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Verfasst: Di 1. Sep 2009, 18:46
von corneliusrufus
Dann ist die Sache klar, unsere Mutmaßungen waren unnötig. Schreibe einen netten erklärenden Brief an den Leiter und bitte ums ein Eingreifen und seine Korrektur. Und bitte ihn, in der nächsten internen Schulung diesen Fall aufzugreifen.

Wenn er da nicht reagiert, hast Du immer noch Möglichkeiten.

@M.Thöle und @wj, Euch beide habe ich sofort verstanden. Es ist eben auch ein Stil, bei möglichen ungerechtfertigten Angriffen (bestimmter Kreise oder Personen) zu schweigen. Aus schlechter Erfahrung zu schweigen.


Okay, es strengt auch mich ziemlich an, immer sachlich zu bleiben oder zumindest dahin zu streben. Mögliche Provokanz durch aus-argumentieren zu begegnen. Bzw. ihr die Haltlosigkeit zu zeigen, weil es eben natürliche Erklärungen für einen Sachverhalt geben kann.

Hier hast Du mir, @wj, erst Durch Deinen Kommentar einen Hinweis gegeben, den ich sonst überlesen hätte. Nämlich 2009 statt 2006. Erst das hat mich dazu gebracht, über meinen beitragsinhalt nachzudenken, ihn zwar weiter zu verfolgen, ihn zugleich mit weiteren Fragen zu prüfen. Denn es hätte ja auch durchaus anders sein können.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Verfasst: Di 22. Sep 2009, 13:21
von Memberle
Gestern habe ich nun endlich Post von meinem Anwalt erhalten....

Er hat mit der Sachbearbeiterin telefoniert, und diese lässt den Eintrag beim KBA wieder löschen.
Allerdings ist die Fahrerlaubnisbehörde nach wie vor der Ansicht, dass erst nach Oktober 2010 die Fahrerlaubnis auch ohne MPU wieder erteilt werden kann.
Urteil war aber 19.06.1995.
Ich denke da wird er nochmal anrufen müssen, wobei diese 3 oder 4 Monate mir nach dieser langen Zeit nicht wirklich weh tun würden.

Verfasst: Mi 7. Okt 2009, 13:17
von Memberle
so, und wieder Post vom Landratsamt, nachdem ich damals rechtsmittel eingelegt hatte, und diese im Oktober zurückgezogen hatte, ist die Sachbearbeiterin der Meinung, das ich bis Oktober warten muss.
Ist es denn nicht so, das die Frist ab Urteilsdatum läuft?

Verfasst: Do 8. Okt 2009, 06:21
von M.Thöle
Nein ab Rechtskraft, in deinem Fall also nach Rücknahme des Rechtsmittels.

Verfasst: Do 8. Okt 2009, 12:02
von jensl669
M.Thöle hat geschrieben:Nein ab Rechtskraft, in deinem Fall also nach Rücknahme des Rechtsmittels.
Das steht im §29 Abs. 4 Nr. 1 StVG aber anders.

Verfasst: Do 8. Okt 2009, 12:29
von M.Thöle
jensl669 hat geschrieben:Das steht im §29 Abs. 4 Nr. 1 StVG aber anders.

Sorry verhaun. Natürlich! ;) Ich war jetzt von einer Verwaltungsverfügung ausgegangen. Aber hier haben wir ja ein Urteil vom Gericht!

Also klar nach §29 Abs. 4 Nr. 1 StVG . Sorry my fault.