FE verloren wegen nicht geleisteter Nachschulung?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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BK117
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FE verloren wegen nicht geleisteter Nachschulung?

Beitrag von BK117 » Mo 23. Feb 2009, 20:05

Hallo zusammen.

Also ich bin neu hier und versuche schon seit mehreren Tagen mich mit meinen Problem zurecht zu finden!

Erstmal zu meiner Geschichter.

Meine Fahrerlaubnis hab ich im Jahr 1996 bestanden, im Jahr 1997 wurde ich beim "Rasen" erwischt wo ich Geldstrafe löhnen musste und einen Monat zu Fuss unterwegs war. Anschliessend erfolgte die Aufforderung an einer Nachschulung teilzunehmen! Und genau hier beginnt das Unheil. Aufgrund wohnortlicher Veränderungen war es mir nicht mehr möglich die gesetzte Frist einzuhalten. Was folgte war eine Art Ignoranz gegenüber der Führerscheinstelle mit dem Resultat, dass mir die FE im Jahr 1999 entzogen wurde!
Im Jahr 2000 hatte ich dann einen kleinen Aussetzer und hab mich hinters Steuer geklemmt und wurde prompt erwischt. Was folgte war ein Strafbefehl den ich auch anstandslos zahlte. Seitdem hatte ich mich damit abgefunden den öffentlichen Personennahverkehr zu bemühen mich von A nach zu bringen. Da ich beruflich aber in Zukunft eine FE brauche möchte ich diese neu beantragen. Und an der Stelle hab ich schon einiges gelesen und bin noch verwirrter!

Achja was vielleicht noch zu erwähnen wäre. Mein Wohnort ist Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) und die FE hab ich damals von der Verkehrsbehörde Neustadt am Rübenberge (Niedersachsen) ausgestellt bekommen, entzogen wurde sie mir von der Führerscheinstelle Halle/Saale. Ich hatte Führerscheinklasse 3 und hege auch keine Ambitionen etwas anderes über die Strassen zu bewegen als PKW.

Meine Frage hierzu ist eigentlich nur welche Nachweise ich erbringen muss?
Klar einen Sehtest! Wäre auch nicht das Problem!
Ein Führungszeugniss? Musste ich ja damals auch abgeben?
Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen? Den hab ich ja eigentlich schon nur leider keine Kopie davon und das Original wurde an die ausstellende Führerscheinstelle geschickt.

Und wie verhält sich das mit diesen Tilgungsfristen? Meinen Punktestand kenn ich nicht, aber ist es überhaupt sinnvoll die FE zu beantragen? Ich bin total verwirrt was diese 5 und 10 Jahre angeht? Bedeutet das, dass die Punkte die ich damals hatte immer noch da sind und die Frist bis zur Löschung erst ab der Neubeantragung gilt?

Habe ich mit meinen Fall auch mit einer MPU zu rechnen?

Ich weiss das sind ne Menge Fragen, aber nach Tagelanger Recherche im Internet bin ich versteh ich nicht wirklich und hoffe das man mir etwas Licht ins Dunkel bringen kann!

Vielen Dank schonmal im Vorraus für hoffentlich zahlreiche Hilfe!

Viele Grüsse aus Halle

Andreas

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 23. Feb 2009, 22:04

Naja, damals nach dem Fahrverbot hättest nur das Aufbauseminar nachholen müssen, einen erneuten FS-Antrag stellen müssen, und schwupps hättest Du wieder eine FE und einen FS gehabt.

Der Nachweis über die Sofortmaßnahmen am Unfallort sollte sich (noch) in deiner FS-Akte befinden, hier bei der zuständigen FEB in Halle. Ggf. können von dort noch fehlende Unterlagen aus Nds. angefordert werden.

Ob die FEB in Halle eine MPU anordnet, kann dir nur diese sagen. Einschlägig ist der § 11 FeV, insbesondere der Absatz (3), http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_11.php. Im Verkehrsportal, siehe URL, kannst Du auch Hilfe bekommen.

Ich tippe, die FEB macht von ihrem Ermessen insoweit Gebrauch, als dass sie eine verkehrsrechtliche Begutachtung anordnet.

Für den Antrag auf FE benötigst Du wieder einen aktuellen Sehtest.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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BK117
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Beitrag von BK117 » Di 24. Feb 2009, 18:45

Hallo Cornelius,

Vielen Dank erstmal für Deine Antwort.

Ja ich war damals halt noch jung und unerfahren und vielleicht auch nur zu blauäugig. Heute sehe ich das alles differenzierter und mit anderen Augen. Man lernt halt dazu.

Der Sehtest sollte nicht das Problem sein. Der Nachweis über die Sofortmassnahmen macht mir da mehr Sorgen. Ich hab meiner Führerscheinbehörde heute mal eine Anfrage geschickt, was ich zu beachten hab, was ich genau für Unterlagen brauche und wie sich das mit dem Nachweis über Sofortmassnahmen verhält. Mal sehen was dabei raus kommt?!

Vor ner MPU oder ähnlichen hab ich keinen Bammel, Alkohol nehm ich eh nicht zu mir und mittlerweile bin gefestigt genug. Aber was nicht unbedingt sein mus, muss halt nicht unbedingt sein! Wenn die es aber so wollen kann ich damit leben!

Auf der Internetseite von denen steht das eine Meldebescheinigung benötigt wird, aber da ich in den letzten zehn Jahren nicht umgezogen bin ist diese nicht mehr auffindbar. Aber im grossen und ganzen steht da doch dasselbe drauf wie im Perso und Reisepass? Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht?

Danke für Eure Hilfe

Andreas

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Di 24. Feb 2009, 18:59

Eine Meldebescheinigung bekommst Du beim Einwohnermeldeamt.

Deine FEB sagt Dir genau, was Du beibringen musst, siehe Absatz (3) von § 21 FeV, http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_21.php .

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 27. Feb 2009, 06:50

Auf die Vorlage des Nachweises über die Sofortmaßnahmen am Unfallort kann die Fahrerlaubnisbehörde verzichten. Die Fahrerlaubnis Klasse 3 wäre schließlich nicht erteilt worden, wenn seinerzeit nicht dieser Nachweis vorgelegen hätte!
Allerdings müßte die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen (schließlich wurde damals die Fahrerlaubnis wegen der Weigerung zur Seminarteilnahme auch entzogen!). Eine neue (Rest-)Probezeit wird bei Neuerteilung nicht festgesetzt, da die Probezeit zum Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis bereits abgelaufen war!

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Beitrag von BK117 » Fr 27. Feb 2009, 17:53

Hallo Cornelius und MorkvomOrk!

Danke für Eure Antworten. Hab auch kein Problem damit, das Aufbauseminar zu machen, worum es mir ging war eigentlich rauszufinden wie der Werdegang überhaupt ist. Das Internet ist zwar ne feine Sache, aber leider kann es einen auch sehr schnell verwirren! :confused:

Also vielen Dank für Eure Antworten das hat mir doch sehr weitergeholfen.

Nächste Woche werd ich mal bei meiner Führerscheinstelle vorstellig werden und sehen was die sagen! Ich halt Euch auf dem Laufenden!

Andreas

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Beitrag von charly68 » So 1. Mär 2009, 00:00

MorkvomOrk hat geschrieben:Auf die Vorlage des Nachweises über die Sofortmaßnahmen am Unfallort kann die Fahrerlaubnisbehörde verzichten. Die Fahrerlaubnis Klasse 3 wäre schließlich nicht erteilt worden, wenn seinerzeit nicht dieser Nachweis vorgelegen hätte!
In Bezug auf Klasse B, BE, M, L, S, T stimmt dies.

Möchte der TE aber auch die Klasse C1E, dann muß sogar ein Erste Hilfe-Kurs und die entsprechenden Untersuchungen vorgelegt werden.

LG

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Beitrag von MorkvomOrk » Mo 2. Mär 2009, 07:08

Das ist richtig, aber aufgrund dieser Aussage
Ich hatte Führerscheinklasse 3 und hege auch keine Ambitionen etwas anderes über die Strassen zu bewegen als PKW.
bin ich davon ausgegangen, daß BK117 lediglich für Kl. B einen Antrag auf Neuerteilung stellen möchte!?

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Beitrag von BK117 » Mi 4. Mär 2009, 18:12

Hallo zusammen,

Es gibt Neuigkeiten an der Fahrerlaubnisfront.

Heute hab ich Post von meiner FS bekommen.

Im grossen und ganzen sieht es ganz gut aus. Klar ist das ich persönlich vorsprechen muss, mitbringen muss ich Perso oder Reispass, 1 Lichtbild, Sehtest, ein Führungszeugniss kann ich direkt dort beantragen und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird nach Antragstellung angeordnet (sollte auch das kleinste Problem darstellen), was mich aber wieder stutzig werden lässt ist die Aussage:
"Abschliessend teile ich Ihnen mit, dass bei o.g. Behörde keine Antragsunterlagen, wie z.B. der Nachweis über sofort Massnahmen am Unfallort, vorhanden sind."
Ist ja eigentlich logisch, da diese ja beim Strassenverkehrsamt in Niedersachsen liegen müssten, da meine Fahrerlaubnis ja damals dort beantragt wurde. Weiss jemand von Euch ob die einen solche Unterlagen aushändigen müssen?
Ich seh es ja so wie wie MorkvomOrk. Ohne den Nachweis wäre mir ja nie eine Fahrerlaubnis erteilt worden. Also was nun?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe

Andreas

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Beitrag von corneliusrufus » Do 5. Mär 2009, 00:49

Die können die alte Akte anfordern. Darin sollte sich der Nachweis noch befinden.

Und selbst wenn nicht, die Sofortmaßnahmen sind ein Nachmittag zu etwa 40 Euro.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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