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Umtausch eines deutschen FS nach Entziehung in einen schweizerischen

Verfasst: Sa 8. Aug 2009, 07:30
von jensl669
Angenommen, A wird in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen. A gibt allerdings an, seinen Führerschein verloren zu haben, so daß er diesen nicht abgeben könne.

Anschließend verlegt A seinen Wohnsitz in die Schweiz und tauscht dort seinen Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis. Artikel 44 Abs. 4 VZV schreibt vor, daß nach einem solchen Umtausch ein EU-Führerschein an die ausstellende Behörde zurückgeschickt wird.

Meldet die ausstellende Behörde der Schweiz, daß der umgetauschte Führerschein aufgrund der Entziehung ungültig war?

Verfasst: Sa 8. Aug 2009, 10:18
von corneliusrufus
Nur meine Vermutung, bei dem guten Verhältnis werden dieses die deutschen Behörden tun. Und zusätzlich den Fall an die StA übergeben, denn im Normalfall dürfte damit eine falsche eidesstattliche Versicherung (über den Verlust) vorliegen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 08:22
von matchbox
Wenn die FEB halbwegs ordentlich arbeitet, sollte in jedem Fall eine Meldung an die schweizer Behörde gehen. Soviel ich weiß sind dann die schweizer Behörden relativ konsequent und entziehen die schweizer FE wieder, wenn sich herausstellt, dass die Umschreibung aufgrund einer nicht existierenden deutschen FE erfolgt ist. Die meisten FEBs werden auch, sofern der Betroffene eine eidesstattliche Versicherung über das Abhandenkommen des deutschen Führerscheins abgegeben hat, Strafanzeige erstatten.