Fe.nach 15 Jahren

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 5. Aug 2009, 23:41

Ein Recht auf Kopie kenne ich (leider) nicht. Es wäre jedoch hilfreich und konsequent.

Ich kenne allerdings noch ein paar mehr Wege, die zu unangenehmen Fragen bei der Behörde führen. Nicht nur über die Dienstaufsicht, sondern auch da, wo es beginnt wo es dann schmerzt, weil jemand anderes etwas fordert und die Behörde in Zugzwang gerät. Daneben gibt es noch die Untätigkeitsklage.


Menschlich verstehe ich, dass ein SB neben der Akte sitzen muss. Diese Zeit wertvoll ist. Ich kann jedoch nichts dafür, dass dieses Recht durch eine Behördenstruktur und eine entsprechende Organisationsform einem SB belastet.

Jedenfalls würde ich mich nicht so behandeln lassen, wenigstens nicht ohne Konsequenzen. Ich meine, eine Information an die Dienstaufsicht wäre da angebracht, weil denen offensichtlich weder die Umgangsmethoden noch die fehlende organisatorisch-personelle Struktur bekannt zu sein scheint. Ich denke, dann wird Bewegung in die gesetzlich vorzuhaltende und reale Möglichkeit einer Akteneinsicht kommen. Inklusive der Beantwortung von Rückfragen, da Behörden per Gesetz gehalten sind, aufzuklären und die beratenden für einen Antrag hilfreichenden Informationen dem Bürger zu geben.

Wer da als SB bei der Akteneinsicht schweigt, muss wenigstens die Fragen aufnehmen und nachher - meist schriftlich und von daher noch viel länger dauernd - beantworten.

Weiterhin ist bereits die Akteneinsicht ein sich befassen der Behörde, weil, ein sich befassen auf eine Verwaltungstätigkeit abhebt, nicht nur auf die Vorbereitung zu einem konkreten Verwaltungsakt. Schon von daher wäre die Akten spätestens vor den Augen des Bürgers bei der Akteneinsicht zu säubern, wenn es nicht schon vorher erfolgt ist.

Im Weiteren weise ich wiederholt auf die Zusicherung hin, also die verbindliche Auskunft. Diese kann jeder Bürger verlangen. Schon von daher ist eine Aussage, wir prüfen und bereinigen dieses erst ab Antragsstellung grundlegend falsch und verstößt damit gegen die Informations- und Aufklärungspflicht der Behörde.

Zähle ich jetzt alles zusammen, kommt da schon ein kleiner Berg an Argumenten zusammen, die zeigen, dass zumindest in einem konkreten Einzelfall derartige Lücken in der rechtskonformen Anwendung bestehen, die darauf schließen lassen könnten, zumindest dieser SB habe die Grundsätze von Verwaltungsrecht und Verwaltungshandeln nicht verstanden. Von weiteren möglichen Schlüssen sehe ich ab, sie wären noch unangenehmer.


Auch nochmals, das Verwaltunsgrecht geht im Allgemeinen von einer Gleichstellung von Bürger und Behörde aus, (längst) nicht mehr von einem Über- resp. Unterordnungsverhältnis.



Oftmals ist es mir gelungen, bei störrischen Behörden(mitarbeitern) nach kurzer Erläuterung meiner Möglichkeiten a) doch noch einen Kopierer zu äh finden und b) die Probleme äh kooperativ aufzuklären, wenn nicht gar zu lösen. Das spart vor allem Zeit und Kraft, auf dem Schreibtisch wartet noch ein Stoss anderer Fälle.


Am Schluss, ich kenne auch zuvorkommende Behörden, die sich richtig bemühen, bürgernah sind.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Do 6. Aug 2009, 01:37

Hallo corneliusrufus,
vielen Dank das Du dir soviel Mühe gibst mit mir.
Ich denke auch das es Zeit wird eine härtere Gangart einzuschlagen.
Zu verlieren habe ich dabei nichts.
Als letzte und sichere Methode bleibt dann immer noch der Rechtsanwalt übrig.
Wäre auch kein Problem,ich habe das finanziell einkalkuliert.
Mir fehlt halt die Einsicht,einen Ra.zu beauftragen,da die Sachlage eindeutig ist.
Nur bezahlen,weil eine Behörde Ihre Pflicht nicht erfüllen will/kann akzeptiere ich nicht,
ohne alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben.
Für mich wäre das fast schon wie das "Schmieren"um an das Ziel zu kommen.
Ich werde heute die Dienstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Stuttgart
anrufen,um an weitere Informationen in Bezug auf Verwertungsverbot,Aktenbereinigung
und Kopiermöglichkeit der Fe.-Akte zu bekommen.
Zudem hatte ich auf dem Amtsgericht,beim versuchten Antrag auf Rechtsberatung,eine
nette Ansprechpartnerin.
Sie hat mir nach der Schilderung des Problemes angeboten mit der Fsst.zu telefonieren,
um Klarheit zu verschaffen.
Das wäre auch eine Möglichkeit,über die Sachbearbeiterin des Amtgerichts mit den Informationen vom Beauftragten des Datenschutzes,Druck auszuüben.
Ich könnte mir dann schon vorstellen,das die Sb.der Fs.reagieren wird.
Dienstaufsichtsbeschwerde und/oder Untätigkeitsklage wäre dann die nächsten
Möglichkeiten.
Ich werde jetzt nicht mehr lockerlassen,Wissen habe ich über die beiden Foren, ausreichend bekommen.
In solchen Lebenslagen wird die Abstinenz auf die Probe gestellt.
Und irgentwie ist es für mich auch ganz gut zu spüren,das ich im alkoholisiertem Zustand
die Ausdauer und Kraft nicht hätte,um sowas durchzuziehen.

Schöne Grüße
Volvochris

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Do 6. Aug 2009, 06:50

Beispielhaft ist zu erwähnen:
§ 88 Abs. 5 LVwG Schleswig-Holstein:
"Soweit Akteneinsicht gewährt wird, können sich die Beiteiligten auf ihre Kosten durch die Behörde Auszüge und Abschriften erteilen lassen."
§ 198 LVwG S/H: Auskunftrecht der betroffenen Person, Akteneinsicht.

Du musst ein entsprechendes Landesgesetz suchen.

Viele Grüße
Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Do 6. Aug 2009, 07:06

@Cornelius
Während einer Akteneinsicht bei einer Behörde braucht der, der mit Dir im Büro sitzt nicht eine Frage zu beantworten oder auch nur aufzuschreiben.
Bei der Behörde ist es ausreichend, wenn der Lehrling am seinem ersten Tage mit dem akteneinsichtsersuchenden im Büro sitzt und aufpasst, dass keine Blätter entnommen werden.
Es kann die Akte auch an das nächste Amtsgericht zur Akteneinsicht geschickt werden. Auch hier ist niemand der Dir eine Frage beantworten kann.
Noch einen Rat: Wenn jemand zur Akteneinsicht ob beim Amtsgericht oder Behörde geht, so soll er eine digitale Kamera mitnehmen. Dann hat er sofort und ohne jemand zu belästigen seine "Ablichtungen".

Viele Grüße
Ferdi
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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 6. Aug 2009, 10:01

Danke Ferdi! Gerade für den Hinweis auf das Datenschutzgesetz. Das wäre dann der Hebel, wenn mir bisher die Kopie verweigert worden ist. (Das waren übrigens nicht die FSSt.)

Das ist richtig, dass bei der Akteneinsicht keine Frage beantwortet werden müssen. Mit dem Fragen annehmen sehe ich es schon anders. Schließlich müssen Schriftstücke angenommen werden. Wer das mündlich weghört, der muss eben den Zettel entgegennehmen.

Mit dem Hinweis, lassen Sie uns die Akte lieber gemeinsam besprechen, um bsp. eine schriftliches Auskunftsersuchen in Gestaltung einer Zusicherung zu vermeiden, habe ich bisher immer einen, manchmal auch neuen, Termin erhalten. Schnell haben sich die beiderseitigen Interessen einer Arbeitsersparnis gedeckt.


@Volvochris, Du hast doch eine gute Möglichkeit gefunden über die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, die sich erbot, sich mit der FSSt kurzzuschließen. Schreibe wie geplant Deine FEB an, s.o., benenne einige (drei) Termine in der nächsten Woche für eine Akteneinsicht und bitte um umgehende Beantwortung wie Terminbestätigung. Kommt dann in den nächsten Tagen nicht, würde ich hier bsp. den Vorschlag von Ferdi aufgreifen. Es ist unangenehm, im Datenschutzbericht negativ benannt zu werden. Und hat den Vorteil, erstmal aus der Fachhierarchie der Behörde herauszukommen.

Für all dieses benötgst Du keinen Rechtsanwalt. Ein Schreiben an den Landesdatenschutzbeauftragten, in welchem Du Deinen Wunsch auf Akteneinsicht bei ... äußerst und mitteilst, dass Dir diese Einsicht seit ... verweigert worden ist. Weiterhin teilst Du mit, dass sich Deiner Ansicht zu löschende Einträge in den Akten befinden. Du bittest um ein entsprechendes tätig werden des Datenschutzbeauftragten und bittest ihn kurzfristig um eine erste Antwort.

Bisweilen öffnen derartige "Anfragen" mehr Türen, als vorher je verschlossen vorhanden waren.

Weitere Möglichkeiten sind Schreiben an die Ministerien, den Petitionsausschuss des Parlaments, eine Schilderung des Falls beim zuständigen Fachgericht mit dem Tenor, man wolle eine Klage vermeiden. Bisher war bei mir jede Behörde bemüht, die Nachfragen dieser Stellen zu befriedigen.

Noch ein Tipp: Frage freundlich nach, ob Dein Schreiben, s.o., bei der FEB eingetroffen ist und betone Dein Interesse, Deinen Fall rechtskonform wie lautlos fortzuführen. Wenn sich Deine FEB einmal bei ihren Vorgesetzten oder der Nachbarbehörde informieren wolle, wie der rechtlich korrekte Umgang mit den Tilgungen sei, könne Dein Fall allseitig befriedigend abgeschlossen werden. Ganz ruhig dabei bleiben, egal was als Antwort kommt. Kommt dann innerhalb weniger Tage kein handeln heraus, dann siehe obige Anregungen oder die Dienstaufsichtsbeschwerde. Wenn Du das Gespräch nicht selbst führen willst, gehst Du zur Rechtsantragsstelle und bittest um den Gefallen.

Ich gehe nach wie vor nicht davon aus, dass Dein Fall noch weiter eskalieren muss.

Zum Gespräch und zur Akteneinsicht darfst Du jemanden mitnehmen. Das würde ich auch tun. Wenn Du gefragt wirst, ist das Dein Rechtsbeistand. Abgewimmelt werden darf der nicht, er muss auch nicht den Raum verlassen. Den hast Du dann als Zeugen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von Ferdi » Do 6. Aug 2009, 10:52

@cornelius
Das mit der Akteneinsicht beim Amtsgericht geht etwas anders von statten.
Der Betroffene beantragt die Akteneinsicht bei der Behörde, die die Akten führt und er nennt das Amtsgericht, bei welchem er Akteneinsicht nehmen möchte.
Im zweiten Schritt wird vom AG dem Kunden mitgeteilt, dass die Akte eingegangen ist, gleichzeitig wird ihm mitgeteilt, dass die Akte nach Ablauf einer Frist wieder zurückgegeben wird.
Der Betroffene meldet sich beim AG (telefonisch oder schriftlich) und vereinbart einen Termin.
Ein Rechtspfleger wird bei der Akteneinsicht zugegen sein. Wenn der Betroffene dann bestimmte Seiten erhalten möchte, so muss er die Kopierkosten übernehmen und einzahlen. Dann erst werden die geforderten Seiten meist per Post zugeschickt.
Hier kommt er aber mit einer modernen Kamera (Datumsanzeige aktivieren) schneller zum Ziel, wenn auch der Ausdruck später etwas teurer ist.

Mit den oben genannten Schritten kann aber auch die Akteneinsicht bei der Behörde beantragt werden.

Erst im nächsten Schritt ist eine gemeinsame Aktenbesprechung sinnvoll, weil dann beide Parteien über den gleichen Wissensstand verfügen sollten.

Viele Grüße
Ferdi
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Beitrag von Volvochris » Do 6. Aug 2009, 11:21

Vielen Dank Corneliusrufus und Ferdi.
habe gerade mit dem Datenschutzbeauftragten telefoniert.
Er braucht einen schriftlichen Auftrag (Auch per Mail möglich)von mir.
Darin muß unbedingt meine Zusage enthalten sein,das mein Name für den Auftrag
benützt werden darf.
Der Datenschutzbeauftragte fordert dann eine Stellungnahme,von der Fsst..
Bei der Stellungnahme muß die Fsst.nicht die ganze Fs.-Akte an die Datenschutzstelle schicken,sondern nur Stellung beziehen auf die Anfrage des Datenschützers.
Selbstverständlich wäre dem Datenschützer eine Kopie lieber.
Bei erkennen eines Datenschutzmißbrauch? wird dann unverzüglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde usw.eingeleitet.
Er sagte,übrigens sehr freundlich,das Fe.-Gesetze so komplex sind,das ihm eine telefonische Info nicht möglich ist.
Er braucht halt Papiere auf seinem Schreibtisch um die Lage beurteilen zu können.
Einsichtnahme und kopieren(gegen Entgeld) muß gewährt werden!

Schöne Grüße
Volvochris

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Beitrag von Volvochris » Do 6. Aug 2009, 12:35

1. Werde bei der Fsst. Akteneinsicht beantragen und das Ag.benennen zur Einsichtnahme der Akten.

2. Bei Mitteilung über eintreffen der Fe.-Akte beim Ag.,Akteneinsicht nehmen.
Falls zwischenzeitlich,die Möglichkeit für die von mir geforderte gemeinsame Aktensicht
besteht,diese zunächst zurückstellen bis ich Akteneinsicht über das Ag.genommen habe.

3.Je nach Inhalt der Fe.-Akte über den Datenschützer oder mit Hilfe der Rechtsantragstelle des Ag. agieren.

So stelle ich mir die weitere Vorgehensweise vor.

@Ferdi
Zitat:
Hier kommt er aber mit einer modernen Kamera (Datumsanzeige aktivieren) schneller zum Ziel, wenn auch der Ausdruck später etwas teurer ist.
Zitat Ende
Das mit der Datumsanzeige aktivieren,wird keine Beweiskraft haben.
Bei digitalen Kameras ist es ohne weiters möglich das Datum nach Wunsch zu manipulieren.Die Kamera akzepiert das was ich ihr eingebe.
Erst die Entwicklung durch das Labor,wird üblicherweise auf der Rückseite des Fotos
der Bearbeitungsvorgang Datumsmäßig erfasst/gedruckt.
Nur so am Rande erwähnt.

Schöne Grüße
Volvochris

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Beitrag von Volvochris » Do 6. Aug 2009, 16:18

War gerade bei der Fsst.wg.Akteneinsicht.
Kopieren wurde untersagt.
Ich habe erwahnt,das ich Verbindung mit dem Datenschutzbeauftragten aufgenommen habe und das er die Fe.-Akte benötigt wird.

Dannach war ich beim Hausdatenschützer und schilderte mein Anliegen.
Auch das ich mit dem Datenschutzbeauftragten vom Land Baden-Würtemberg
kontakt aufgenommen habe.
Auf die Frage,woher ich die Informationen des Fs.-Rechts hätte,sagte ich Ihm
das ich mit Verwaltungsangestellten,Rechtsanwälten und Leuten die Bei der MPU.arbeiten
vernetzt bin.
Nach mehren Telefonaten mit der Fs.-Stelle wurde Ihm gesagt das ich in den nächsten Tagen Post bekomme und die Fe.prüfungsfrei erhalte.

Schöne Grüße
Volvochris

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Beitrag von corneliusrufus » Do 6. Aug 2009, 20:43

Alles geschafft. Soweit Herzlichen Glückwunsch. @Volvochris

Lieber Ferdi, hatte ich denn das Verfahren der Akteneinsicht beim Amtsgericht beschrieben? Ich war davon ausgegangen, dass die Rechtsantragsstelle ihre Kollegen bei der FEB telefonisch aufklärt, was Akteneinsicht bedeutet. So wie ich mich mal einer Richterin bedient hatte, die für mich ein paar Terminauskünfte über eine stattfindende öffentliches Gerichtsverfahren sich geben ließ, weil man mir diese unter dem Vorwand des Datenschutzes verweigert hatte.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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