zur Wieder- oder Neuerteilung der FE nach 15 Jahren

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Gnuelps
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Beitrag von Gnuelps » Di 29. Sep 2009, 11:01

M.Thöle hat geschrieben:Welches Programm benutzt ihr denn? Ich kann eine Antragsrücknahme auch unter Rücknahme eingeben. Gar kein Problem. Eine Meldung an das KBA erfolgt dann natürlich nicht!

Soweit ich richtig informiert bin, haben sich 1991 mal die Kursinhalte für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" und "Erste Hilfe" geändert. Aus diesem Grunde können Bescheinigungen, die davor ausgestellt wurden, nicht mehr anerkannt werden. Somit fallen Bescheinigungen der DDR schonmal komplett raus.


Ok. Das kann ich auch nachvollziehen das sowas mal aufgefrischt werden sollte.
Nur bleibt die Frage, warum sagt die SB mir das der alte Nachweis ausreicht??
So Führungszeugnis beantragt und zum Arzt-Test nächste Woche. Sind ja noch ein paar Tage bis zum 17.11.

Mit welche Fragen bei der erneuten Antragstellung muss mann eigentlich so rechnen - wegen dem Ermessensspielraum der möglichen Beauflagung einer erneuten Prüfung? Gibt es da Hinweise o.ä.?

1705Sam
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Beitrag von 1705Sam » Di 29. Sep 2009, 11:17

Prokommunal. Auch bei Verzicht erfolgt bei uns keine Meldung an das KBA.

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 1. Okt 2009, 12:17

Wir auch. Unter dem Punkt Versagung können wir aber Rücknahme eingeben. Komisch, dass ihr da Verzicht eingeben müsst.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Beitrag von 1705Sam » Fr 2. Okt 2009, 07:49

Das Programm bietet uns folgendes an: Versagung, Verzicht, Fristablauf und Zuständigkeitswechsel. Von Rücknahme ist keine Rede. Würde aber aus meiner Sicht aber Sinn machen. Kann man das evtl. selbst ergänzen oder muss ich das über prokommunal machen? Allerdings wird bei Eingabe "Verzicht" bei uns in dem Fall auch kein Datensatz ans KBA gesendet.

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FS-EL
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Beitrag von FS-EL » Fr 2. Okt 2009, 10:35

Der Vorgang kann durch die FE-Behörde selbst eingegeben werden.
System - Programmpflege - Vorgangssteuerung. Prokommunal ist bei Problemen aber auch immer gerne bereits zu helfen.
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Beitrag von M.Thöle » Fr 2. Okt 2009, 11:21

Ist wohl der selbe Menüpunkt, heisst wohl aber nur anders. Bei uns steht:

Versagung
Rücknahme
Fristablauf
Zuständigkeitswechsel

Den eigentlichen Verzicht auf die FE gibt man ja wenn auch unter Entziehung ein.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Beitrag von Gnuelps » Fr 2. Okt 2009, 14:02

Gnuelps hat geschrieben:Ok. Das kann ich auch nachvollziehen das sowas mal aufgefrischt werden sollte.
Nur bleibt die Frage, warum sagt die SB mir das der alte Nachweis ausreicht??
So Führungszeugnis beantragt und zum Arzt-Test nächste Woche. Sind ja noch ein paar Tage bis zum 17.11.

Mit welche Fragen bei der erneuten Antragstellung muss mann eigentlich so rechnen - wegen dem Ermessensspielraum der möglichen Beauflagung einer erneuten Prüfung? Gibt es da Hinweise o.ä.?


Hallo Leute,

danke für die HintergrundINFOs auch zu den Möglichkeiten im Programm der FsSt. Ist sicherlich hilfreich, falls es dann bei der Beantragung zu anderen Aussagen der SB kommt.

Kann ich bitte noch Hinweise auf meine Fragestellung bekommen (siehe Zitat)?

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Gnuelps
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Beitrag von Gnuelps » Fr 2. Okt 2009, 14:21

Hallo Forum,

so zum Thema Nachweis Sofortrettungsmassnahmen und Erste Hilfe habe ich hier noch was gefunden.

http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein ... euert.html

Wenn ich das richtig "deute", dann ist der Nachweis nicht mehr notwendig, wenn man bereits eine entsprechende FE hatte ?!?

Grüße zum Freitag und vorab ein schönes WoE

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Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 2. Okt 2009, 16:06

Nur wenn diese noch in der FE Akte zu finden ist,
so ist es jedenfalls bei,ansonsten hätte ich auch
eine Neue Bescheinigung bringen müssen.
Nur das man mal eine FE hatte wäre bei mir nicht
ausreichend gewesen.

Grüße
Fragen-Fragen

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Beitrag von Gnuelps » So 4. Okt 2009, 08:43

Fragen-Fragen hat geschrieben:Nur wenn diese noch in der FE Akte zu finden ist,
so ist es jedenfalls bei,ansonsten hätte ich auch
eine Neue Bescheinigung bringen müssen.
Nur das man mal eine FE hatte wäre bei mir nicht
ausreichend gewesen.

Grüße
Fragen-Fragen

Hallo Fragen-Fragen,

danke für die Mitteilung. Hierzu eine weitere "Frage" :-) : Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert Deine Aussage oder ist das dann auf den Goodwill der SB zurück zu führen?
IOn der Akte liegt meine alte FE ja noch drin.

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