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Auszug aus dem Verkehrszentralregister

Verfasst: So 21. Jun 2009, 19:01
von kuschelman
Moin Moin,

nochmal eine Frage:

Habe meinen Führerschein 1992 abgeben. Im Auszug beim Kraftfahr-Bundesamt ist erstmals der eintrag mit 1997 vermerkt. Was ist mit den 5jahren da zwischen???

Verfasst: Do 25. Jun 2009, 08:16
von Fraggle
du musst deine Frage schon etwas ausführlicher bzw. genauer artikulieren. Mit solch einem pauschalen Posting kannst du kaum Antworten erwarten :rolleyes:

Verfasst: Mi 1. Jul 2009, 19:58
von kuschelman
wie ich erwähnte, musste ich den Führerschein 1992 abgeben. Das Gerichtsurteil lautete, 3monate Führerscheinsperre!! Da ich damals naiv war, fuhr ich ohne Führerschein. Habe auch fast jede Verkehrskontrolle mit genommen. Es hieß immer, Führerschein nicht dabei, kostet 15 DM. Ich bin dann mit meinen Unterlagen zur Führerscheinstelle, um mein Führerschein zu beantragen, da hieß es ich habe keinen mehr, wegen entzug von 1992.
Habe mir ein Auszug aus den Bundes-Kraftfahramt geholt und stand erst die eintragung ab 1997 drin.

Gruß
Kuschelman

Verfasst: Mi 1. Jul 2009, 22:00
von corneliusrufus
Dann hattest Du ab 1992 - bis zu einer kommenden Neuerteilung - keine Fahrerlaubnis mehr. Alles danach war die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis ("Führerschein"). Kurz, DU hattest Glück, dass nicht weiter geprüft wurde.

Welcher Eintrag steht den für 1997 im VZR? Fehlerhaft der eigentlich unter 1992 gehörende Eintrag? Oder ein anderer?

Kläre mich bitte darüber auf, bevor ich weiter über Deine Fall schaue. So ist er mir noch rätselhaft.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Verfasst: Mi 15. Jul 2009, 08:45
von kuschelman
Moin Moin, habe mir nun nochmals einen Auszug zu schicken lassen. Meine Personendaten stimmen. Unter Mitteilung steht, Datum der 1. Entscheidung 12.08.93 dann die Geschäftsnummer, Datum der (letzten) Tat 13.09.91 !! Hatte meinen Führerschein aber esrt 1992 abgegeben!!!! Weiter ,, Fahrverbot 15 und Tagessätze 10

tatbezeichnung ,,Fahren ohne Fahrerlaubnis. Angewendete Vorschriften: StVG § 21 Abs.1Nr.1

Gruß Kuschelman

Verfasst: Do 16. Jul 2009, 11:37
von corneliusrufus
Soweit: dann ist alles verwertbar bis zum 11.08.2008 Mitternacht.

Un welcher weiterer Eintrag erfolgte dann 1997? Dann dürfte die Rechnung bis 2012 lauten.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Verfasst: Sa 18. Jul 2009, 12:48
von kuschelman
moin,
letzte Tat 05.12.2002, Fahren ohne Führerschein!! Datum der Entscheidung 03.04.2003, Datum der Rechtskraft 31.10.2003. Tilgungsdatum 03.04.2018, also noch 9jahre?? oder positives MPU - Gutachten???????

Bei der Führerscheinstelle am 14.07.09 wurde nachgefragt, ob ich die alte klasse 3 oder meine Klasse 2 möchte, gibs da Unterschiede in der Verfahrensweise???? Möglich dass ich ein MPU Gutachten einreichen muss, keine Theoretische- und Praktische Prüfung. Entschieden wird erst nach Antragsstellung, so die Sachbearbeiterin.

Mit freundlichen Grüßen
Kuschelman

Verfasst: Sa 18. Jul 2009, 15:43
von corneliusrufus
Da der 5.12.2003 noch in der Frist bis 2012 lag, sind es nun wieder 15 Jahre. Also FE ohne Begutachtung ab 5.12.2018.

Vorher geht es nur mit MPU.

Wenn Du die Klasse C, vormals etwa 2, beantragst, müsst Du ein Augenärztliches Gutachten plus ein allgemeines ärztliches Gutachten zusätzlich vorlegen, sowie den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kursus. Für Klasse B, vormals etwas 3, reichen der Sehtest und die Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Liebe Greet-Ings Cornelius