Fe.nach 15 Jahren

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Do 10. Sep 2009, 16:32

Derjenige sollte,nach meiner Meinung, Akteneinsicht bei der Fsst. nehmen.
Normalerweise kann er die relevanten Schriftstücke,gegen Gebühr,kopieren lassen.
Ggf.Abfotografieren oder abschreiben.
Zur Akeneinsicht sollte er einen Termin vereinbaren.
Er muß keine Fragen bei der Akteneinsicht beantworten.


Die andere Möglichkeit wäre einen Ra. damit zu beauftragen.
Ist dann mit Kosten verbunden,sofern er keinen Rechtsschutz hat.
Dabei müßte er nicht persönlich auf der Fsst.erscheinen.

Die relevanten Daten,die in der Fs.-Akte sind,bestimmen dann die weitere Vorgehensweise
zur Erlangung der Fe.

Der Vorgang hat keine negativen Folgen,sondern läßt den Sachbearbeiter erkennen,das derjenige auf
professionelle Art bemüht ist seine Fe.wiederzuerlangen.
Er sollte bei der Akteneinsichtnahme keine Fragen beantworten.
Er darf auch keinen Antrag auf Wiedererteilung stellen.
Er ist ja nur zur Akteneinsicht gekommen.

Auch wenn es dem Sachbearbeiter am liebsten wäre,das der Antragsteller die Fe.nicht wiederbekommt,
heißt das nicht das es unmöglich ist die Fe, zu erlangen.
Die Sachbearbeiter haben auch Ihre Vorschriften,an die Sie sich halten müssen.

So wie ich herauslesen kann,ist derjenige wohl ängstlich,bei der Fsst,zu erscheinen.
Da hilft nur der moralische Aufbau.
Er wurde ja nur, sein zustehendes Recht zur Akteneinsicht.,in Anspruch nehmen.
Und das muß Ihm gewährt werden,ob der Sachbearbeiter will oder nicht.

Schöne Grüße
Volvochris

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hope09
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Beitrag von hope09 » Di 15. Sep 2009, 11:45

Danke nochmals. Akteneinsicht durch einen RA erfolgte vor einiger Zeit, aber der RA war wegen einer anderen Sache nicht mehr vertrauenswürdig, und die Sache wurde beendet. Mit welchen relevanten Daten könnte denn ein Laie was damit anfangen?

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Di 15. Sep 2009, 19:09

Also,ein Laie wird mit den Daten die in der Fe.-Akte stehen nicht viel anfangen können.
Das kann sich aber ändern,wenn derjenige sich mit der Gesetzgebung und mit den damit vebundenen
Möglichkeiten vertraut macht,die Fe. wiederzuerlangen.
Der Sachbearbeiter,hat die Akten auf seinem Schreibtisch und wird nach Aktenlage beurteilen.
Der Antragsteller,sollte/muß die Akten auch einsehen können,um richtig zu agieren.
Das muß vor der Antragstellung gemacht werden,um Nachteile zu verhindern.

Dafür ist die Akeneinsicht da.Gleiche Möglichkeiten für beide Parteien.

Es gilt,zB.Fristen zu wahren um Nachteille zu verhindern,man sollte wissen was zur neg. MPU geführt
hat,die genauen Datumsangaben sind wichtig usw.
Da eh ein angeschlagenes Verhältniss zwischen dem Antragsteller und dem Sachbearbeiter besteht,
wurde ich auf jeden Fall erstmal Akteneinsicht nehmen,bevor ich beantrage.
Damit entstehen keine Nachteile.

Bei meiner Prozedur zur wiedererlangung der Fe.bin ich auch so vorgegangen.
1.Akeneinsicht genommen und wichtige Daten aufgeschrieben und keinen Antrag gestellt,
obwohl es vom Sachbearbeiter vorgeschlagen wurde.

2.Die Daten in das Forum gestellt,mit der bitte um Erklärung zu Möglichkeiten zur Erlangung der Fe.

3.Nach den Vorschlägen des Forums agiert.

4.Fe. erhalten.

Um Vorschläge zu erhalten oder das sich jemand richtig mit dem Fall befassen kann,
werden die Daten aus der Fe.Akte benötigt.
Damit kann man die Situation einschätzen,ohne relevanten Daten aus der Fe.Akte
wird man keinen vernüftigen Ratschlag geben können,es wäre Murks.

Es wird derjenige in den sauren Apfel beißen und Akteneinsicht nehmen müssen.
Er/Sie kann ja jemanden mitnehmen.

Schöne Grüße
Volvochris

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hope09
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Beitrag von hope09 » Mo 28. Sep 2009, 12:24

Danke. Gibt es noch irgendeine Chance, den FS wieder zu bekommen, wenn derjenige zwischenzeitlich mit einem entdrosselten Mofa erwischt (bzw. sogar 2x) wurde (aber kein Alkohol/Drogen)? Verlängert sich dann insgesamt die Frist zur Wiedereinteilung/Tilgung?

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mo 28. Sep 2009, 12:29

Dieses Vergehen sollte als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet worden sein und stellt eine Straftat dar.

Straftaten hemmen bei anderen Straftaten den Ablauf der Tilgungsfrist.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Mo 28. Sep 2009, 23:43

@hope09
Die Möglichkeit,die Fe.wiederzubekommen hat fast jeder.
Es müssen für die Erteilung die Forderungen der Fsst.erfüllt werden.
Ist die Forderung der Fsst.korrekt,hat sie der Antragsteller zu erfüllen.
Um konkret helfen zu können,werden die konkreten Daten von der Fe.-Akte benötigt.
Die sind bei der Akteneinsicht zu "entnehmen".

Wenn es Demjenigen daran liegt,seine Fe. wiederzubekommen muß er den Schritt tun.

Selbst wenn er durch Trunkenheitsfahrten,Fahren ohne Fe.und vollem Punktekonto kann ihm
die Fe.erteilt werden aber erst nach Erfüllung der Forderungen der Fsst.und nach Ablauf der
Sperrfrist.

Im Netz gibt es Hunderte von Betroffenen,die ihre Fe. wiederhaben möchten.
Ich habe auch dazugehört und habe die Hilfe von den verschiedenen Forum gerne angenommen.
Mit Erfolg.
Wieso sollte Derjenige keine Chance haben?

Schöne Grüße
Volvochris

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hope09
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Beitrag von hope09 » Do 29. Okt 2009, 14:54

Hallo. Danke für deine Antwort. Ehrlich gesagt, bin ich so lange nicht ins Forum, weil ich Angst vor der Antwort hatte. Es macht mir einfach so große Not und habe Mitleiden. Ich denke, so lange er in diesem Landkreis wohnt, und dieser Beamte dafür zuständig ist, wird er nichts mehr unternehmen. Aber ich hoffe darauf, dass er ihn mal im Ausland noch machen kann oder in einem anderen Landkreis was unternimmt. Diese normale Vertilgungszeit (10 Jahre bei 2 x FS-Entzug) startet die jetzt durch das entdrosseltes Mofa neu? Ich weiß nur, dass er seine Strafe abarbeiten konnte (weil er kein Einkommen hat).

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Do 29. Okt 2009, 18:23

@hope09
Du unterstellts einen persönlichen Rachefeldzug zumindest bis Du am Rande einer Beschuldigung der Verletzung der Dienstpflichten.
Hast Du Dir auch die zweite Seite angehört?
Volvochris hat beschreiben wie er agiert hat. Und ich glaube, dass er auch ganz schön bammel hatte.

Viele Grüße
Ferdi
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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Sa 31. Okt 2009, 23:54

@all
Ich bin`s mal wieder.
Immer noch,ohne ein führerscheinpflichiges Kfz.in Eigenregie seit über 2 jahrzehnten geführt zu haben.
Bei der "Kostenermittlung"für die Kfz.-Haftpflicht bin ich erstmal auf den Boden der Tatsachen angekommen.
Dagegen war die Neuerteilung ein regelrechtes Schnäppchen.
@Ferdi
Klar,Bammel hab ich schon gehabt.
Aber durch die gute Vorbereitung,die das Ego gestärkt hat,war es dann nur halb so wild.
@hope09
Warum Angst vor Antworten?
Warum Mitleid?
Ist sein Problem wenn er nichts unternehmen will.Dann kann Ihm nicht geholfen werden.
Der Gedanke die Fe.mit kleinstem Aufwand zu erhalten ist menschlich.
Meine Gedankengänge kreisten auch,die Fe.im EU-Ausland zu machen bishin zur Auswanderung.
Letztendlich habe ich es nicht eingesehen,wieso ich die Fe.nicht in Deutschland erhalten sollte.
Ich denke es wäre besser für Ihn,wie beschrieben,sich um eine Fe.zu kümmern,als am Mofa
rumzuschrauben und sich damit in noch größere Schwierigkeiten zu bringen.
Die Schuld an seinem Fehlverhalten,ist sicherlich nicht bei dem von Dir zitierten"dieser Beamte"
zu suchen.
Vielmehr bin ich davon überzeugt,das er durch sein naives Verhalten sich in Schwierikeiten gebracht hat,und wenn er so weitermacht wird es eben mit einer Haftstrafe enden.
Das soll keine Moralkeule sein,aber ich spreche aus eigener Erfahrung.
Ich bin immer ganz gut damit "gefahren" fachkundige Hilfe einzuholen um etwas durchzusetzen.
Wie Du es für Ihn tust.
Dazu muß er aber selbst in der Lage sein,sonst wird es nicht viel bringen.
Schöne Grüße
Volvochris

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