Klasse B

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Martino
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Klasse B

Beitrag von Martino » Di 16. Jun 2009, 12:57

Hallo an alle kann mir einer helfen habe eine frage aber keiner kann mir die Richtige Antwort geben.

Also mein Onkel meinte das es ein neues Gesetz gibt wo ich 50ccm und 125ccm mit meinen Klasse B Führerschein fahren kann oder darf.

Habe den am 24.01.06 gemacht habe schon bei der Fahrschule angefragt aber die meinten nein wenn ich meinen erst vor 1980 gemacht habe.

Aber im internet habe ich auch gelesen (unten is der Link)das es in plannung ist das 50 - 125 ccm zusammen kommen soll das ich das fahren darf was Stimmt jetzt

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp ... -5185!2001

Danke im Voraus

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StefanundFrank
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Beitrag von StefanundFrank » Di 16. Jun 2009, 15:32

Kurze Aufklärung:

Wer seinen Führerschein vor dem 01.04.1980, also die alte Klasse 3 , gemacht hat, hat nach jetzigem Recht die Berechtigung Krafträder bis 125ccm zu fahren. Dies entspricht der heutigen Klasse A1.

Dein Führerschein berechtigt dich zum Fahren von Krafträdern der Klasse M, also nicht mehr als 50ccm und nicht mehr als 45km/h bbH.

Wenn du dir deinen Kartenführerschein anschaust, stehen unten links auf der Vorderseite alle Klassen, welche du fahren darfst.

Geändert werden die Klassen der Krafträder in Zukunft in z.B. A2 usw. , was aber keinen Einfluss auf deine jetzt gültige Fahrerlaubnis hat.

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akina_de
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Beitrag von akina_de » Mo 26. Jul 2010, 07:56

Hallo ...

mir geht es fast so ähnlich. Mein Mann hat seinen B-Führerschein vor 1980 gemacht. Ich meinen am 21.4.1984.
Mein Mann wird sich nun eine 125 ccmler holen. Ich möchte auch eine fahren.
Mein Mann ist der Auffassung, dass es ein europäisches Gesetz gibt, womit ich fahren darf, bzw. ich noch einen "Mofaführerschein" nachmachen müsste, um fahren zu dürfen.

Was ist nun richtig :confused:

Ich gehe davon aus, dass ich nicht fahren darf :(.

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charly68
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Beitrag von charly68 » Mo 26. Jul 2010, 08:48

Dein Mann darf Fahrzeuge der Klasse A1 ohne zusätzliche Fahrschulausbildung fahren, weil der Fs vor dem 01.04.80 erteilt wurden.

Du selber mußt in D erst die Ausbildung für die Klase A1 durchlaufen und die entsprechenden Prüfungen hierfür ablegen, bevor Du fahren darfst. Schließlich wurde Dein Fs nach dem 01.04.80 ausgestellt.

Es gibt kein europäisches Gesetz welches die Klasse A1 automatisch in die Klasse B einschließt. Jedes EU-Land hat hierfür seine nationalen Regelungen.

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Beitrag von akina_de » Do 29. Jul 2010, 21:21

Und wenn man sie auch auf 80 km/h herunterdrosseln würde? Dann kann man sie sogar mit der Führerscheinklasse A1 fahren.
Gilt das auch für mich mit FS-Klasse-B , oder muss ich trotzdem den FS komplett neu machen :confused:

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charly68
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Beitrag von charly68 » Do 29. Jul 2010, 23:01

Da kannste drosseln soviel Du willst.

Du hast in Deutschland mit der Klasse B nicht das Recht Fahrzeuge der Klasse A1 zu fahren.

Ergo: Klasse A1 machen. Dann darfste Fahrzeuge dieser Klasse fahren.

Dein Mann hat durch den Führerschein (gemacht vor dem 01.04.80) einen Bestandschutz, weil bis zu diesem Stichtag halt die Fahrzeuge bis 125 ccm mit der Klasse 3 erlaubt waren.

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akina_de
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Beitrag von akina_de » Fr 30. Jul 2010, 12:23

Zitat: Ergo: Klasse A1 machen. Dann darfste Fahrzeuge dieser Klasse fahren.

Japp, darauf wird es hinauslaufen :rolleyes:

Danke für die Antworten!
VG

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