Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » So 18. Okt 2009, 22:38

Freue mich mit Dir,das die 15 Jahre vorbei sind.
Jetzt bis Du schon ein gutes Stück näher an Deiner FE.
Bin mal gespannt auf Deine,hoffenlich nur positiven,Beiträge.
Viel Glück und schöne Grüße
Volvochris
Ps.Bin immer noch keinen Meter mit einem Kfz.gefahren.
Aber ich arbeite dran.

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Mo 19. Okt 2009, 21:11

Vielen Dank Chris,ich werde hier dann
selbstverständlich berichten :)

Hoffe das Du zu gegebener Zeit,Dich wieder
hinter das Steuer sezt ,ansonsten einfach nochmal
ein Sicherheitstrainning oder eben Farschule
ein paar Stunden absolvieren,daß wird schon wieder !

Aber nichts überstürzen,immer daran Denken was Du
nun schon alles geschafft hast,daß sollte Dich
Deinen Ziel näher bringen !

Gruß
Fragen-Fragen

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Beitrag von Fragen-Fragen » Mi 21. Okt 2009, 08:07

Hallo
So es ist vollbracht,ich habe Gestern,den Antrag
auf Neuerteilung,beim Bürgeramt in Berlin gestellt :)

Der Ablauf war folgender,
abgleich der Personalien,übergabe Foto,
dann die Frage,Neuerteilung nach Entzug,die ich bejahte.

Weiterhin die Frage nach dem Urteil welches zum Entzug führte,
darauf erwiederte ich,daß ich dieses leider nicht mehr hätte
aber bei Akteneinsicht auf der FSST,dieses Urteil in meiner Akte
gesehen habe,so das es ja der FSST dann vorliegt.

Dann,welche Klassen ich Beantragen möchte,
darauf hin erwiederte ich Klasse A & BE,die Dame
schrieb dann aber A1,A,B,BE, in den Antrag.
Auf meine Frage weswegen dort nun auch A1 aufgeführt
wird,antwortete Sie,daß es so üblich wäre,naja ich dachte eigentlich
wenn man A Beantragt,daß A1 dort ja dann enthalten ist :think:

Dann wurden mir verschiedene Fragen
bezüglich eventueller Krankheiten gestellt,die ich allesamt
verneinte.

Das Augenärztliche Gutachten wurde dem Antrag beigefügt,
daß Polizeiliche Fz. habe ich nicht nocheinmal mitbeantragt,
da sich schon 2 von August 09 und September 09 in meiner Akte
befinden und die sollen wohl 3 Monate "Gültikeit" haben,
naja abwarten ob ich nicht doch noch ein ganz Aktuelles nachreichen muß :unsure:

Ab zur Kasse,220,-€ Bezahlt,Beleg darüber wieder abgegeben,
dann habe ich eine Antragsbestättigung erhalten und es wurde mir
gesagt,daß es ca. 3 Monate dauern wird.

Da ich oft gelesen habe,daß sehr lange Wartezeiten auf dem Bürgerämtern
auftreten können,bin ich eine Stunde vor Öffnung des "Wartenummernkasten"
hingegangen und zu meiner Verwunderung,hatten so ca.6 Leute die Gleiche
Idee :thread:

Na ja,habe mit allen ca.2 Stunden gebraucht und nun ist
erstmal alles von meiner Seite aus erledigt :)

Ein nun abwartender
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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mi 21. Okt 2009, 08:14

Die Klasse A1 ist in A enthalten. Auf dem Antrag werden jedoch alle Klassen genau vermerkt. Normalerweise müssten auch Kreuze bei M, L und S gemacht worden sein.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Beitrag von Fragen-Fragen » Mi 21. Okt 2009, 09:29

M.Thöle hat geschrieben:Die Klasse A1 ist in A enthalten. Auf dem Antrag werden jedoch alle Klassen genau vermerkt. Normalerweise müssten auch Kreuze bei M, L und S gemacht worden sein.

Naja,mal schauen was bei rauskommt :cool:

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Beitrag von M.Thöle » Mi 21. Okt 2009, 09:40

Was auf dem Antrag (Papier) angekreuzt ist, ist auch nicht so wichtig, wie die Kreuze im PC. Da Berlin das gleiche Programm benutzt, wie wir, denke ich, dass da alle Klassen enthalten sein werden. Diese setzt das Programm automatisch.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Beitrag von Fragen-Fragen » Mi 21. Okt 2009, 10:47

Vielen Dank für die Auskunft :)

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Beitrag von Volvochris » Mi 21. Okt 2009, 22:17

@Fragen-Fragen
Hat doch ganz gut geklappt.
Jetzt kann ich Dir nur noch ein möglichst angenehmes "Abwarten" wünschen.
Aber tröste Dich,Du bist nicht der Einzige der wartet.
Schöne Grüße
Volvochris

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Beitrag von Fragen-Fragen » Di 8. Dez 2009, 07:40

Und es geht weiter.... Bild

Die SB kann meinen Antrag nicht weiter Bearbeiten,da sie leider nicht
mit dem PC Program weiter kommt.
Hintergrund dafür ist,daß ich bei Ihr lt. PC,noch die FE Klasse 5 von damals
habe und Sie jetzt irgendwie nicht mit der Neuerteilung der Klassen zu recht
kommt.

Die Aussage mit der Klasse 5,begleitet mich dort schon seit dem Anfang,
meiner "Neuerteilungsbemühungen".
Hintergrund dafür,mir wurde damals in der Gerichtsverhandlung 94,die FE der Klasse 3 entzogen,
jedoch durfte ich die Klasse 5 behalten oder besser gesagt sie wurde ausgenommen.
Ich habe aber daraufhin,keinen Antrag jemals gestellt um die Klasse zu erhalten,
umso verwunderlicher ist es für mich,
daß die FSST behauptet,daß ich nach Ihrer Meinung noch im Besitz der Klasse 5 wäre.

Wenn es so wäre,würde das nicht umgekehrt bedeuten,daß ich die,im Vergleich
zu einer Neuerteilung günstigere Variante der Erweiterung,hätte Beantragen können !?

Ein SB,meinte damals zu mir,nach seiner Meinung,würde der Antrag auf Erweiterung
ausreichend sein,meine SB,sah das aber anders und meinte es würde nur über eine
Neuerteilung laufen.

Nun blick ich gar nicht mehr durch :confused:

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 8. Dez 2009, 13:16

Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis in den meissten Fällen weil sich der Angeklagte als (charakterlich) ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Die charakterliche Eignung ist im Gegensatz zur körperlichen Eignung nicht teilbar. Entweder man ist es, oder eben nicht! Bespiel für die körperliche Eignung ist wenn jemand vielleicht die Sehwerte für die Klasse CE nicht mehr erfüllt, diese jedoch noch für die Klasse B ausreichend sind.

Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird dann eine Sperrfrist verhängt und von dieser Sperrfrist können Ausnahmen zugelassen werden. Dies bedeutet, dass für die Klassen vor Ablauf der eigentlichen Sperrfrist ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden kann. Dies natürlich mit allen Konsequenzen auch ggf. die MPU.

In dem Fall hat entweder das Gericht in seinem Urteil was falsch formuliert oder die Führerscheinstelle das Urteil falsch eingegeben. Eine Klasse von der Entziehung auszunehmen ist eigentlich nämlich nicht möglich, weil dies der Feststellung der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen widersprechen würde.

In deinem Fall wäre die Lösung eigentlich doch sehr einfach. Verzichte auf die Klasse 5 und stelle dann einen Antrag auf Neuerteilung über ALLE Klassen. Dann ist auch das EDV-Problem deiner Sachbearbeiterin gelöst.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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