirklich nicht mehr. Weder mal für Freunde noch Familie (hat seit er 16 ist keinen Kontakt mehr zu dieser), auch beruflich war er nie auf einen Führerschein angewiesen. 2001 hat er ihn verloren, nachdem er sich nach 6 Jahren ein Auto geleistet hat.. Binnen von 4 Monaten verlor er den Führerschein.
Letztes Jahr nach der Gesetzesänderung hat er ihn anstandslos wiederbekommen nach 7 Jahren. Es wurde ja ausgegangen, dass er 6 Jahre Fahrerfahrung, obwohl er diese nicht hat, was man ja in den 4 Monaten erkennen konnte.
Das ist das beste Beispiel, dass die Zeit allein nicht als Grund genommen werden kann.

Dieser Freund hat bewiesen, dass 6 Jahre FahrERLAUBNIS noch lange keine Fahrerfahrung ist... Meine Exfreundin ist seit 9 Jahren nicht mehr autogefahren, dürfte es aber dennoch.

Daher kann ich das Argument der Zeit und Fahrerfahrung nicht wirklich nachvollziehen und stelle mir die Frage ob die Fsst wirklich deshalb Prüfungen verlangen kann.

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Beitrag von M.Thöle » Di 21. Apr 2009, 09:28

Nochmal: Das mit meinem Beispiel mit den Delikten war nicht auf dich bezogen!

Ich würde nochmal versuchen mit denen zu reden und nimm deine Tante mit. Vielleicht hilft das ja schon. Bei allem was du ansprichst, bleib freundlich und vermeide irgendwelche Freunde etc. als Beispiel heranzuziehen. Es geht um deinen Fall, nicht um deren. Jeder Fall ist anders und muss auch individuell betrachtet werden.

Wenn alles scheitert, lass es drauf ankommen. Verweigere die Prüfung, dann wird dein Antrag abgelehnt und gegen diesen Bescheid kannst du - je nach Bundesland - Widerspruch oder Klage einlegen. - Dann wird das Gericht entscheiden. Hierfür solltest du schon jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließen. Kann nie schaden.
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