Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Do 4. Feb 2010, 19:07

Das bedeutet dann,das die SB mit der Aufforderung
einen Antrag auf Neuerteilung,richtig lag ?

Warum sieht es die Dame des Verkehrsministerium,
denn aber genauso wie ich,da Sie mir sagte,
daß es nur ein Erweiterungsantrag hätte sein müßen.

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wj
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Beitrag von wj » Do 4. Feb 2010, 22:16

Fragen-Fragen hat geschrieben:Kleines update...

Ich habe Heute mal bei dem Verkehrsministerium angerufen
und mich mit der zuständigen Mitarbeiterin unterhalten.
Gruß
Fragen-Fragen
Fragen-Fragen hat geschrieben: Das bedeutet dann,das die SB mit der Aufforderung
einen Antrag auf Neuerteilung,richtig lag ?

Warum sieht es die Dame des Verkehrsministerium,
denn aber genauso wie ich,da Sie mir sagte,
daß es nur ein Erweiterungsantrag hätte sein müßen.
Fragen-Fragen
Vielleicht, weil ihr nur telefoniert habt?;)

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 5. Feb 2010, 07:39

Hätte es was anderes als Ergebnis gegeben,
wenn ich dort persönlich gewesen wäre?
Du sprichst für mich in Rätseln....

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 5. Feb 2010, 09:43

Ich habe gerade mit der Dame vom Verkehrsministerium
gesprochen.
Ich habe Ihr gesagt,daß ich den Termin,(wann auch immer),
mit der Datenschutzbeauftragten auf jedenfall
wahrnehmen möchte.
Nachdem ich dann sachlich,die hier aufgeführten "Vorschläge"
vorgetragen habe,bezüglich STVG u. FeV,
wurde mir gesagt,daß Sie dazu nichts sagen könnte,da Sie
keinen einblick in die Akte gehabt hätte.

Sie würde sich nun erstmal nur um die Rückerstattung der
Antragsgebühren am Montag kümmern,bzw,mit der
für mich zuständigen SB sprechen,da diese erst dann wieder
im Amt wäre.

Für Sie wäre das dann ersteinmal erledigt,es wäre dann abzuwarten,
was bei dem Termin mit der Datenschützerin rauskommen wird.

Ich muß nun warten bis ich einen Termin bekomme,wobei mir aber
noch in Erinnerung ist,daß die Datenschutzbeauftragte zu mir mal
sagte,daß Sie rein nur für den Datenschutz zuständig wäre und
Führerscheinangelegenheiten nicht Ihr Gebiet wären.
Deshalb würde auch eine 3 Person der FsST,bei dem Gespräch
anwesend sein.
Also wird es wieder darauf hinauslaufen,daß die eine
"Krähe" der anderen kein Auge aushackt.....

Wird wohl dann ohne Anwalt nichts werden,fühle mich nicht
im stande,in der zu erwartenden § Schlacht,zu bestehen :(

Gruß
Fragen-Fragen

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wj
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Beitrag von wj » Fr 5. Feb 2010, 10:15

Fragen-Fragen hat geschrieben:Hätte es was anderes als Ergebnis gegeben, wenn ich dort persönlich gewesen wäre? Du sprichst für mich in Rätseln....
Fragen-Fragen hat geschrieben: ...wurde mir gesagt,daß Sie dazu nichts sagen könnte,da Sie keinen einblick in die Akte gehabt hätte.
Es ist immer wieder das gleiche Problem. Es werden wichtige Aussagen (auch hier im Forum) getroffen, ohne Einblick in die (FE-)Akte gehabt zu haben. Es werden telefonische Auskünfte gegeben, die jeder für sich dann anders auslegt. Gerade so wie es gebraucht wird. Auch ich kann mich nicht immer davon freisprechen. Aber mir ist bewußt, dass telefonische Auskünfte bei denen der Gesprächspartner nicht ganz genau weiß, worum es tatsächlich geht, mir großen Vorbehalten zu versehen sind.

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Beitrag von M.Thöle » Fr 5. Feb 2010, 10:28

wj hat geschrieben:Es ist immer wieder das gleiche Problem. Es werden wichtige Aussagen (auch hier im Forum) getroffen, ohne Einblick in die (FE-)Akte gehabt zu haben. Es werden telefonische Auskünfte gegeben, die jeder für sich dann anders auslegt. Gerade so wie es gebraucht wird. Auch ich kann mich nicht immer davon freisprechen. Aber mir ist bewußt, dass telefonische Auskünfte bei denen der Gesprächspartner nicht ganz genau weiß, worum es tatsächlich geht, mir großen Vorbehalten zu versehen sind.

Da gebe ich dir Recht. Ich ziehe das persönliche Beratungsgespräch auch immer vor, um auch anhand der vorliegenden Akte dem Kunden den Sachverhalt erläutern zu können. Daher versuche ich immer auf eine Vorsprache hinzuwirken. Ausserdem kann man dann auch eher erkennen, ob alles verstanden wurde oder nicht.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Beitrag von corneliusrufus » Fr 5. Feb 2010, 15:20

Nun warte doch erstmal das persönliche Gespräch ab. Vielleicht klärt sich da einiges.

Dann, es ist doch besser, die Dame sagt, sie hätte wegen des fehlenden Akteneinblicks nocht keinen vollständigen Überblick, als dass Sie Dir irgend etwas erzählt.

Wenn im persönlichen Gespräch (zu dritt) nicht alles geklärt wird, dann wendest Du Dich noch einmal an sie und bittest nun, sie möge sich die FS-Akte und alle sämtlichen Unterlagen geben lassen. Du würdest auf ein persönliches Gespräch vor Entscheidung wert legen.

Nicht auf den letzten Metern die Geduld verlieren.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von Volvochris » Fr 5. Feb 2010, 17:59

@fragen-fragen
Im Falle,das ein Gespräch zu Dritt stattfinden wird,wird dort sachlich nach § entschieden werden.
Deine Anwesenheit wird eine untergeordnete Rolle spielen.
Die Fachkentnisse haben die Anderen.
Es sind aber nicht Deine Gegner,sondern Menschen die versuchen werden Dein Anliegen abzuklären.
Insoweit hast Du gute Arbeit geleistet.
Du hast die verschiedenen " Behörden" dazu bewegt sich Deinem Fall anzunehmen.

Dreh jetzt bitte nicht ab,sondern lass die Beteiligten Ihre Arbeit machen.
Auch wenn es noch etwas Zeit und Nerven kostet.

Schöne Grüße
Volvochris

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Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 5. Feb 2010, 18:35

Wenn es vielleicht etwas enttäuschend meinerseits klang,
so solltet Ihr das bitte nicht überbewerten.

Ich werde das auf jedenfall "durchziehen" !!

Ich werde,sobald das Gespräch ,FsST+Datenschutz+Ich,
zustande kommt,versuchen dieses ersteinmal ohne Anwalt zu
"bewältigen".

Sicherheitshalber werde ich auch meine Notizen mitnehmen,
sei es nun über Dinge die in der STVG oder FeV stehen.

Irgendwie freue ich mich da schon drauf,mal sehen welches Resultat
das ganze haben wird.

Gruß
Fragen-Fragen

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Beitrag von Volvochris » Fr 5. Feb 2010, 18:45

Na,das klingt für mich schon viel besser.

Rückblickend betrachtet,hast Du schon viel erreicht.
Darfst wieder Autofahren und hast sogar T .
Und das für einen " Sonderpreis " , von dem wir vor 2 Jahren nur geträumt hätten.
Und das mit A wird auch noch klappen und falls nicht,ist zumindest alles versucht worden.
Dann kannst Dir immer noch überlegen,die Prüfung neu abzulegen.

Schöne Grüße
Volvochris

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