Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Beitrag von Fragen-Fragen » Do 10. Dez 2009, 08:49

Ich gehe auch davon aus,daß da irgendwie ein Fehler vorliegt,
wird wohl bei der Eingabe gewesen sein.

Es ist schon komisch,ich habe selbst dem Abteilungsleiter der FSST
gesagt,daß ich keine FE der Klasse 5 damals beantragt habe
und somit auch nicht im Besitz dieser bin.
Er schaute in seinen PC und sagte,lt.der Auskunft,geht die FSST
davon aus,daß ich die Klasse 5 habe.

Ich habe mir wirklich,in den letzten Monaten den Mund diesbezüglich
"fusselig" geredet,wurde aber seitens der FSST,leider nicht
weiter darauf eingegangen.
Nicht nur das von 4 SB,jeder die Sachlage wegen der Klasse 5 anders auslegt,
nun kann der Antrag nicht weiter Bearbeitet werden,
da die SB,nicht mit dem Program klar kommt.

Das mit dem Verzicht der Klasse 5,wäre wohl durchaus ne Möglichkeit,
jedoch kann ich mit der SB nicht darüber reden,Sie hält sich mit jeglichen
Informationen mir gegenüber bedeckt,es kommen dann solche Sprüche wie,
"von mir hören sie gar nichts,ich halte meine Schnute".
Das einzige was als Aussage kommt,ist das die Bearbeitungszeit 12 Wochen dauert.

Bürgernähe und Kundenfreundlichkeit,gibt es dort nicht obwohl bei dem
Internetauftritt des LABO Berlin,überall damit geworben wird.
Eine Stelle,wo man sich mal Luft machen könnte ist leider auch nicht
vorhanden,man ist letztendlich auf die "Tagesform" der SB
angewiesen.

Ich mußte leider eine für mich nicht Zuständige SB bitten,sich doch
einmal mit der SB,die meinen Antrag bearbeitet kurz unterhält
und mir vielleicht etwas bezüglich dessen sagen könnte.
Diese Dame war schon am Telefon sehr nett,ganz anders als
ich es bisher von dort gewohnt war.
Sie hörte mir zu,ich konnte mein anliegen vortragen und wie
versprochen bekam ich dann auch den Rückruf,wobei mir dann
eben gesagt wurde,daß dieZuständige SB nicht mit meinen Antrag
weiter kommt...

Das was mich aber auf die Palme bringt,ist der Umgang,wie der seitens der
FSST dort vollzogen wird,kommt mir etwas vor wie "Gottspielen".

Ich bin nicht der Mensch,der keine Geduld hat,bin von Beruf
Tierwirtschaftsmeister-Fachrichtung Schafhaltung,also kurz gesagt
"Schäfer",da ist Geduld wichtig ;)

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Do 10. Dez 2009, 09:42

Tja solche Geschichten sind leider immer wieder zu hören. :( Ich meine zu sagen, dass etwas nicht geht ist leider auch teilweise bei mir an der Tagesordnung. Dann aber weil es rechtlich eben wirklich nicht geht! Ich zeige dem Kunden dann sogar die betreffenden Stellen im Gesetzestext, damit dieser meine Entscheidung nachvollziehen kann.

Wenn etwas wie in deinem Fall formell nicht funktioniert, muss ich dem Kunden doch Möglichkeiten aufzeigen. Siehe mein Vorschlag oder deinen Antrag in einen Erweiterungsantrag umdeuten.

Aber nun gut, wenn sie darauf bestehen, dass du im Besitz der Klasse 5 bist, dann stell einen Antrag auf Erweiterung. Einen Führerschein kannst du bei Aushändigung deines neuen Kartenführerscheins aber leider nicht abgeben, da dieser vom Gericht damals eingezogen wurde und sich in der Fahrerlaubnisakte befinden müsste. :) Mal gucken, was dabei raus kommt.
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Beitrag von Fragen-Fragen » Do 10. Dez 2009, 11:20

Das größte Problem ist,daß keine kommunikation stattfinden kann,
da der Ansatz schon abgeblockt wird.
Ich würde mir wünschen,daß es so ablaufen könnte,
wie von Dir beschrieben,jedoch sehe ich keine Möglichkeit.

Das was mir nur übrig bleibt,ist abzuwarten um wahrscheinlich
irgedwann einen Brief zu erhalten,wo denn irgendeine
Entscheidung getroffen wurde,welche auch immer.

Ich hätte mich darüber gefreut,wenn seitens der FSST,ein Anruf
erfolgt wäre,wo man mir gesagt hätte,daß eben dieses
Problem mit der Klasse 5 besteht und mir gegebenenfalls
ein Vorschlag zu weiteren Vorgehensweise gemacht hätte,sprich
einen Antrag auf Erweiterung oder ich hätte auch auf die Klasse
verzichten können.

Ich habe einen Antrag auf BE,A,T gestellt,ist mir sowieso
schleierhaft,warum die SB nun aufgrund der Klasse 5
meinen Antrag nicht weiter bearbeiten kann.
Ich würde doch im Zuge der Möglichen Neuerteilung die
ehemalige Klasse 5 ,inetwa wieder erhalten,
was denn wohl Heute als L bezeichnet wird.

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Beitrag von M.Thöle » Do 10. Dez 2009, 11:34

Naja das "Problem" mit dem EDV Programm kann ich schon nachvollziehen. Solange eine Führerscheinklasse erteilt ist, kann ich keine NEUERTEILUNG im Verfahren vornehmen. Dies ist nur möglich wenn man nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist. Dann muss ich aber doch schalten und Möglichkeiten aufzeigen. (Erweiterung / Verzicht)

Ausserdem sollte geprüft werden, warum die Klasse 5 noch erteilt ist. Also altes Urteil vielleicht nochmal durchlesen etc. pp.

Warum all das nicht gemacht wird, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. :(

Hmmm vielleicht hilft ja ein Schreiben an die Führerscheinstelle?! Ansonsten weiss ich auch nicht weiter.
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Beitrag von Fragen-Fragen » Do 10. Dez 2009, 12:24

Das mit der EDV,mag auch richtig sein,nur hätte ich mir halt
gewünscht,daß nicht die Aussage kommt,daß mein Antrag deshalb
nicht weiter bearbeitet werden kann.
Wo es ein Problem mit der EDV gibt,wird wohl der Lössungsansatz
nicht weit sein,sollte ja innerhalb der Behörde möglich sein.
M.Thöle hat geschrieben:Dann muss ich aber doch schalten und Möglichkeiten aufzeigen.
Leider Fehlanzeige,k.a.,wie da nun weiter vorgegangen wird,
gehe davon aus,daß im "Januar" ein Brief kommen wird
wo dann erklärt wird
das man sich dem Problem annehmen wird :(
M.Thöle hat geschrieben: Ansonsten weiss ich auch nicht weiter.

Da gehts mir genauso !

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Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 11. Dez 2009, 10:28

Ich habe gerade bei der SB angerufen,
Sie meinte das sie meine Akte nach oben geschickt hätte,(wohin auch immer?),zur Datensatzbereinigung.
Ich wollte eigentlich ,fragen ob es Sinn macht,wenn ich auf die Klasse 5
verzichten würde,mein Antrag dann weiter Bearbeitet werden könnte.
Sie sagte,daß ich "um Gottes Willen",nicht darauf verichten sollte.
Aber genaueres könnte oder wollte Sie nicht sagen,
da Sie den Vorgang nicht auf dem Tisch hätte.

Ich soll mich am Dienstag nochmal melden

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Beitrag von Fraggle » Fr 11. Dez 2009, 12:36

ich mische mich normalerweise nicht gerne in solche Threads ein.

Aber vorliegend schwillt mir der Kamm wie vorsintflutlich teilweise gearbeitet bzw. mit welchen katastrophalen Aussagen Bürger zum Narren gehalten werden.

Was bitte schön hat eine gerichtliche Ausnahme der Kl. 5 vor 15 Jahren mit deinem Neuerteilungsantrag v. Okt. 2009 zu tun?

Eine Ausnahme von der Sperrfrist heißt noch lange nicht, dass du im Besitz der Klasse 5 geblieben bist sondern nur, dass du diese Klasse 5 im Rahmen der damals verhängten Sperrfrist beantragen könntest. Hast du das -warum auch immer- nicht getan ist die Sache erledigt.

Du bist also seit dem Entzug deiner FE nie mehr im Besitz einer solchen gewesen weil du die Kl. 5 nie beantragt hast und sie dir demzufolge auch nie erteilt werden konnte!!

Vorliegend hätte ich an deiner Stelle mit solchen Aussagen keine Geduld und würde mich auf die Hinterfüße stellen! Es kann ja wohl nicht angehen, dass aufgrund EDV-Problemen dein Antrag monatelang nicht weiter bearbeitet werden kann. Dann soll sich gefälligst jemand darum kümmern der das EDV-Programm beherrscht!

Sollte sich in den nächsten Tagen nichts tun würde ich mir einen qualifizierten Verkehrsrechtsanwalt nehmen.

Es ist schade, immer wieder von solchen Geschichten zu hören. Leider werden dadurch andere Fahrerlaubnisbehörden mit über einen Kamm geschoren...
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Beitrag von Fragen-Fragen » Fr 11. Dez 2009, 14:48

Das ist ja gerade das Ding,ich habe die Klasse 5 nie beantragt,
also habe ich die Klasse nach meinen Entzug 94 nie wieder gehabt.
Ich gehe davon aus,daß der Fehler bei der FSST liegt,die behaupten
halt ich hätte die Klasse 5.
Nur wenn ich die Klasse gehabt hätte,wäre es ja auch nur jetzt ein
Antrag auf Erweitung gewesen und nicht auf Neuerteilung.

Außerdem hätte ich nach dem Entzug 1994 mit 2,22 Umdrehungen,
nach ablauf der Sperrfrist bei derAntragstellung auf die Klasse 5
wohl auch sicher zur MPU gehen müßen.

Was bedeutet der Ausdruck "Datensatzbereingung"innerhalb der FSST ?

Was passiert da inetwa ?

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Beitrag von Fraggle » Mo 14. Dez 2009, 08:00

Guten Morgen,

es wäre in jedem Fall ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gewesen. So oder So! Aber das sind ja rein formelle Dinge und spielen vorliegend nur eine untegeordnete Rolle.

Datensatzbereinigung heißt in etwa soviel, dass jemand versucht das Führerscheinprogramm so zum Laufen zu bringen, dass dein Antrag trotz der Sperrfristausnahme eingegeben werden kann...

Deine Aussage ist hinsichtlich einer MPU bei NE der Kl. 5 absolut zutreffend. Aus diesem Grund beantragen viele, welche über 1,6 ‰ haben keine NE, auch wenn sie eine Ausnahme von der Sperrfrist bekommen haben.

Ich drücke dir in jedem Fall die Daumen!
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Beitrag von M.Thöle » Mo 14. Dez 2009, 08:06

Den Ausdruck als feststehenden Begriff gibt es nicht. Ich gehe mal davon aus, dass die Sachbearbeiterin die Akte ihrem Vorgesetzten gegeben hat, damit dieser sich die Lage mal genau anschaut und (hoffentlich) mit dem EDV Programm etwas besser umgehen kann, um die notwendigen Änderungen in deinem Fall vorzunehmen. Also die Klasse 5 rauszunehmen oder was auch immer.

Wie Fraggle schon schreibt ist ein solches Gebaren absolut unverständlich. Mit diesen Ausdrücken wie Datensatzbereinigung soll der Vorgang halt nur wichtig klingen. Wahrscheinlich damit du die Füße still hältst.

Warum du um Himmels Willen nicht auf die Klasse verzichten sollst, ist mir ebenfalls schleierhaft. Da du, wie du schon mehrfach gegenüber der SB erwähnt hast, der Meinung bist, nicht mehr im Besitz irgendeiner Fahrerlaubnis zu sein, macht der Verzicht auf die Klasse 5 (die du deiner Meinung nach sowieso nicht mehr besitzt) ja auch nix aus. Aber wahrscheinlich könnte sie den Verzicht EDV-technisch ebenfalls nicht umsetzen.

_________________

Ein Versuch dieses Verhalten zu erklären wäre, dass da mal wieder eine Personalrotation stattgefunden hat und die SB einfach neu auf der Stelle ist. Problem ist immer, dass solche neuen Kräfte mangelhaft eingearbeitet werden. Sobald etwas komplizierteres kommt, als eine Ersterteilung oder ein Ersatzführerschein sind diese Kräfte hemmungslos überfordert. Um dem Kunden gegenüber das eigene Unvermögen nicht zugeben zu müssen, entstehen dann solche Aussagen. Wenn dann noch Scheu oder falscher Stolz dazu kommen, das Problem dem Vorgesetzten oder einem bewanderten Kollegen vorzutragen, entstehen dann solche Bearbeitungszeiten, weil versucht wird das Problem noch irgendwie selber in den Griff zu bekommen.

Ob dies in deinem Fall so gewesen ist, kann ich natürlich nicht sagen. Ist halt nur ein Erklärungsversuch. Anders kann ich mir die Situation nicht erklären.
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