Fe.nach 15 Jahren

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Mo 17. Aug 2009, 21:43

Hallo Fragen-Fragen,
noch gute 2 Monate warten und nach dem 19.10.2009 Antrag stellen.
Ich habe 15 Jahre und 8 Tage verstreichen lassen bis zur Antragsabgabe.
Schon vorher habe ich den Sehtest und den Kurs"Sofortmaßnahmen am Unfallort"
absolviert.
Bei mir war es eh klar,das ich "nur" BE und A benötige.
Passbilder habe ich mir auch schon vorher besorgt.
Auf jedenfall habe ich im Vorfeld schon alles erledigt gehabt,für die Antragsabgabe.
Das ist jetzt aber nur für Fs.-Klassen A und BE bezogen.
Wenn Du andere Fe.-Klassen beantragst brauchst Du andere Nachweise.

Ich werde Morgen,über das Telefonat berichten und lass mal die Spekulation
über den anstehenden Verlauf aus.
Auf jeden Fall immer freundlich bleiben und was mir auch aufgefallen ist,die Menschen auf
der Behörde unbedingt in Ruhe aussprechen lassen.

Schöne Grüße
Volvochris

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Mo 17. Aug 2009, 22:29

Volvochris hat geschrieben: Bei mir war es eh klar,das ich "nur" BE und A benötige.

Ist bei mir nicht anders,vobei ich A eigentlich nicht
benötige,habe aber damals bei der Ersterteilung 1985
auch Klasse 1 gemacht,mal sehen vlt. bekomme ich den
ja auch wieder.
Der wurde mir beim ersten Entzug,1987 zusammen mit 3
abgenommen,1993 machte ich dann nur Klasse 3.

Andere Klassen,könnte ich außer BE & A auch noch Beantragen,
habe aber seit meiner Kindheit eine Hornhautverkrümmung
im Linken Auge und gelte dadurch als sog. "Einäugiger".
Wäre nur über ein Großes Gutachten (130€) möglich,jetzt benötige
ich nur ein Kleines (60€).
Ich habe schon immer darüber ein Gutachten erbringen müßen,
auch bei meinen Bootsführerscheinen,Küste & Binnen.

Meinen damaligen "Erste Hilfe Kurs",haben die noch in der Akte,
der ist für BE & A,lt.aussage der FSST ausreichend.

Mir würde letztendlich die Klasse BE ausreichen,da ich nicht vorhabe
LKW zu fahren.

Ich habe im Vorfeld,wohl nun auch schon alles erledigt,
habe nur keine Ahnung,wie das abläuft mit Antragsstellung
auf dem Bürgeramt,welche Angaben ich dort machen muß
und welche besser nicht....

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Di 18. Aug 2009, 01:26

Bei mir wurde bei der Antragsabgabe nichts gefragt.
Diverse Gebühren mußte ich bezahlen.
Dann nach spätestens 3 Monaten,muß die Fsst.Dir mitteilen
was tun ist,um die Fe. zu bekommen.
Ob es sinnvoll ist,das Gutachten gleich oder erst
bei Aufforderung abzugeben weiß ich nicht.
Ich denke,es wäre unbedingt ratsam,die Hornhautverkrümmung nicht zu verheimlichen.
Aber ich glaube das weißt Du selber.

Unangenehme Fragen,seitens des Sachbearbeiters wg.der Fe.-Entzüge können erst gestellt werden,
nachdem Du den Antrag gestellt hast und der Sb.die Fs.-Akte vor sich liegen hat.
Soweit Dein pol.Führungszeugniss keine relevanten Eintragungen aufweist,die gegen eine Erteilung der Fe.sprechen und im KBA keine Eintragungen vorhanden sind sowie die 15 Jahre "Verjährung"
vorbei sind sollte erteilt werden.
Der Sb.darf wissen,was 1987 und 1994 passiert ist,darf es aber nicht mehr verwerten.

Das ist schwierig zu verstehen aber eindeutige Rechtslage.
Die alten Sachen von 1987 und 1994 dürfen ab dem 20.10.2009 nicht mehr verwertet werden.
Der Sb.kann,wie bei mir auf den alten Sachen herumreiten,fragen,versuchen ein schlechtes Gewissen
zu erzeugen usw. VERWERTEN darf er es nicht mehr.
Mittlerweile weise ich Ihn auf das Verwertungsverbot hin.
Dann wird es keine Fragen mehr geben,weil ich nicht mehr darauf anworte.

Anders sieht es bei Fragen mit dem jetzigen Alkoholkonsum aus.
Da wäre ich mit Aussagen als Alkoholkonsument (ich bin keiner mehr)sehr vorsichtig.

Es gibt kein Lehrbuch über Verhaltensweisen,bei Vorsprache bei einer Fsst.
Du bist Antragsteller und der Sb.hat zu prüfen.
Welche Mittel der Sb.bei dem Gespräch mit Dir anzuwenden versucht,bleibt Ihm überlassen.
Aber ausgeliefert bist Du der Situation nicht,weil Du je nach Deinem Wissen kontern kannst.

Also falls es bei Dir überhaupt soweit kommen sollte und der Sb. Dir Deine alten Taten vorwirft,
was Du doch für ein schlimmer Junge wärst und schon 2x den Lappen weg usw.
solltest Du Ihm schon sagen können,das die Sachen nicht mehr verwertbar sind.
Er wird dann weiterprobieren Informationen von Dir zu bekommen,die auf einen Alkoholmissbrauch
hinweisen.
Ganz klar,ist ja auch seine Aufgabe zu prüfen.Die einen nehmens genauer den Anderen reicht ein
Pol.Führungszeugniss,KBA.ohne Eintragungen und eine bereinigte FE.-Akte.
Bei meiner Fsst. ist die Frage sehr beliebt,ob ich schon einmal eine Therapie gemacht habe.
Wird von mir verneint,obwohl ich vor 25 Jahren schon mehrere Abbrüche hinter mir hatte.

Auch auf die Frage nach dem derzeitigem Alkoholkonsum,antworte ich warheitsgemäß,seit 13 Jahren
keinen Tropfen.
Auf die Frage ob ich Alkoholiker sei,muß ich mit ja(aber trocken) antworten,weil ich weiß das die Fsst.Kentniss durch meine mittlerweise nicht mehr verwertbaren Eintragungen in der Fe-Akte erlangt hat.
Was auch klar sein sollte,das eine bekanntgewordene Nacht in der Ausnüchterungszelle,
Entgiftung in der Psychatrie usw.der Fe.-Erteilung nicht förderlich sind.

Ich versuche mich in die Situation eines Sb.hineinzuversetzen und kann somit beurteilen
was ein Sb.gar nicht gerne hören will.
Wenn mir dann einer sagen würde,nach Feierabend tränke er vor dem Fernseher 2 Flaschen Bier
wäre ich nicht erfreut darüber.
Oder,am Samstag immer in die Disco und dannach lieber mit dem Taxi heim und das Fahrrad stehenlassen.
Das sind alles Tatsachen die den Sb.zurecht auf einen übermäßigen Alkoholkonsum hinweist.

Im Prinzip ist es ähnlich wie bei einem Bewerbungsgespräch.
Einen guten Eindruck hinterlassen.

Schöne Grüße
Volvochris

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Di 18. Aug 2009, 07:20

@ Volvochris

Taten, für die jemand im Gefängnis war, und die nicht mehr im Führungszeugnis erscheinen, dürfen nicht mehr vorgehalten werden.
Er gilt als unschuldig.
So hat das auch mit euren Akten zu sein. Es darf euch nichts mehr vorgehalten werden, was getilgt ist.
Und wenn alle anderen Voraussetzungen von euch erfüllt werden, so habt ihr das Recht auf Ausstellung einer Fahrerlaubnis, und das ohne wenn und aber.

Viele Grüße
Ferdi
wohnen, wo andere Urlaub machen

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Beitrag von Fragen-Fragen » Di 18. Aug 2009, 09:06

Volvochris hat geschrieben: Ob es sinnvoll ist,das Gutachten gleich oder erst
bei Aufforderung abzugeben weiß ich nicht.
Ich denke,es wäre unbedingt ratsam,die Hornhautverkrümmung nicht zu verheimlichen.
Aber ich glaube das weißt Du selber.

Bei dem Gutachten handelt es sich nur um ein Augenärtzliches,
da ich den Normalen Sehtest nicht bestehen würde,
ist aber kein Problem,habe auf den anderen Auge 100%.
Volvochris hat geschrieben: Soweit Dein pol.Führungszeugniss keine relevanten Eintragungen aufweist,die gegen eine Erteilung der Fe.sprechen und im KBA keine Eintragungen vorhanden sind sowie die 15 Jahre "Verjährung"
vorbei sind sollte erteilt werden.

Ich habe keine Eintragungen weder KBA noch Pol.Führz.,
ansonsten sehe ich das genauso.
Volvochris hat geschrieben: Anders sieht es bei Fragen mit dem jetzigen Alkoholkonsum aus.
Da wäre ich mit Aussagen als Alkoholkonsument (ich bin keiner mehr)sehr vorsichtig.

Ich habe eigentlich keinen Alkoholkonsum,wenn es viel ist,2 Bier im Monat.
In den letzten 15 Jahren,habe ich auch nie Alkohol für Zuhause
eingekauft,Feierabend-Bier oder mal 1-2 vor dem Fernseher,
gibt es bei mir auch nicht.
Ich lebe seit ca.12 Jahren in einer Beziehung und wir haben eine
4 Jährige Tochter zusammen,auch unser Freundeskreis ist dem
Alkohl nicht zugewandt
Volvochris hat geschrieben: Auf die Frage ob ich Alkoholiker sei,muß ich mit ja(aber trocken) antworten,weil ich weiß das die Fsst.Kentniss durch meine mittlerweise nicht mehr verwertbaren Eintragungen in der Fe-Akte erlangt hat.
Was auch klar sein sollte,das eine bekanntgewordene Nacht in der Ausnüchterungszelle,
Entgiftung in der Psychatrie usw.der Fe.-Erteilung nicht förderlich sind.

Dieses dürfte bei mir nicht der Fall sein,denke auch nicht,daß bei mir
so etwas in der Akte steht,habe mir im Punkto Alkohol nur
1994 einmal was zu Schulden kommen lassen.

Ich habe zum Glück für mich daraus gelernt,Alkohol spielt in meinen Leben
keine Rolle,habe noch nie solche Dinge wie Ausnüchterungszelle,
Entgiftung in der Psychatrie erlebt.

Ich freue mich für Dich,daß Du Deine Alkoholproblematik,
in den Griff bekommen hast,kann es auch nicht nachvollziehen,
daß darauf noch rumgeritten wird.


@ Ferdi

Das sehe ich jetzt,dank der Erfahrungen und Hilfestellung,
durch Foren wie dieses genauso :)
Schön das es sowas gibt !!

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Di 18. Aug 2009, 11:12

So.habe soeben mit dem Leiter der Fs.-Stelle telefoniert.
Er ist dann kurz die Akten durchgegangen,mit allen Daten und der Fs.-History.
Er kam zum Entschluß,das er die Klassen A+BE prüfungsfrei erteilt.
Der Druckauftrag für die Fs.wird gestellt.
Ich werde bei Erhalt des Fs. angerufen,oder soll mich falls es länger dauert,bei seiner
Mitarbeiterin melden.
Also noch 2 Wochen Zeit bis der Fs. da ist.
Das wärs erstmal in Kürze.

Schöne Grüße
Volvochris

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Beitrag von Fragen-Fragen » Di 18. Aug 2009, 11:39

Ein SUPER Feedback

Dann Allzeit gute Fahrt !!

1705Sam
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Wohnort: Niedersachsen

Beitrag von 1705Sam » Di 18. Aug 2009, 12:31

Ich ärgere mich immer über Auskünfte der Fahrschule "eine Fahrprüfung ist nicht mehr erforderlich". Dieses ist schlichtweg falsch. Das Gesetz hat sich nur dahingehend geändert, dass die Entscheidung, ob und wann eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich wird, nun bei der Führerscheinstelle liegt. § 20 Absatz 2 sagt aus: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. 15 Jahre lang kein Kfz. im Straßenverkehr geführt zu haben ist mit Sicherheit Tatsache genug. Somit ist diese Entscheidung seit dem 30.10.2008 eine reine Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Sachbearbeiters, der seine Entscheidung zu vertreten hat.

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Beitrag von Volvochris » Di 18. Aug 2009, 13:06

@1705Sam
Mir ist durch die Fahrschule mitgeteilt worden,das es ein neues Gesetz gibt,das besagt,
das eine erneute Fahrprüfung nicht mehr erforderlich sei,aber das die Fsst.einen Ermessensspielraum
hat.
Im Gespräch mit dem Leiter der Fsst.kamen wir auch auf den Punkt zu sprechen, wg.der Prüfungsfreier Erteilung.
Irgentwie habe ich mich falsch ausgedückt und sagte das die Fahrschule gemeint hat,das die Möglich-
keit auf prüfungsfreie Erteilung bestünde.
Das hat dem Leiter der Fsst.gar nicht gefallen.
Er klärte mir die neue Gesetzeslage auf und sagt mir das die Fahrschule überhaupt keine
Handhabe hat,um das Gesetz umzusetzen.
Es wäre seine Aufgabe zu prüfen,wie das Gesetz zu handhaben ist.

Ich glaube nicht das "meine Fahrschule"etwas vorweg nehmen wollte,sondern mich nur
aufklären wollte,das es eine Möglichkeit auf prüfungsfreie Erteilung gibt.

Schöne Grüße
Volvochris

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Beitrag von Fragen-Fragen » Mi 19. Aug 2009, 00:28

1705Sam hat geschrieben:15 Jahre lang kein Kfz. im Straßenverkehr geführt zu haben ist mit Sicherheit Tatsache genug. Somit ist diese Entscheidung seit dem 30.10.2008 eine reine Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Sachbearbeiters, der seine Entscheidung zu vertreten hat.

Sorry,wieso wäre das Tatsache genug?

Ich denke.daß es keine reine Ermessungsentscheidung ist,
da die FSST,daran gehalten ist,"wenn die Annahme vorliegt....",
diese wäre also durch die FSST zu beweisen,ansonsten würde
keiner der,über 10-15 Jahre,den FS los ist,ohne Erneute
Prüfung oder was auch immer,den FS erlangen können.

Deine Persönliche Meinung mal aussen vor,
wobei Du auch in Erklärungsnot geraten würdest!

Ich kenne Leute die haben den FS weit über 30 Jahre,
sind aber z.B.,die letzten 15 Jahre kein Auto mehr gefahren,
wie würdest Du damit umgehen??

Ich finde es nur mehr als Korrekt,wenn darauf durch die Fahschule
hingewiesen wird !

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