Fe.nach 15 Jahren

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Do 30. Jul 2009, 21:09

Ganz uneigennützig ist mein Verhalten nicht.
Ich habe von der FEB.kein Schreiben erhalten.indem erklärt wird das ich die FE.nun doch
nicht machen darf.
Es ist mir nur gesagt worden,das der Antrag neu geprüft werden muß und das im Falle eines für mich positivem Entscheid,auch nach so langer FS.-loser Zeit die Prüfungen wegfallen.
Ich gebe der Fsst. 2 Wochen Zeit,sich zu meinem Antrag zu äussern.
So wie es aussieht,werde ich von der Fsst.nichts erhalten.
Dabei spielt es für mich keine Rolle,ob die Sachbearbeiterin im Urlaub ist.
Ist nicht mein Problem sondern ein internes der Fsst.
Nach den 2 Wochen,die erste ist schon fast vorbei,erhält die Fsst.ein Einschreiben von mir,nach dem Vorschlag von @ corneliusrufus.
Zitat:
Bei Dir wäre es, Du bittest um Akteneinsicht und dabei um Besprechung folgender Inhalte: Verwertungsverbote und daraus resultierende Aktenbereinigung. Alkoholismusdefinition im Fahrerlaubnisrecht als unterschiedlich zur medizinisch-psychologischen Definition. Bisherige Bearbeitungsdauer und Ergebnisbewertung.
Zitat Ende.
Ich glaube das der Weg eher zum Ergebnis führt,als wieder vorzusprechen einen Termin mit dem Vorgesetzten oder Vertretung zu vereinbaren,um letztentlich zu erfahren das die zuständige Sachbearbeiterin in ein paar Tagen wieder da ist.

Schöne Grüße
Volvochris

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Mo 3. Aug 2009, 13:40

Es soll folgendes Einschreiben an die FEB. geschickt werden:

Verkehrsamt
Straße XXXXX
Stadt XXXXXX

z.Hd. Frau XXXXX

Betrifft: Akteneinsicht

Sehr geehrte Frau XXXX,
ich bitte um einen ausführlichen Termin,für die Akteneinsicht.
Folgende Inhalte möchte ich mit Ihnen besprechen:

Verwertungsverbote und daraus resultierende Aktenbereinigung.
Unterscheidung der Alkohlismusdefinition als medizinisch-psychologischen Definition
und im Fahrerlaubnisrecht.
Bisherige Bearbeitungsdauer und Ergebnisbewertung.

Ich bitte Sie,mir vorab mögliche weitere Themenpunkte zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXX

Für meine eigene Vorbereitung gilt:
1983 Fe-Entzug (Trunkenheitsfahrt)
1987 Fe-Entzug (Trunkenheitsfahrt)
1993 Trunkenheitsfahrt mit Mofa 2,1 Prom.

Eintragungen dürfen nicht mehr verwertet werden,da älter als 15 Jahre.
Im KBA und VZR keine Eintragungen,und daher keine Vorkommnise in den
letzten 10 Jahren.
Die Akte sollte bereinigt sein/werden.

Der Knackpunktin meinen Augen,ist die Differzierung zwischen
Alkoholismusdefinition im Fahrerlaubnisrecht und
Alkoholismusdefinition medizinisch-psychologischen Bereich.

Obwohl dem SB.die Verwertungsverbote aller drei Straftaten bekannt sein sollte,
verunsichert mich der SB.,indem er behauptet das nach 3 Trunkenheitsfahrten die
Alkohlabhängigkeit feststeht und alles neu überprüft werden muß.
Ich werde dem SB. in aller Deutlichkeit sagen müssen.das die 3 Straftaten im
Fahrerlaubnisrecht nicht mehr relevant sind,da verjährt.

Zur Bearbeitungsdauer und Ergebnisbewertung fällt mir auf,das nach 4 Monaten
Bearbeitungszeit,nach dem Abschluß der Ermittlungen gem.§ 22 FeV ,die Möglichkeit gab
die FE.zu erhalten.
Mittlerweile wurde mir die Möglichkeit mündlich versagt.
Eine schrifliche Bestätigung habe ich nicht bekommen.

Schöne Grüße
Volvochris

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 3. Aug 2009, 16:50

Medizinisch mag der SB richtig liegen. Doch juristisch, von welchen drei Fahrten? Alle sind ja getilgt.

Das ist die Schizophrenie des Wissens bei Tilgung. Man weiß etwas und muss es vergessen.


Würde bei der MPU eine Diagnose verlangt werden, - das machte die MPU teurer -, wäre ein Teil obigen Problems gelöst. Nun, unser Normgeber hat anders entschieden.


Liebe Greet-Ings Cornelius

PS: Ein gewöhnlicher Brief würde es auch tun. Mit Anruf, ob er angekommen ist. Er muss sich ja später in der Akte befinden.

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Beitrag von Volvochris » Mo 3. Aug 2009, 21:16

Zitat @ corneliusrufus
Medizinisch mag der SB richtig liegen. Doch juristisch, von welchen drei Fahrten? Alle sind ja getilgt.

Das ist die Schizophrenie des Wissens bei Tilgung. Man weiß etwas und muss es vergessen.
Zitat Ende

Der Normgeber verlangt nicht das etwas vergessen wird,sondern das die erlassenen §
eingehalten werden.
Die für mich zuständige FEB.,tut sich offensichtlich schwer, die ihr vorgesetzten
§ und Richtlinien zu akzeptieren.
Es reicht der FEB nicht aus,das ich alle Auflagen erfülle um die FE. zu erhalten.
Sie will mehr und wird erkennen müssen,das der Normgeber nicht mehr verlangt.
Und dieses "erkennen müssen" stößt auf Widerstand.
Verzweifelt wird seitens der FEB.versucht,nicht doch noch irgentwo,irgentwie und
irgentwann Anhaltspunkte zufinden,um die FE.nicht erteilen zu müssen.
Eingeholte Auskünfte wie VZR, Pol.Führungszeugnis,Auskünfte des hiesigen Polizeirevier
reichen der FEB nicht aus.
Da gibt es seitens der FEB.auch nichts zu beanstanden.
Also wird weiter gesucht und siehe da 2 Einträge von den Achtziger Jahren.
Die Einträge sind nicht mehr verwertbar,aber es wird weiterversucht,die neue Erkenntnis
als Hinderungsgrund für die Erteilung zu benützen.
Wozu bräuchte ich einen Normgeber,wenn die FEB. nicht an die § hält.
Die FEB. wird sich daran halten und trotz Ihres Wissens über meine Alkohlkrankheit,die FE.erteilen müssen.
Ich verlange von der FEB.nicht,das Sie vergisst das ich Akoholiker bin,sondern erwarte von ihr,das nach Überprüfung nach Vorlage des Normgebers, die FE. erteilt wird.

Schöne Grüße
Volvochris

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Beitrag von corneliusrufus » Di 4. Aug 2009, 16:49

Du, ich habe den Menschen gemeint, nicht die Vorschrift. Der Mensch muss nämlich vergessen, was er immer noch weiß. Wie die Vorschrift zu handhaben ist, besteht doch Einigkeit.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Di 4. Aug 2009, 19:43

Vieleicht liege ich falsch,aber ich denke das vergessen oder verzeihen können gehört zu
den guten Charaktereigenschaften des Menschen.
Im Normalfall,sollte es dem Menschen möglich sein,sein Wissen soweit im Hintergrund zu
verlagern,wie es erforderlich ist.
Das sehe ich eben bei den Mitarbeitern meiner Fsst.nicht so.
Dort wird auf einer alten Sache herumgeritten ohne Skrupel und Sinn.
Ich gehe mit Mitmenschen anders um,auch wenn die in der Vergangenheit Verbrechen
begangen haben,die mit einer Tf.nicht vergleichbar sind.
Ich habe die Möglichkeit,mein Wissen über das Verbrechen soweit in den Hintergrund zu
verlagern,das mir ein unvoreingenommenes Verhältnis,zu der Person möglich ist.
Der Vergleich mag vieleicht weit hergeholt sein,aber ich habe es wirklich satt,
das meine Säufervergangenheit,auch nach langer abstinenter Zeit herangezogen wird,
um sich ein Urteil uber mich zu bilden.
Irgentwann muß schluß sein!
Dem Verhalten meiner Fsst.kann ich kein Verständnis mehr entgegenbringen.
Wie ich die Vorschriften usw. handhaben muß,besteht sicherlich Einigkeit.
Das was meine Fsst.veranstaltet empfinde ich als Psychoterror,der mir langsam aber sicher an die Substanz geht.
Aber es geht weiter,morgen wird das Einschreiben abgeschickt.

Schöne Grüße
Volvochris

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Di 4. Aug 2009, 20:56

Hallo,
ich verfolge das hier geschriebene mit großer
Aufmerksamkeit,manchmal bin versucht,zu Denken,
daß wir wohl die Gleiche FSST haben.

Der Fall,zumindest vom Datum der Letzten Straftat,
die letztendlich zu Entzug der FE bei mir führte,ist inetwa
gleich,1994.

Aber hier geht es ja um Dich und Dein Vorhaben,
ich habe einen Termin bei meiner zuständigen
FSST wahrgenommen,man mit was für Erwartungen
bin ich da hin gegangen.....

Hier mal ein Kleiner Auszug,was ich darüber,
in einem anderen Forum darüber gepostet habe:


Ich war Heute zur Akteneinsicht auf der FSST,daß war mit Abstand
die Übelste Erfahrung im Bezug auf Umgang und Freundlichkeit,
die ich jemals gemacht habe

Ich betrat das Zimmer,dann wurde mir nach dem Abgleich der Personalien,
meine FE Akte auf den Tisch geknallt mit den Worten,daß dieses sowieso Sinnlos wäre da rein zu sehen ...


So,da sah ich dann von Anbegin meiner FE "Karriere" 1984 alles abgeheftet,
FE Entzug 1987,Neuerteilung 1993,FE Entzug 1994 - Urteil Rechtskräftig 19.10.94,
nicht wie mir voher Telefonisch gesagt wurde,am 09.10.94....
Fragen bräuchte ich keine stellen,da es keine Antwort drauf gibt !!

Das war`s in diesen Zimmer,
weiter führte mich mein Weg zum Abtl. der FSST,
ich hatte irgendwie etwas "Wut"im Bauch und wollte mir dieses nicht,
in der Art gefallen lassen.

Ich schilderte dort das Auftreten des Mitarbeiters,worauf er dann an mein Verständnis appellierte,da die Mitarbeiter
sehr unter Stress stehen würden

Desweiteren schaute er dann in den PC und sagte,daß man da erst was zu sagen kann,sobald ein Antrag auf Neuerteilung gestellt wird.
Auf meine Frage hinsichtlich der Verjährungen bzw. Fristen,wurde mir gesagt,daß dieses Einzfall Entscheidungen sind und
nur die Tatsache von vor über 15 Jahren,
dabei eigentlich keine Rolle spielt.
Es gäbe in der Rechtssprechung,diesbezüglich wohl auch schon Urteile,die ganz klar sagen,daß wenn die FSST Zweifel
aufgrund dessen was noch in FE Akte vorhanden ist hat,
sie dann dazu berechtigt ist,eine MPU oder sonstige Auflagen zu verlangen,vlt. ja auch nur ein Ärtzliches Gutachten

Meine letzte FE Relevante Eintragung ist von 1994 in der Akte,mein Polizeiliches Führungszeugnis sowie meine KBA Auskunft
sind ohne Eitragungen,habe mir seit
dem nichts mehr zu Schulden kommen lassen,doch stellt es sich
nun für mich so da,daß letztendlich der SB,der den Antrag Bearbeitet warscheinlich,
nach "Tagesform" darüber entscheidet

Auf meine Frage,wann denn einmal eine "Säuberung" der Akte stadtfindet,wurde mir gesagt
wenn überhaupt,erst bei Beantragung einer Neuerteilung.
Fristen hat der Gesetzgeber geregelt,könnte er mir nun aber nicht nennen.
Durch die laufenden neuen Eintragungen,von 84-94,hat ja jeweils eine Hemmung
stattgefunden,selbst wenn die KBA Auskunft keine Eintragungen mehr aufweist,wird das verwendet,was noch in der Akte steht !

Soviel zu meiner Erfahrung,die ich machen durfte!

Zu dem Brief wegen Akteneinsicht,würde ich auch
sagen,ist vlt. etwas zu sehr ins Detail gegangen.

Ich wünsche Dir mehr Glück !!

Lg
Fragen-Fragen

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Mi 5. Aug 2009, 13:07

Wenn das nur annäherd stimmt, und warum sollte ich Zweifel an Deinen Worten haben, dann bitte sofort die ersten 20 Seiten ablichten lassen. Darauf hast Du ein Recht (die Ablichtungen musst Du bezahlen) und auf dem kürzesten Weg zuerst zum Hausdatenschützer, dann zum Landesdatenschützer.
Die Akten sind bei einer "Befassung" zu bereinigen.

Viele Grüße
Ferdi
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Beitrag von Fragen-Fragen » Mi 5. Aug 2009, 13:23

Hallo Ferdi,
wenn Du das von mir meinst,daß stimmt alles
so wie es geschrieben ist,ich habe eher noch
Untertrieben.

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Beitrag von Volvochris » Mi 5. Aug 2009, 15:18

@Ferdi
ich denke mal das du mich meinst,weil bei mir eine "Befassung" wegen Antragstellung vorliegt.
Bei @Fragen-Fragen ist es offentsichtlich "um eine Auskunft".
Meiner Sachbearbeiterin wird schon klar sein,das Sie von den bekanntgewordenen
Informationen,nichts mehr verwertet darf.
Sie ist kein Neuling und auch seit ein paar Jahren dabei.
Beim letzten Besuch der Fsst.wurden mir keine Akten gezeigt,sondern nur mündlich mitgeteilt.
Sie wird sich davor hüten,eine Kopie von einer unbereinigten Akte anzufertigen oder
anfertigen zu lassen.
In dem Falle würde Sie mE.nach illegal handeln.
Die mittlerweile,ihr bekanntgeworden und nicht mehr verwertbare Informationen,werden
von Ihr nur noch als Druck.Verzögerungs oder Verunsicherungswerkzeug benützt.
Vor einem Jahr war es auf "meiner Fsst.",das kopieren der Fs-Akte wurde untersagt
abschreiben wurde mir erlaubt.
Hat die Information Bestand,das eine Kopie durch den Antragsteller zugelassen ist?
Bisher bin ich davon ausgegangen,nur durch einen Rechtsanwalt eine Kopie zu erhalten.
Im Prinzip,dreht es sich nur noch um die Bereinigung der Fs-Akte.
Es gibt wohl mehrere Wege,Sb.dazu zu bewegen.
1.Der mittlerweile von mir eingeschlagene Weg,mit dem Sb.eine gemeinesame Akteinsicht
zu nehmen und die Akte zu bereinigen.
Bei zu langer Wartezeit bis zum Termin kommt es zur Dienstaufsichtsbeschwerde.
2.Selber um Akteneinsicht bitten und versuchen eine Kopie zu erhalten.
Im falle einer unbereinigten Akte wäre der Weg zum Datenschützer sicher.
3.Einen Rechtsanwalt beauftragen.Dann müßte er eine gesäuberte Akte erhalten.
Wäre vermutlich mit Kosten verbunden.

Wenn die Fsst.dazu verpflichtet ist,mir eine Kopie von der Fe.-Akte auzuhändigen/anzufertigen,bin ich schnellstmöglich bei der Fsst.und bei Erhalt einer
unbereinigten Akte würde ich umgehend den Datenschützer kontaktieren.
Vorrausgesetzt es ist nicht ganz zufällig der Kopierer der Fsst.defekt.

Schöne Grüße
Volvochris

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