Führerschein nach Gutachten

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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tamkat
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Führerschein nach Gutachten

Beitrag von tamkat » Di 31. Mär 2009, 19:47

Hallo
Mal angenommen jemand hat beim einparken zum ersten mal in seinen Leben einen Epileptischen Anfall bekommen. Die Führerscheinstelle ordnete ein Neurologisches Gutachten an, was auch gemacht wurde. Der Gutachter kam zu dem Schluss, das der Fahrer ein Jahr kein Kraftfahrzeug mehr fahren darf. Wenn Innerhalb dieses Jahres kein Epileptischer Anfall mehr kommt, darf dieser jemand wieder Autofahren.
Nun ist das Jahr vorüber, dieser jemand hatte innerhalb dieses Jahres keinen Anfall bekommen, er geht zur Führerscheinstelle, und dort wird nun verlangt, das er ein erneutes Gutachten braucht, in dem bescheinigt werden muss, das er wieder fahren darf.
Upps, bevor ich es vergesse, er musste der Führerscheinstelle nach diesem Jahr bereits ein neues Passfoto geben, ein Polizeiliches Führungszeugnis und einen Sehtest abgeben.
Mal angenommen der Gutachter bescheinigt ihm das er wieder fahren kann, bekommt er nun von der Führerscheinstelle seinen Führerschein wieder, oder muss er sonst noch etwas machen, Fahrstunden oder so etwas?

Für antworten wäre ich sehr dankbar.

Danke

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mi 1. Apr 2009, 07:22

Dies ist die ganz normale Verfahrensweise. Ein neuer Führerschein wird ausgestellt, da es sich um eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis handelt. Hierbei steht die gesamte Kraftfahreignung des Betroffenen auf dem Prüfstand. Aus diesem Grunde das Führungszeugnis und das Passfoto.

Normalerweise sollten noch weitere Unterlagen wie z.b. Sehtest und Bescheinigung Lebensrettende Sofortmaßnahmen gefordert werden, da für die Neuerteilung die Vorschriften der Ersterteilung gelten mit Ausnahme der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung.

Um deine Frage zu beantworten: Gelangt der Gutachter in dem neuen neurologischen Gutachten zu einer positiven Eignungsprognose (also dass keine weiteren Anfälle zu erwarten sind) wird die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Eine neue Prüfung wäre nur dann zu fordern, wenn die Führerscheinstelle (begründet) zu dem Ergebnis kommt, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kfz nicht mehr vorhanden sind.

In der Regel wird also nach dem positiven Gutachten die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Unter Umständen ist damit zu rechnen, dass der Gutachter in seinem Gutachten eine Nachuntersuchung nach einer gewissen Zeitspanne fordert. Diese Nachuntersuchung und die Vorlage des Gutachtens sollte unaufgefordert durch den Betroffenen vorgenommen werden. Jedoch wird die Führerscheinstelle auch dazu auffordern, wenn der Zeitraum verstrichen ist. Weigert sich der Betroffene der Nachuntersuchung nachzukommen, stellt dieses einen Entziehungsgrund dar.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Do 2. Apr 2009, 03:31

&quot hat geschrieben:Mal angenommen der Gutachter bescheinigt ihm das er wieder fahren kann, bekommt er nun von der Führerscheinstelle seinen Führerschein wieder, oder muss er sonst noch etwas machen, Fahrstunden oder so etwas?

Da sich der Gutachter bei der Erstellung seines Gutachtens an die "Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung" halten muß, sind Kontrolluntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren obligatorisch! Sollte dies im Gutachten nicht enthalten sein, müßte die Führerscheinstelle nachhaken, da dann das Gutachten nicht nachvollziehbar wäre. Sobald das Gutachten für die Führerscheinstelle in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nach der Schilderung jedenfalls nicht veranlaßt.

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