Die Auswirkungen von Auflagen und Beschränkungen im Fahrerlaubnisrecht

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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melanie
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Die Auswirkungen von Auflagen und Beschränkungen im Fahrerlaubnisrecht

Beitrag von melanie » So 17. Mai 2009, 15:17

Schönen guten Tag an alle,

kurz zur Erläuterung, ich habe eine Belegarbeit mit dem Thema "Die Auswirkungen von Auflagen und Beschränkungen im Fahrerlaubnisrecht" zu bewältigen. Dazu hab ich einige Bearbeitungshinweise bekommen, die da wären:

- Begriffsbestimmungen/ rechtliche Bestimmungen
- Welche Auflagen und Beschränkungen gibt es?
- Beispiele
- Eintragungen/ Schlüsselzahlen im Führerschein
- Konsequenzen der Nichtbeachtung
- Auflagen/ Beschränkungen für Inhaber ausländischer FE

Meine Frage an euch, könnt ihr mir vielleicht nützliche Tipps zur Bearbeitung meiner Aufgabe zukommen lassen. Für mich ist dieses Gebiet noch so ziemlich "unbekanntes Gewässer".
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ich durch euch zu einem roten Faden finde.

Vielen Dank

Melanie

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 17. Mai 2009, 19:30

Kennst Du die Normen wie STVG, FeV?

Liebe Greet-Ings Cornelius

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dgstein
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Beitrag von dgstein » Mo 18. Mai 2009, 18:20

Hallo Melanie,
- Begriffsbestimmungen/ rechtliche Bestimmungen
StVG, FeV
- Welche Auflagen und Beschränkungen gibt es?
- Beispiele
- Eintragungen/ Schlüsselzahlen im Führerschein
Siehe hier.
- Konsequenzen der Nichtbeachtung
Das kann sowohl straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen als auch fahrerlaubnisrechtliche.
- Auflagen/ Beschränkungen für Inhaber ausländischer FE
Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis erfolgt normalerweise die Eintragung der Schlüsselzahl 70, verbunden mit der Führerscheinnummer und der Angabe des Landes. Bspw. 70.1234567.NL für eine niederländische Fahrerlaubnis.

Spezielle Auflagen sind mir nicht bekannt. Trifft für den Inhaber eine der o.g. Auflagen/Beschränkungen zu, ist sie entsprechend einzutragen.

Viele Grüße

dgstein
Quod non est in actis non est in mundo

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melanie
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Beitrag von melanie » Mo 18. Mai 2009, 22:12

Vielen Dank für eure bisherigen Antworten, ich nutze zum ersten mal ein Forum und bin begeistert, wie schnell man hier auf Hilfe stößt. Ich werde mich mal Schritt für Schritt in das mir noch unbekannte Gebiet einlesen. Sollten sich mir noch irgendwelche Fragen aufwerfen, melde ich mich.

Danke nochmal und liebe Grüße.

Melanie

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