Grundloser Eintrag beim KBA wie löschen lassen?
Verfasst: Sa 29. Aug 2009, 14:54
Erst mal ein Hallo an alle, nachdem ich hier schon einiges gelesen habe, aber nicht so richtig fündig werde, möchte ich doch mal den Profis hier meinen Fall schildern.
Habe 1994 den Führerschein verloren wegen Trunkenheitsfahrt mit über 2 Promille Juni 1995 Trunkenheitsfaht ohne Führerschein.
Habe im Januar 2006 bei der FSST angerufen, und gefragt ob alles verjährt ist.
Die Dame sagte zu mir, *ist über 10 Jahre her, ist verjährt* . Also könne ich die Fahrerlaubniss ohne MPU machen, einfach nur beantragen.
Ich freudestrahlend aufs Rathaus, Antrag geholt, Passbilder gemacht, Sehtest gemacht, und alles abgegeben.
Antwort vom Landratsamt war dann der Brief mit der Aufforderung zur Erbringung einer MPU.
Habe dann auf dem Landratsamt angerufen, und mit der Sachbearbeiterin gesprochen, und anschliessen mit Ihrem Vorgesetzen, der sich bei mir für die Fehlauskunft entschuldigte, und meinte, wenn ich den Antrag zurückziehe, würde er mir aufgrund des Fehlers die Gebühren wieder zurückerstatten.
Ich habe daraufhin schriftlich den Antrag zurückgezogen, und auch mein Geld wieder erhalten.
Habe jetzt wieder vor 3 Wochen bei der Führerscheinstelle angerufen und um Auskunft gebeten, wie es in meiner Akte aussieht, ob nun alles verjährt ist.
Die Antwort war *Entweder Führerschein beantragen, oder selbst eine Auskunft beim KBA einholen*
Die Auskunft vom KBA habe ich am Freitag erhalten:
im VZR zum Zeitpunkt der auskunftserteilung eine Entscheidung erfasst.
Es wurden folgende Entscheidungen getroffen
Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubniss
Rechtsgrundlage für die Maßnahme zur Fahrerlaubniss
§2 Abs. 2 Ziff. 3 StVG Versagung Erteilung
Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis
551 - Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Tilgungs Datum 28.01.2024
Datum der Entscheidung 28.01.2009
Das ist alles was in der Auskunft vom KBA steht.
Geht das überhaupt was die da mit mir treiben?????
Desweiteren noch eine Frage wegen der Verjährung.
Also wenn in der Auskunft vom KBA keine Einträge wären, müsste ich dann die 10 oder 10+5 warten, da es bei mir ja vor 1999 war, also altes Recht, in dem ja definiert ist
Nach dem nunmehr in § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG eingefügten zweiten Halbsatz gilt Folgendes: Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, dürfen nach § 52 Abs. 2 BZRG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung verwertet werden, jedoch längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht. Nach der zuletzt genannten Bestimmung durften abweichend von § 51 Abs. 1 BZRG, wonach mit der Tilgungsreife einer Tat auch das Verbot ihrer Verwertung einherging, auch bereits getilgte frühere Taten in einem Verfahren berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, wenn die Verurteilung wegen dieser Tat in das Verkehrszentralregister einzutragen war.
Denn sollte der Eintrag ungerechtfertigt sein den mir das Landratsamt verpasst hat, wäre ja die Auskunft vom KBA eigentlich sauber, sprich alles verjährt, oder sehe ich das falsch?
MfG Memberle
Habe 1994 den Führerschein verloren wegen Trunkenheitsfahrt mit über 2 Promille Juni 1995 Trunkenheitsfaht ohne Führerschein.
Habe im Januar 2006 bei der FSST angerufen, und gefragt ob alles verjährt ist.
Die Dame sagte zu mir, *ist über 10 Jahre her, ist verjährt* . Also könne ich die Fahrerlaubniss ohne MPU machen, einfach nur beantragen.
Ich freudestrahlend aufs Rathaus, Antrag geholt, Passbilder gemacht, Sehtest gemacht, und alles abgegeben.
Antwort vom Landratsamt war dann der Brief mit der Aufforderung zur Erbringung einer MPU.
Habe dann auf dem Landratsamt angerufen, und mit der Sachbearbeiterin gesprochen, und anschliessen mit Ihrem Vorgesetzen, der sich bei mir für die Fehlauskunft entschuldigte, und meinte, wenn ich den Antrag zurückziehe, würde er mir aufgrund des Fehlers die Gebühren wieder zurückerstatten.
Ich habe daraufhin schriftlich den Antrag zurückgezogen, und auch mein Geld wieder erhalten.
Habe jetzt wieder vor 3 Wochen bei der Führerscheinstelle angerufen und um Auskunft gebeten, wie es in meiner Akte aussieht, ob nun alles verjährt ist.
Die Antwort war *Entweder Führerschein beantragen, oder selbst eine Auskunft beim KBA einholen*
Die Auskunft vom KBA habe ich am Freitag erhalten:
im VZR zum Zeitpunkt der auskunftserteilung eine Entscheidung erfasst.
Es wurden folgende Entscheidungen getroffen
Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubniss
Rechtsgrundlage für die Maßnahme zur Fahrerlaubniss
§2 Abs. 2 Ziff. 3 StVG Versagung Erteilung
Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis
551 - Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Tilgungs Datum 28.01.2024
Datum der Entscheidung 28.01.2009
Das ist alles was in der Auskunft vom KBA steht.
Geht das überhaupt was die da mit mir treiben?????
Desweiteren noch eine Frage wegen der Verjährung.
Also wenn in der Auskunft vom KBA keine Einträge wären, müsste ich dann die 10 oder 10+5 warten, da es bei mir ja vor 1999 war, also altes Recht, in dem ja definiert ist
Nach dem nunmehr in § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG eingefügten zweiten Halbsatz gilt Folgendes: Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, dürfen nach § 52 Abs. 2 BZRG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung verwertet werden, jedoch längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht. Nach der zuletzt genannten Bestimmung durften abweichend von § 51 Abs. 1 BZRG, wonach mit der Tilgungsreife einer Tat auch das Verbot ihrer Verwertung einherging, auch bereits getilgte frühere Taten in einem Verfahren berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, wenn die Verurteilung wegen dieser Tat in das Verkehrszentralregister einzutragen war.
Denn sollte der Eintrag ungerechtfertigt sein den mir das Landratsamt verpasst hat, wäre ja die Auskunft vom KBA eigentlich sauber, sprich alles verjährt, oder sehe ich das falsch?
MfG Memberle