Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Di 22. Dez 2009, 00:02

@Fragen-Fragen
das freut mich das Du dran bleibst.
Ich hatte schon die Befürchtung Du resigniertst.
So wie es ausieht gibt es 2 Möglichkeiten eine Überprüfung einzuleiten.
Datenschutzbeauftragten und/oder durch das Verkehrsministerium .
Welche der beiden Möglichkeiten die richtige/bessere ist kann ich Dir nicht sagen.
Hinweisen kann ich Dich auf den Beitrag 41 von @corneliusrufus.
Vieleicht kannst Du,bei dem Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten fragen,ob er
es befürwortet,das Verkehrsministerium paralell zu beauftragen.
Schöne Grüße
Volvochris

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Di 22. Dez 2009, 00:09

Volvochris hat geschrieben: Ich hatte schon die Befürchtung Du resigniertst.
Niemals !! :)
Volvochris hat geschrieben: Hinweisen kann ich Dich auf den Beitrag 41 von @corneliusrufus.
Vieleicht kannst Du,bei dem Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten fragen,ob er
es befürwortet,das Verkehrsministerium paralell zu beauftragen.
Schöne Grüße
Volvochris
Ja,daß werde ich sicher machen.

Gruß
Fragen-Fragen

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Di 22. Dez 2009, 10:05

Jetzt kommt der Hammer:
Habe gerade mal den zuständigen Abteilungsleiter
der FSST am Telefon gehabt.
Er war eigentlich nicht an meinen anliegen Interessiert,
sagte zu mir,ich sollte damit zufrieden sein,was man mir
erteilt hat.
Es wäre angeblich ein Vermerk im PC,daß ich bei der Neuerteilung
1993 der Klasse 3,auch die Klasse 1 mitbeantragt hätte und
nicht fristgemäß meine Prüfung abgelegt hätte,so soll es ihm
die zuständige SB gesagt haben.
Um sich selber darum zu kümmern hätte er keine Zeit.

Dieses entspricht nicht der Wahrheit,ich habe damals nur die Klasse
3 beantragt und auch nach erneuter Prüfung erhalten.
Die Klasse 1,war damals nicht wichtig für mich,deshalb hatte
ich die auch nicht beantragt.

Es ist genauso so ein Ding,daß ich Lt. PC der FSST,die Führerscheinklasse 5,
nie verloren habe,dann frage ich mich warum ich jetzt einen
Antrag auf Neuerteilung und nicht auf Erweiterung stellen mußte.
Das ist Berlin ein Unterschied von knapp 170 Euro.
Das wird dann wohl auch an einen Vermerk im PC liegen.....

Ich habe leider keine Ahnung ob da jeder bei der Eingabe am
PC "Wilde Sau" spielen darf,nach meiner bisherigen Erfahrung mit der
SB der FSST,ist die Dame dort wohl überfordert.

Also tritt jetzt der Brief an das Verkehrsministerium in Kraft,
ist mir jetzt auch egal ob die mir die T Klasse wieder wegnehmen.
Ich kann das nicht aktzeptieren und werde versuchen diesen
Misstand aufzudecken.

Gruß
Fragen-Fragen

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Di 22. Dez 2009, 10:46

brief ans verkehrsministerium - schön und gut.
aber der datenschutzbeauftragte - deine FE ist für ihn sekundär - dürfte sein eigenes interesse an der sache haben. vielleicht macht es sinn, wenn du die reihenfolge nochmal überdenkst.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Di 22. Dez 2009, 11:40

@Fragen-Fragen
Versuche den Datenschutzbeauftragten an die Strippe zu kriegen.
Sage Ihm das du den Fall überprüfen lassen willst.
Frage Ihn nach den benötigten Vollmachten,die Du dem Datenschutzbeauftragten geben mußt.
Schreibe das Einschreiben nach Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten an das
Vekehrsministerium.
Das wäre in kürze mein Vorschlag.
Schöne Grüße
Volvochris

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dgstein
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Beitrag von dgstein » Di 22. Dez 2009, 20:14

Hallo Fragen-Fragen,
Es ist genauso so ein Ding,daß ich Lt. PC der FSST,die Führerscheinklasse 5,
nie verloren habe,dann frage ich mich warum ich jetzt einen
Antrag auf Neuerteilung und nicht auf Erweiterung stellen mußte.
Das ist Berlin ein Unterschied von knapp 170 Euro.
Das wird dann wohl auch an einen Vermerk im PC liegen.....
nein, das liegt daran, dass man eine Erweiterung nur für Klassen beantragen kann, die man noch nie besessen hat. Es war also völlig richtig, die Neuerteilung zu beantragen.

Viele Grüße

dgstein
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Beitrag von Fragen-Fragen » Mo 28. Dez 2009, 11:38

Ich habe Heute mit der Datenschutzbeauftragten gesprochen
nun habe ich einen Termin bei ihr am 12.01.10 bekommen.
Sie würde sich in der Zwischenzeit mit einigen Leuten die mehr
Ahnung von der Materie haben unterhalten und ich könnte
dann am 12.1.10 eine Akteneinsicht nehmen...

Naja,was wird nun noch in meiner Akte vorhanden sein,
nach der "Bereinigung".
--------------------------------------------------------
Ich würde mir gerne eine Karteikartenabschrift besorgen,
wie oder was muß ich da machen und wieviel kostet sowas
und was geht daraus überhaupt hervor ??

Angeblich soll ja bei meinen Neuerteilungsantrag von 1993
auch meinerseits die Klasse 1 (A) mitbeantragt worden sein,
so ist es wohl im PC bei der FSST eingegeben worden.
Das entspricht aber nicht der Wahrheit,ich hatte damals zu
100% nur den Autoführerschein beantragt und auch
die Prüfungen Neu gemacht.


Da ich angeblich w.o.geschrieben für die Klasse 1 (A),keine Prüfung
abgelegt habe,kann lt.aussage der FSST diese Klasse nicht Teil
meines Neuerteilungsantrags von 2009 sein.

Die Fahrschule hat leider keine Akten mehr darüber,habe die Fahrschule
ausfindig machen können.

Es kann doch nicht sein,daß aufgrund eines unfähigen SB der FSST,dort
nun vermerkt sein soll,daß ich dammals 1&3 beantragt habe aber nur 3 absolviert habe Bild

Welche Möglichkeit habe ich jetzt noch ?

Vielen Dank!
Gruß
Fragen-Fragen

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Mo 28. Dez 2009, 12:13

Wenn du die Klasse einmal besessen hast, kann diese auch neu erteilt werden. Auch wenn 1993 die Klasse extra nicht mit beantragt wurde.

Bestes Beispiel sind Personen, die mal die Klasse 3 entzogen bekommen haben und nun "erstmal" nur die Klasse B beantragen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann problemlos die Klasse C1E (7,5 t) auch neu erteilt werden. Warum sollte dies also auch nicht mit der Klasse 1 bzw. A gehen?

Es muss eben nur aus deiner Akte noch hervorgehen, dass du vor dem Entzug die Klasse 1 besessen hast. Ich hoffe mal, dass diese Informationen bei der "Bereinigung" nicht verloren gegangen sind.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Beitrag von Fragen-Fragen » Mo 28. Dez 2009, 12:33

Doch ist leider gelöscht worden,ich habe gerade mit einer Dame der
Registratur telefoniert.
Die hat zu mir gesagt,daß eine Karteikartenabschrift nichts anderes bedeutet als der Inhalt meiner FE Akte.
In meiner Akte wurde jetzt alles gelöscht,bei Ihr im PC steht dazu nur
die Neuerteilung vom 17.012.09,der Klassen BE & T.

Die haben einfach meine Klassen 1b u.1,im zuge der
Bereinigung gelöscht,ist das alles rechtens??

@Neptun
Schriftlich habe ich nichts bekommen,geschweige denn
mündlich.
Erst auf Nachfrage wurde mir gesagt,daß ich ja die Klasse 1 nie gehabt
habe,obwohl ich vor der Bereinigung meine alte FE mit Klasse 1&3 in
der Akte gesehen habe....

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Beitrag von Fragen-Fragen » Mo 28. Dez 2009, 12:50

Neptun hat geschrieben: Dazu muss das aber alles archiviert sein.

Das sehe ich eigentlich genauso,ist aber scheinbar anders,
da wird eine "Datensatzbereinigung" vorgenommen
mit dem Ergebnis,daß alles was vorher war,gelöscht wird.
Und ich habe keine Chance das Gegenteil zu beweisen,
ich empfinde es als bodenlose Frechheit,daß sich die SB nun
hinstellt und mir sagt,daß ich nie im Besitz der Klasse 1b o. 1
gewesen wäre .....

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