Umtausch eines deutschen FS nach Entziehung in einen schweizerischen
Verfasst: Sa 8. Aug 2009, 07:30
Angenommen, A wird in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen. A gibt allerdings an, seinen Führerschein verloren zu haben, so daß er diesen nicht abgeben könne.
Anschließend verlegt A seinen Wohnsitz in die Schweiz und tauscht dort seinen Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis. Artikel 44 Abs. 4 VZV schreibt vor, daß nach einem solchen Umtausch ein EU-Führerschein an die ausstellende Behörde zurückgeschickt wird.
Meldet die ausstellende Behörde der Schweiz, daß der umgetauschte Führerschein aufgrund der Entziehung ungültig war?
Anschließend verlegt A seinen Wohnsitz in die Schweiz und tauscht dort seinen Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis. Artikel 44 Abs. 4 VZV schreibt vor, daß nach einem solchen Umtausch ein EU-Führerschein an die ausstellende Behörde zurückgeschickt wird.
Meldet die ausstellende Behörde der Schweiz, daß der umgetauschte Führerschein aufgrund der Entziehung ungültig war?