Fe.nach 15 Jahren

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
Volvochris
Aktiver Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 5. Aug 2007, 16:17

Beitrag von Volvochris » Fr 21. Aug 2009, 17:52

Hallo Fragen-Fragen,
Freut mich das Du dran bleibst.
Noch knappe 2 Monate für Dich

Bisherige Gebühren:

Lebensrettende Sofortmaßnahmen 25.-
Fahrerlaubnisgebühr 33,20
Gebühr Verkehrszentralregister 3,30
Gebühr Kraftfahrt-Bundesamt 1,80
Führugszeugnis 13.-
Führerscheinantrag 5,10
Fahrerlaubnisgebühr
(kam mit dem Schreiben, Erteilung der Fahrerlaubnis für Kl.ABE was aber widerrufen wurde)
Überwiesen habe ich trotzdem die geforderten 25,60 Euro
Bundeszentralregisterauskunft 50,90 Euro

So sieht der Stand aus.
Wofür die einzelnen Gebühren sind oder aufgeschlüsselt werden kann ich Dir nicht sagen.
Soviel ich mitbekommen habe,hat die verschiedenen Fsst.ihre eigenen Gebühren.
Berlin ist relativ teuer.

Auf die Paar Euro hin oder her kommts bei "Projekt" Führerschein ja nicht drauf an.
Schön wäre es für Dich,wenn die Fsst.bei Dir prüfungsfrei erteilt.So wie ich in verschiedenen Foren
gelesen habe,sind dafür die Chancen in Berlin gut.
Dann hättest Du einen guten Batzen Geld gespart.
Und dann mit dem Kfz.,seis eigener,Leihwagen oder was vom Kumpel,zum Verkehrsübungsplatz.
Und noch mit der Fahrschule ein paar Stunden im realistischem Verkehr.

So in etwa werde ich es machen.
Fürs Motorrad werde ich einen speziellen Kurs besuchen.
Motorrad würde ich gerne fahren habe aber kaum Fahrpraxis.
Das beschäftigt mich im Moment am meisten.
Geradeausfahren wird kein Problem sein,aber mach mal ne Notbremsung
wobei noch einem Hinderniss auszuweichen ist.

Schöne Grüße
Volvochris

Benutzeravatar
Fragen-Fragen
Aktiver Benutzer
Beiträge: 81
Registriert: Di 4. Aug 2009, 14:30

Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 21. Aug 2009, 19:10

Hallo Volvochris

Na klar bleibe ich drann :D

Noch 2 Monate,da hast Du recht,sehe das nun aber alles nicht
mehr so "verbissen",bin ja froh,daß es die Möglichkeit überhaupt gibt!

Naja,das mit den Gebühren ist leider von Bundesland zu Bundesland
verschieden,hier in Berlin zahlt man bei Antragstellung auf dem
Bürgeramt,220€(Antrag auf Neuerteilung) + 13€(Führungszeugnis),
meinen damaligen "Erste Hilfe",haben die noch in der Akte,
reicht für Klasse A & BE aus.

Das mit dem Fahren sollte auch zu bewältigen sein,fahre seit
meinen FE Entzug,auf Privatgelände,wirkliches Privatgelände.
Wir haben einen Landwirtschaftlichen Betrieb mit Eigenland.

Sicherlich werden aber noch ein paar Fahrstunden genommen,
im Stadtverkehr ist halt doch was anderes als auf dem Feld :cool:

Das mit dem Motorrad,ist eine sehr wichtige Sache,da ist
Dein angestrebtes Ziel,einen Kurs zu belegen,ein Hilfreiche
Angelegenheit,habe sowas mal mit gemacht,wurde damals
vom ADAC wohl angeboten.
Werde ich diesmal auch machen aber erstmal sehen das alles
Glatt verläuft ;)


Lg
Fragen-Fragen

Benutzeravatar
Volvochris
Aktiver Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 5. Aug 2007, 16:17

Beitrag von Volvochris » Do 3. Sep 2009, 22:49

Hallo Zusammen,
ich habe gestern die Fsst.angerufen wg. des Fs. und konnte ihn abholen.

Ohne die hilfreichen Beiträge der Forumsmitglieder,hätte ich es nicht geschafft.
Zumindest nicht ohne Rechtsanwalt.

Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken,die mich durch Ihre Beiträge unterstützt haben,um
den Schein zu bekommen.
Ich habe nie damit gerechnet,das das Forum,mich soweit begleitet,bis zur Erteilung.
Das findet man in der heutigen Zeit sicherlich nicht all zu oft.

Ich bin überzeugt davon,das das Gepräch mit dem Leiter der Fsst.der ausschlaggebende Punkt war,
das seitens der Fsst.eingelenkt wurde.
Die Ihm dargelegte Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten,hat Ihn vermutlich erkennen
lassen,das weitere Fehler weitreichendere Konzequenzen zu Folge haben können.
Weitere Vorgehnsweisen meiner Seite,bei Beibehaltung der Sichtweise der Fsst.,habe ich tunlichst
unterlassen,um nicht provokant zu wirken.
Letztendlich konnte er entscheiden,ohne das er unter Druck gesetzt wurde.
Es war halt ein diplomatisches Vorgehen nötig,klarzustellen das ich im Recht bin und bereit bin
durch weitere Schritte mein Recht einzuholen.
Aber das mir nichts daran liegt es auf die Art weiterzuführen.
Mein Wortlaut war dazu:"Ich habe kein Interesse auf irgentwelche Streitereien".

Ich bin überzeugt davon,wenn der Antragsteller,bei einem solchen Gespräch die Nerven verliert und dabei grob,unsachlich usw. wird, hat in Zukunft mit einem nicht entgegenkommenden Sachbearbeiter
zu tun,dann sind die Türen zu.
Kurz gesagt,ich bin dem Sachbearbeiter nicht auf den Schlips getreten und er mir auch nicht.

Schöne Grüße
Volvochris

Benutzeravatar
Ferdi
Fortgeschrittener
Beiträge: 1738
Registriert: Mi 12. Mär 2003, 19:03
Wohnort: Eckernförde

Beitrag von Ferdi » Fr 4. Sep 2009, 06:19

@ Volvochris

Dann herzlichen Glückwunsch und Gute Fahrt.

Du kannst ja zu einem späteren Zeitpunkt dich nochmals hier melden.

Viele Grüße
Ferdi
wohnen, wo andere Urlaub machen

Benutzeravatar
Fragen-Fragen
Aktiver Benutzer
Beiträge: 81
Registriert: Di 4. Aug 2009, 14:30

Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 4. Sep 2009, 13:26

Von mir auch Herzlichen Glückwunsch !!

Freu mich für Dich :)

Benutzeravatar
Volvochris
Aktiver Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 5. Aug 2007, 16:17

Beitrag von Volvochris » Fr 4. Sep 2009, 14:29

Danke,Danke,

bisher bin ich meinem Drahtesel treu geblieben und ich daran wird sich in nächster Zeit
nichts ändern.
Aber trotzdem ein gutes Gefühl die Fe. zu haben.
Ist für mich ein Stück wiedergewonnene Entscheidungsfreiheit,ein Kfz.fahren zu dürfen.

Ich habe mir vor der Antragsabgabe überlegt,ob es überhaupt sinnvoll ist,mir ein Kfz. zuzulegen
und bin zu dem Ergebniss gekommen,das mir ein Fahrrad ausreicht.
Ein Motorrad wurde mich schon reizen.
Halt mehr zur Freizeitgestaltung.
Vielleicht ( will schon eins haben), lege ich mir im nächsten Frühling eins zu.

@Fragen-Fragen
Ich wünsche Dir auch alles Gute für Dein Vorhaben.
Immer Schritt für Schritt dem Ziel entgegen.
Du wirst sehen,in der nächsten Zeit hast Du den Schein auch in der Tasche.
Manchmal kann der Weg dahin holprig sein,aber fast jeder erhält die FE.
Und bei Deiner Sachlage,bin ich überzeugt das Du die FE.erhalten wirst.
Immer Cool bleiben.

Schöne Grüße
Volvochris

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Fr 4. Sep 2009, 22:15

Herzlichen Glückwunsch und immer gute Fahrt.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Benutzeravatar
hope09
Aktiver Benutzer
Beiträge: 17
Registriert: Mi 9. Sep 2009, 13:08

Beitrag von hope09 » Mi 9. Sep 2009, 13:21

Hallo. Ich bin ganz neu in diesem Forum. Ich bin total desorientiert und sehr unangenehm überrascht. Bisher dachte ich, nach 10 Jahren ist alles getilgt und man kann die Fahrerlaubnis neu beantragen. Wenn man nach so viel Jahren (oder sogar nach 15!) nochmals eine MPU machen muss, dann gibt das doch keinen Unterschied (und macht keinen Sinn), wenn man diese z.B. früher macht. Wenn es nach so viel Jahren noch immer so schwer ist, warum dann so lange warten? Was ist dann der Vorteil, dass z.B. die Straftaten bzw. die Punkte in Flensburg gelöscht sind? Irgendwas verstehe ich da nicht. Grundsätzlich möchte ich noch hinzufügen, dass ich (bzw. ein Angehörige/r von mir) die Erfahrung gemacht habe, dass die Beamten recht willkürlich entscheiden dürfen - dem einen geben sie den Führerschein wieder - ohne MPU - beim anderen sagen sie: Ich möchte, dass dieser Mensch nie mehr den Führerschein bekommt - stellt besondere Steine in den Weg, macht Fehler und steht nicht dafür gerade. Dass da so manch einer keinen Mumm mehr hat, dafür zu kämpfen (obwohl er sich selbst im positiven geändert hat), ist doch verständlich - aber auch sehr traurig. Diese Beamtenwillkür habe ich auch in anderen Bereichen (nicht nur Führerschein) schmerzhaft erfahren müssen.

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Mi 9. Sep 2009, 13:40

Grundsätzlich möchte ich noch hinzufügen, dass ich (bzw. ein Angehörige/r von mir) die Erfahrung gemacht habe, dass die Beamten recht willkürlich entscheiden dürfen

Dürfen sie nicht. Wenn man das Gefühl hat oder nachweisen kann, dass Willkür im Spiel ist, sollte man gegen die betreffende Entscheidung angehen. Nicht umsonst enthalten Bescheide eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn also alle Stricke reissen: Klage einreichen. Das Gericht entscheidet dann. Wenn die Entscheidung rechtlich nicht in Ordnung war, wird auch zu Gunsten des Antragstellers entschieden.
- dem einen geben sie den Führerschein wieder - ohne MPU - beim anderen sagen sie: Ich möchte, dass dieser Mensch nie mehr den Führerschein bekommt - stellt besondere Steine in den Weg, macht Fehler und steht nicht dafür gerade.

Im Neuerteilungsverfahren ist bis auf wenige Ausnahmen ganz klar geregelt unter welchen Umständen eine MPU zu fordern ist, oder nicht. Wenn man in einem Fall mit MPU mit einem positiven Gutachten seine wiederhergestellte Eignung nachweist, hat man einen Rechtsanspruch auf die Aushändigung des Führerscheins. - Ob der Beamte dies will oder nicht. Für den Fall der Fälle hilft wiederum die Klage gegen den ablehnenden Bescheid, der im übrigen begründet sein muss.

Ob in dem Fall des Angehörigen Fehler gemacht wurden, kann ich leider nicht beurteilen.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
wj
Forums-Methusalem
Beiträge: 3464
Registriert: Fr 11. Jun 2004, 14:13
Wohnort: Köln

Beitrag von wj » Mi 9. Sep 2009, 13:53

Vielleicht noch die ergänzende Anmerkung, dass man sehr vorsichtig mit den Auskünften umgehen muß, die man von Dritten bekommt. Wir erleben es (leider) immer wieder, dass da mit Halb- oder Unwahrheiten sehr großzügig umgegangen wird.
Ob zwei Sachverhalte wirklich vergleichbar sind, kann man -salopp ausgedrückt- nicht in der Kneipe ermitteln.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste