Fe.nach 15 Jahren

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
wj
Forums-Methusalem
Beiträge: 3464
Registriert: Fr 11. Jun 2004, 14:13
Wohnort: Köln

Beitrag von wj » Mi 19. Aug 2009, 08:55

Fragen-Fragen hat geschrieben:Sorry,wieso wäre das Tatsache genug?

Ich kenne Leute die haben den FS weit über 30 Jahre,
sind aber z.B.,die letzten 15 Jahre kein Auto mehr gefahren,
wie würdest Du damit umgehen??

Ich finde es nur mehr als Korrekt,wenn darauf durch die Fahschule
hingewiesen wird !

Ohne sam vorgreifen zu wollen. 15 bekannte Jahre ohne Fahrpraxis bedeuten auch, dass nicht sichergestellt ist, dass die Kenntnisse in Theorie und Praxis aktualisiert wurden. Wer jemals nach 10 Jahren+ versucht hat, aus dem "hohlen Bauch heraus", eine theoretische Prüfung zu bestehen, der hat nicht nur eine Ahnung wovon ich spreche. Das gleiche gilt für die veränderten Verkehrsverhältnisse in der Praxis.
Das Problem, vor das wir argumentativ vermeintlich immer wieder gestellt werden, ist der Umgang mit denen, die "freiwillig" längere Zeit nicht mehr gefahren sind. Der Unterschied ist nur, dass keine Behörde davon weiß. Es ist zum Glück in Deutschland so, dass die Behörden nicht regelmäßig über alle Dinge des täglichen Lebens informiert werden wollen/müssen. Dem Bürger wird ein enormer Vertrauensvorschuß entgegengebracht. Es ist aber auch ein Anspruch, dem die Bürger gerecht werden müssen. Dann ist der Einzelne selbst für "seine Wiederinbetriebnahme" als Fahrzeugführer verantwortlich. Nur, wenn wir wissen, dass der Einzelne schon lange nicht mehr gefahren ist, entsteht/besteht der Anspruch der Gesellschaft, den Antragsteller künftig nur dann fahren zu lassen, wenn er alle Voraussetzungen erfüllt. Und die Entscheidung wurde als Ermessensentscheidung auf die Fahrerlaubnisbehörde übertragen.

Was die Fahrschule angeht, ist Deine Aussage korrekt, dass sie informieren soll. Sie soll es aber richtig tun. Keine falschen Ängste und keine falschen Hoffnungen wecken.

Benutzeravatar
Volvochris
Aktiver Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 5. Aug 2007, 16:17

Beitrag von Volvochris » Mi 19. Aug 2009, 09:43

@wj
Ich lasse mal das "für und wieder" einer erneuten Fahrprüfung nach Entzug aus.
Dann komme ich zu dem Ergebniss,das am 19.10.2009 inkraftgetretene Gesetz,
von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.
Allein das,würde ich als Mißstand bezeichnen.
Die Schuld ist meiner Ansicht nach,nicht bei den einzelnen Bundesländern oder Fsst.-Stellen
zu suchen,sondern bei dem Gesetzgeber,der offentsichtlich nicht in der Lage ist,
ein Gesetz zu entwerfen,was eindeutig ist.
Ich würde mir wünschen,das eine klare Gesetzeslage gibt.
Das der Antragsteller,den langwierigen und evtl.kostspieliegen Weg gehen soll,empfinde ich als
nicht korrekt.
Gibt es keine Möglichkeit,durch die Fsst.-Stellen,Klarheit bei dem Gesetzgeber zu fordern?

Schöne Grüße
Volvochris

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Mi 19. Aug 2009, 10:04

Da es wie beschrieben eine Ermessensentscheidung ist, kommt es immer auf die Begründung an und ob z.B. ein Gericht im Klagefall der Begründung der Fsst folgt oder nicht. Durch die Rechtsprechung ergeben sich dann irgendwann "Richtwerte". Dieser Weg ist leider mühsam und langwierig. Eine klare Vorgabe des Gesetzgebers wäre natürlich wünschenswerter.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
wj
Forums-Methusalem
Beiträge: 3464
Registriert: Fr 11. Jun 2004, 14:13
Wohnort: Köln

Beitrag von wj » Mi 19. Aug 2009, 10:39

Ob die Fahrerlaubnisbehörden an der derzeitigen Regelung in absehbarer Zeit etwas ändern können, wage ich zu bezweifeln. Dazu ist sie noch viel zu "neu".

Was die evtl. anfallenden Kosten angeht, hat der Einzelne irgendetwas "getan", um überhaupt in diese Situation zu kommen. Daher hält sich in diesem Punkt mein Mitleid in Grenzen. Und wenn es wirklich teuer wird, gibt es auch einen Grund dafür. Denn dann hat der Betroffene den Nachweis geführt, dass er die Befähigung nicht mehr hat, Fahrzeuge der beantragten Klasse(n) zu führen. Ansonsten sind doch nur die Prüfungen vorgeschrieben. Eine Ausbildung ist nach wie vor nicht zwingend vorgegeben.

Benutzeravatar
Volvochris
Aktiver Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 5. Aug 2007, 16:17

Beitrag von Volvochris » Mi 19. Aug 2009, 11:21

@M.Thöle
Da macht der Gesetzgeber sich ganz schön einfach.
Unzureichendes Gesetz entwerfen
Den "Ausgereifungsprozess"müssen dann die Gerichte,Fsst.-Stellen und Antragsteller
Vornehmen/lassen.
Das Risiko,die Kosten zu tragen,hat der Antragsteller.
Für mich wäre die mögliche Vorgehensweise gegen einen Bescheid logisch.
Auf der anderen Seite überlege ich mir,wieso die Fsst.-Stellen,ein Gesetz akzeptieren (müssen?),
das nicht eindeutig formuliert wurde.
Meinen Vorgesetzten (als Schlosser)wude ich bei Unklarheiten schon fragen,wie er es eigentlich
haben will.
!,5 Meter oder 2 Meter.

Schöne Grüße
Volvochris

Benutzeravatar
Volvochris
Aktiver Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 5. Aug 2007, 16:17

Beitrag von Volvochris » Mi 19. Aug 2009, 12:31

@wj
Ich lasse mal ganz bewußt das Pro und Kontra einer erneuten Ablegung einer Prüfung nach Entzug aus.

Mir geht es darum,die Mißstände aufzuzeigen,die durch eine unzureichende Gesetzesänderung
entstanden sind.
Ich habe durch das Bundesland Baden-Württemberg und der zuständigen Fsst.den Vorteil,
das in kürze nach 25-jähriger Fs-loser Zeit prüfungsfrei erteilt wird.(hoffentlich)
30 km weiter in Bayern wird im angenommen gleichen Falle sicherlich eine Prüfung verlangt werden.

Die ungleiche Behandlung eines Antragstellers,wurde im angenommen Falle,durch einen zu großen
angewiesendem Ermessensspielraum seitens des Gesetzgebers oder durch die falsche interpretation durch die Fsst. hervorgerufen.

Ich finde das das Gesetz so geändert werden sollte,das solche Ungleichheiten,die allein durch den Wohnsitz bestimmt werden,geändert werden müssen.
Vor dem 19.10.2008 gab es ja auch die 2-Jahres-Regel und keine XY-Jahresregel.


Es gibt ja auch Bundeseinheitliche Bestimmungen,wie z.B. das bei einer Trunkenheitsfahrt
ab 1,7 Promille die MPU vorgeschrieben ist.

Im übrigen,hätte ich eine erneute Ablegung der Prüfungen ohne großes Murren durchgeführt.

Schöne Grüße
Volvochris

Benutzeravatar
wj
Forums-Methusalem
Beiträge: 3464
Registriert: Fr 11. Jun 2004, 14:13
Wohnort: Köln

Beitrag von wj » Mi 19. Aug 2009, 12:38

Volvochris hat geschrieben:
Im übrigen,hätte ich eine erneute Ablegung der Prüfungen ohne großes Murren durchgeführt.

Schöne Grüße
Volvochris

Das ehrt Dich. Und es läßt mich vermuten, dass Deine Fahrerlaubnisbehörde kaum noch Grund bekommen wird, Dir zu schreiben.:rolleyes:;):D

Dennoch solltest Du mit Deiner Fahrschule ein paar Übungsfahrten durchführen. Die Verkehrsverhältnisse haben sich tatsächlich in der Zwischenzeit ein wenig verändert.

Benutzeravatar
Volvochris
Aktiver Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 5. Aug 2007, 16:17

Beitrag von Volvochris » Mi 19. Aug 2009, 13:03

@wj
Danke,ich bisschen"rotwerd"
Mir ist auch von der Fsst.angeraten worden ein paar Übungsstunden zu nehmen.
Ich habe mich im Vorfeld auf die Theoretische Prüfung vorbereitet,mit Fragebögen.
Da sind schon einige Fragen zusammengekommen,die ich nicht mehr beantworten konnte.
Ich fahre zwar viel Fahrrad und kenne die erforderlichen Regeln.
Halteverbot,Autobahn,Parkverbotsregeln usw.wußte ich nicht mehr,weil ich es nicht benötigte.
Insbesondere fürs Motorradfahren muß ich mich vorbereiten.
Es gibt sicherlich Fahrsicherheits-Trainingskurse.

Schöne Grüße
Volvochris

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Do 20. Aug 2009, 06:22

Volvochris hat geschrieben: Vor dem 19.10.2008 gab es ja auch die 2-Jahres-Regel und keine XY-Jahresregel.

Genau das hat der Gesetzgeber ja nun geändert. Von 2 Jahres Regel auf XY Jahresregel. Das XY ist nun Auslegungssache der Führerscheinstelle.

Genauer heisst es ja im § 20 Abs. 2 FeV:
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen
vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und §
17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.


Diese Tatsachen gilt es im Einzelfall nachzuweisen und zu begründen. Wobei die Betonung auf Einzelfall liegt.
Volvochris hat geschrieben: Es gibt ja auch Bundeseinheitliche Bestimmungen,wie z.B. das bei einer Trunkenheitsfahrt
ab 1,7 Promille die MPU vorgeschrieben ist.

Die MPU ist ab 1,6 ‰ vorgeschrieben. ;)
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
Volvochris
Aktiver Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 5. Aug 2007, 16:17

Beitrag von Volvochris » Do 20. Aug 2009, 10:22

@M.Thöle
Zitat:
Die MPU ist ab 1,6 Promille vorgeschrieben
Zitat Ende

Im Beitrag 66 habe ich einen Fehler gemacht und sollte so nicht stehenbleiben.
Kann das jemand ändern oder Kennzeichnen?
Danke.

Unbestritten sollte sein,das die Handhabung des "Neuen Gesetzes"von den einzelnen Fsst.aus den
verschiedenen Bundeslandern,unterschiedlich ist.
Die eine Fsst.geht davon aus,das der Bewerber nach 15 Jahren Fs.-loser Zeit,die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt,um ein Kraftfahrzeug führen zu können.

Eine andere Fsst.geht davon aus (bei ähnlicher Ausgangslage des Bewerbers),das die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten noch vorhanden sind,um ein Kraftfahrzeug zu führen.

Für mich als Bewerber,ist die Entscheidung meiner Fsst. dann ärgerlich und unverständlich,wenn
von mir eine Prüfung verlangt wird und ich davon ausgehen kann,in einem anderen Bundesland,die
Fe. prüfungsfrei zu bekommen.
Ich selber habe mir vor der Antragstellung auch schon überlegt,den Wohnsitz in ein anderes
Bundesland zu verlegen.
Eben dorthin wo die Chancen auf eine prüfungsfreie Erteilung besser sind.
Aufwand und Umzugskosten usw.haben mich davon abgehalten.

Meiner Meinung nach,drückt sich der Gesetzgeber davor,eine klares Gesetz zu schaffen,
das zB.ganz klar sagt,nach 10 Jahren Fs.-loser Zeit muß eine Prüfung abgelegt werden.

Stattdessen wird die Verantwortung auf die Fsst.verlagert.
Jetzt hat der Sb.die Aufgabe zu entscheiden:
"Ist der Bewerber fähig nach 15 Jahren Fs.-loser Zeit zu fahren oder ist es besser Ihn/Sie nochmals
die Prüfung ablegen zu lassen"
Ich bin froh das ich solche verantwortungsvolle Entscheidungen nicht treffen muß.

Der Gesetzgeber hat sich stattdessen schön zurückgehalten,und wartet mal ab,bis die einzelnen
Gerichte,im Falle einer Klage,darüber entscheiden.

Eine Professionelle Vorgehensweise seitens des Gesetzgeber ist es ja nicht gerade,
Ein Gesetz ändern
Die Verantwortung dafür an die Fsst.abzuwälzen.
(Im Falle einer Tragödie....dann hätte die Fsst.halt anders entscheiden müssen)
Einfach warten,bis die Gerichte Ihre ersten Entscheidungen getroffen haben.
Und dann ggf.Gesetz ändern.

Schöne Grüße
Volvochris

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste