Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
Antworten
Benutzeravatar
Fragen-Fragen
Aktiver Benutzer
Beiträge: 81
Registriert: Di 4. Aug 2009, 14:30

Beitrag von Fragen-Fragen » Mo 14. Dez 2009, 09:29

Vielen Dank an Euch beide :)

Ich soll mich ja Morgen dort nochmal Telefonisch
melden,ich bin schon sehr gespannt,
was dabei nun wieder rauskommt.

Mit dem "überfordert sein",kann ich schon bestättigen,
als Bsp.,ich stelle eine Frage und bekomme von 4 verschiedenen SB`s
jeweils eine andere Antwort :(

Das was mich am meißten daran stört,ist der Kundenumgang,
wie er dort von einigen Mitarbeitern vollzogen wird.
Ich setze nicht vorraus,daß ein SB alles wissen kann oder muß,
es sind auch nur Menschen.
Auch habe ich Verständnis,daß ich nicht der einzigste bin,
der ein Anliegen hat und es nunmal zu einer Wartezeit kommt.
Aber das Gefühl zu vermitteln,daß man dort
"zu Kreuze kriechen soll",finde ich mehr als fragwürdig.

Und nur weil man nicht mit einer Antragsbearbeitung klar kommt,
sich dann letztendlich auf den "Deckmantel" der wenigstens
12 Wochen Bearbeitungszeit beruft finde ich nicht gerade
fair.
Beschweren,kann man sich auch nicht,man kommt dagegen
halt nicht an.

Ich habe damals nicht mehr Neubeantragt,da wir einen
Landwirtschaftlichen Betrieb hatten und ich dort nur
auf Privatgelände gefahren bin (Militärisches Sperrgebiet)
Und irgendwann war es so,daß die FE,nicht zwingend für mich
Notwendig war und ich habe es dann aus den Augen verloren.

Habe damals leider den Fehler gemacht und nicht einen Antrag
gestellt,wäre dann halt zur MPU gegangen und hätte wahrscheinlich
meine FE schon lange.

14 Jahre später,wollte ich es nun nochmal wissen,durch Zufall erfuhr
ich durch das www,von der Möglichkeit einer MPU Freien Neuerteilung
nach 15 Jahren.

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Mo 14. Dez 2009, 09:48

Dein Unmut ist eindeutig nachvollziehbar und berechtigt.

Es kann immer mal vorkommen, dass bei einem Fall irgendwas schief läuft. Passiert mir auch hin und wieder. Dann muss man sich den Schuh aber auch anziehen und sagen, tut mir leid, da ist dies oder das nicht richtig gelaufen und bereinigt den Fehler. Damit meine ich nicht nur den Vorgesetzten oder Kollegen gegenüber, nein vielmehr auch den Kunden gegenüber. Klar ist einem dabei unwohl. Wer gibt schon gern Fehler zu. Ausserdem weiss man ja nie, wie der Kunde reagiert. Ich habe allerdings eher die Erfahrung gemacht, dass die Kunden mit Verständnis reagieren, wenn man Ihnen das Problem erklärt und wie es dazu kommen konnte. Kommt halt auch immer auf den Ton an, der die Musik spielt. ;)

Wenn man sich nur hinter irgendwelchen Floskeln versteckt, dann ist der Ärger vorprogrammiert.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
Fragen-Fragen
Aktiver Benutzer
Beiträge: 81
Registriert: Di 4. Aug 2009, 14:30

Beitrag von Fragen-Fragen » Mo 14. Dez 2009, 10:37

M.Thöle hat geschrieben: wenn man Ihnen das Problem erklärt und wie es dazu kommen konnte

Das ist schön für die Kunden Euer FSST und so habe ich mir
das auch hier vorgestellt.
Die Realität,sieht hier aber leider anders aus.
Wenn man eine Frage stellt,bekommt keine Antwort,
ausser eben diese ,"12 Wochen Dauer" Auskunft.
Dem Kunden wird nichts erklärt weshalb oder warum.

Ich stellte den Antrag am 20.10.09,habe auch gleich
meine Polz.FZ vorab besorgt,war also schon zum Zeitpunkt
der Antragstellung in meiner Akte,ohne Eintragung.
Der Letzte Relevante Eintrag in meiner Akte,war der von der
Verurteilung 19.10.94.
Das einzigste was noch seitens der SB benötigt wurde,war eine
KBA Auskunft.
Diese Auskunft bekam ich von einer anderen SB,da meine
gerade schon Feierabend hatte,daß war vor gut 5 Wochen.
Die Dame sah in meine Akte und stellte fest,daß eben alles
vorhanden wäre ausser die KBA Auskunft.
(Ich selber habe auf den Postweg 6 Tage gewartet-
keine Eintragung.)

Ich weiß bis Heute nicht,ob diese KBA Auskunft nun vorliegt
oder was überhaupt der Bearbeitungsstand ist,
man wird drüber im unklaren gelassen eine Information
gibt es nicht.
Das ich nun in Erfahrung bringen konnte,daß meine FE Akte,
derzeit zur "Datensatzbereingung" unterwegs ist,verdanke ich
auch nur einer anderen SB.
M.Thöle hat geschrieben: Kommt halt auch immer auf den Ton an, der die Musik spielt

Ich für meinen Teil,kann sagen,daß ich ein sehr höflicher Mensch
bin und habe dort noch nicht ein "böses" Wort von mir gegeben.

Wie ist überhaupt der Zeitliche Ablauf,wenn ein Antrag auf einer
FSST eingeht,wird sowas nach Eingangsdatum Bearbeitet ?
Oder was sind die Kriterien für eine Bearbeitung ?

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Mo 14. Dez 2009, 13:44

Das mit dem Ton war nicht auf dich bezogen, sondern auf die Mitarbeiter der FSST. Wenn ich Kunden von oben herab behandel kann ich kaum auf ein freundliches entspanntes Miteinander hoffen. Daher versuche ich immer ein ruhiges vernünftiges Gesprächsklima zu schaffen. Ich erkläre die Abläufe, die weiteren Schritte und ggf. warum und auf welcher Grundlage irgendwelche Maßnahmen erforderlich sind.

Dazu muss ich sagen, dass ich Fahrerlaubnistechnisch NUR mit den Anträgen auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu tun habe und ansonsten auf meiner Stelle andere Tätigkeiten anfallen. Vielleicht habe ich dadurch mehr Zeit für meine Kunden. Ich denke bei den Kollegen in Berlin sieht das etwas anders aus. Ausserdem ist unser "kleiner" Landkreis nicht mit der Großstadt vergleichbar. Das soll selbstverständlich keine Entschuldigung für die Kollegen sein.

_______________________

Zeitlicher Ablauf bei Neuerteilungsanträgen:

Ich gehe mal vom Idealfall einer Beantragung der Klasse B aus und dass der Kunde folgende Unterlagen dabei hat:

- Personalausweis
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest
- lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Antragsgebühr

Bei Vorsprache des Kunden werfe ich als erstes einen Blick in die EDV und stelle fest, wann der Führerschein erteilt wurde, welche Klassen und wann/warum die FE entzogen wurde. Dies teile ich dabei dem Kunden auch mit, damit er notfalls gleich mitteilen kann, wenn etwas nicht stimmen sollte. Danach sichte ich die vorgelegten Unterlagen und gebe den Antrag dann parallel gleich in die EDV ein. Während der Eingabe drucke ich ein Antragsformular, die Vorlage zur Herstellung eines Kartenführerscheins (VHK) und ggf. die Einverständniserklärung zur MPU aus. Dann lasse ich den Kunden die Dokumente unterschreiben und kläre noch ab, bei welchem Institut er die Eignungsüberprüfung (soweit erforderlich) durchführen möchte. Dann schildere ich noch den weiteren Ablauf und damit ist i.d.R. das Gespräch durch.

In den meissten Fällen mit MPU erkläre ich noch was bei der MPU zu erwarten ist.

Durch die Antragstellung wird automatisch in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt angefragt. Die Übersendung der Anfrage erfolgt elektronisch. Der Rücklauf, soweit Eintragungen vorhanden, erfolgt dann per Post. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 10 - 14 Tagen. Kann aber in selteneren Fällen auch mal 3 Wochen dauern.

Das Führungszeugnis dauert auch ca. 10 - 14 Tage nach Beantragung bei der Stadt oder Gemeinde, bis es bei uns vorliegt.

Liegen die Auszüge vor und sind die restlichen Unterlagen vollständig, wird der Kunde zur Abholung seiner Fahrerlaubnis benachrichtigt. In Fällen mit MPU wird zu diesem Zeitpunkt ein Auftrag zur Untersuchungsstelle geschickt. Die Untersuchungsstelle setzt sich dann automatisch mit dem Kunden in Verbindung.

Bei uns läuft der Antrag erst dann weiter wenn das Gutachten vorliegt, und/oder die Akte zurückgesandt wird.

So ist üblicherweise der Ablauf.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Mo 14. Dez 2009, 14:59

Neptun hat geschrieben:Weshalb werden die Eintragungen dann nicht auch sofort elektronisch übermittelt, sondern per Post geschickt?
Und wenn keine Eintragungen vorhanden sind, wird das dann gleich online mitgeteilt?

Weshalb die Übermittlung der vorliegenden Eintragungen nicht auch elektronisch erfolgt, kann ich dir leider nicht mitteilen. Nicht weil ich nicht will oder darf, sondern weil ich es nicht weiss. Ich denke mal, dass die Eintragungen dem Kraftfahrt-Bundesamt zum größten Teil auch nur als Papier vorliegen und deshalb keine elektronische Übermittlung möglich ist. Jedenfalls bekommen wir unsere Auszüge auf Papier und per Post.

Bei Fällen, in denen keine Eintragungen vorliegen, erhalten wir einen Datensatz zurück.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
Fragen-Fragen
Aktiver Benutzer
Beiträge: 81
Registriert: Di 4. Aug 2009, 14:30

Beitrag von Fragen-Fragen » Mo 14. Dez 2009, 15:35

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort :)

Hier in Berlin "Ticken" die Uhren etwas anders,
fängt schon bei der Antragsstellung an.
Hierzu muß in der Haupstadt nicht etwa zur FSST,
sondern man stellt seinen Antrag auf dem Bürgeramt.
Ich wollte eigentlich meinen Antrag bei der FSST direkt
stellen,(wird auf der Internetseite ja auch angeboten),jedoch sagte
man mir gleich am Telefon,daß dies nicht möglich ist,
da gleichzeitig beim Bürgeramt,daß Pol.FZ,mitbeantragt werden muß.
Auf meinen Hinweis,daß mein Pol.FZ.schon in meiner Akte ist,
ging man nicht ein und verwies mich an das Bürgeramt.

Das mit dem Rücklauf der KBA wird in Berlin wohl genauso gehandhabt,
dieses geht auch nur via Post.
Wobei mir Flensburg am Telefon sagte,daß dieses innerhalb
einer Woche eigentlich erledigt ist.

Naja,ich werde abwarten was es denn nun Morgen am Telefon,
bezüglich meines Antrags Neues gibt.

Sollte mir wieder nur irgendwas nicht nachvollziehbares gesagt
werden,mache ich mich am Donnerstag auf den weg und werde
dem Referatsleiter der Behörde einen Besuch abstatten.
Auf gut Deutsch,ich habe die Schnauze voll !

Benutzeravatar
M.Thöle
Fortgeschrittener
Beiträge: 2573
Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
Wohnort: Niedersachsen
Kontaktdaten:

Beitrag von M.Thöle » Mo 14. Dez 2009, 16:05

Warum das manchmal mit den KBA Auszügen bis zu 3 Wochen dauert, kann ich dir auch nicht sagen. Ich kann nur mitteilen, wie ich es in der Praxis erlebe. Ich sehe ja wann wir den Antrag dort gestellt haben und wann die Mitteilungen bei mir auf dem Tisch liegen. Klar in manchen Fällen haben wir die Dinger innerhalb einer Woche. Ist aber eben nicht der Regelfall. Deswegen gebe ich immer die Auskunft ca. 10 - 14 Tage. In dieser Zeitspanne gehen die meisten ein.

Aktuelles Beispiel:
Antragstellung: 30.11.2009
Eingang des Auszuges vom KBA: 15.12.2009
12 Werktage also.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

Benutzeravatar
Fragen-Fragen
Aktiver Benutzer
Beiträge: 81
Registriert: Di 4. Aug 2009, 14:30

Beitrag von Fragen-Fragen » Mi 16. Dez 2009, 13:38

Ich habe bei der SB angerufen,
leider hatte Sie keine Zeit und versprach mich innerhalb
einer Stunde zurückzurufen....
4 Stunden später klappte es dann mit dem Rückruf,
es wurde mir gesagt,daß mein Führerschein,zum Druck
in Auftrag gegeben wird,in ca 3-4 Wochen sollte ich die FE dann haben.

Habe die SB auf die Möglichkeit einer Vorläufigen FE angesprochen,
dieses wurde dann auch bejaht,somit kann ich Morgen die Vorläufige FE
abholen,(7,70€)

Ich fragte noch welche Klassen mir denn nun erteilt worden sind,
darauf gab es als Antwort,BE,T.
Ich hatte aber meinen Antrag auch auf A gestellt,den kann Sie mir ohne erneute Prüfung
nicht geben,da sich darüber nichts mehr in meiner Akte befindet.
Und außerdem wäre das nur auf erweiterung möglich und somit müßte Sie meinen Antrag
an eine andere Stelle weitergeben.

Um nochmal kurz zu erklären:
1985 Klasse 1&3 gemacht
1987 FE entzug (Fahrerflucht für ein Familienmitglied übernommen)
1993 Neuerteilung der FE aber nur Klasse 3 gemacht
1994 FE entzug
2009 Antrag auf Neuerteilung Klasen BE,A,T

T hat man mir auf Nachweis über "Berufliche Benötigung" miterteilt,
auch wenn es wohl dafür keine Rechtliche Grundlage gibt.
Ich habe deshalb auch nicht weiter "rumgebohrt"

Was soll ich jetzt machen,auf Klasse A verzichten oder mich diesbezüglich
mit einen Vorgestzten unterhalten ?

Bei meiner Akteneinsicht vor ein paar Monaten,waren alle Nachweise noch in
der Akte,jetzt sagt die SB,daß aufgrund der "Aktenbereinigung",nichts mehr
darüber vorhanden ist,daß ich mal die Klasse 1 hatte.
Sie hat nur aufgrund der Neuerteilung von 1993 entscheiden können.

Ich dachte eigentlich,daß ich alle Klassen Beantragen kann die ich mal
gemacht habe.

Benutzeravatar
Fraggle
Einsteiger
Beiträge: 383
Registriert: Mi 24. Jul 2002, 10:48
Wohnort: Südpfalz

Beitrag von Fraggle » Mi 16. Dez 2009, 13:55

Hallo!

tolle "Bereinigung" kann ich da nur sagen...

Die bereinigen dir die Klasse A weg und jetzt hast du den schwarzen Peter und musst nachweisen, dass du 1985 im Besitz der Klasse warst. Ich weiß manchmal wirklich nicht wie manche Behörden mit alten Besitzständen umgehen.

Ob eine Vorsprache beim Vorgesetzten hilft wage ich fast zu bezweifeln nachdem was du alles geschrieben hast. Mir stehen immer noch die Haare zu Berge.

Ich gehe mal davon aus, dass du keine Unterlagen von damals mehr hast, oder? Es liegt jetzt wohl zu guter letzt an dir zu beweisen, dass du vor 24 Jahren einen Motorradführerschein besessen hast, weil es die Behörde die es eigentlich örtlich speichern müsste dies "wegbereinigt" hat. Tolle Wurst.

Vielleicht kannst du beim Vorgesetzten erreichen, dass sich jemand die Mühe macht anhand von vorhandenen Listenbüchern oder etwaiger Mikroverfilmung noch was zu finden. Ansonsten musst du die komplette Ausbildung für die Klasse A/EW machen und das kann es ja wirklich nicht sein!

Die Klasse A unbeschränkt kann dir rein rechtlich gesehen in dem vorliegenden Antragsverfahren erteilt werden. Hierzu bedarf es keines Erweiterungsantrags. ABER: offensichtlich andere Länder andere Sitten


VIEL GLÜCK und GUTES DURCHHALTEVERMÖGEN!!!!!!
=Sie müssen nicht verrückt sein um bei uns zu arbeiten. Es erleichtert Ihren Alltag jedoch ungemein=

Benutzeravatar
corneliusrufus
Einsteiger
Beiträge: 293
Registriert: Di 11. Jul 2006, 17:10
Wohnort: Lübeck

Beitrag von corneliusrufus » Mi 16. Dez 2009, 14:20

Ich denke, Du solltest Dich an das Verkehrsministerium des Bundeslandes Berlin wenden, Deinen Fall dort ausführlich schriftlich schildern. Schreibe höflich in die Betreffzeile, Überprüfung des Amtshandelns bei ...

Und bitte um umgehende Intervention und Beweissicherung, damit nicht noch mehr Aktenvermerke und Besitzstände verlustig gehen. Bitte zugleich um eine erste Benachrichtigung noch vor Weihnachten sowie eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens. oder schicke es gleich per Einschreiben.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste