Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?
- M.Thöle
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Dass man nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur noch diese angezeigt bekommt im Programm, ist normal. Unter der Auskunft gibt es aber einen schönen Knopf der "Historie" heisst. Wenn man den drückt, bekommt man alle alten Vorgänge angezeigt (soweit diese nicht einfach stumpf gelöscht wurden).
Wenn diese aber gelöscht worden wären, wäre der Vorgang "Neuerteilung" allerdings nicht möglich gewesen.
Da wären wir wieder bei dem Problem, welches die SB am Anfang hatte. Die nicht entzogene Klasse 5 aufgrund derer kein Antrag auf Neuerteilung möglich war. Wenn keine Erteilung einer alten FE und kein Entzug gespeichert ist, kann ebenfalls keine Neuerteilung erfasst werden, weil es nichts zum neuerteilen gibt. Also müssten deine alten Daten immernoch im System gespeichert sein.
Wenn diese aber gelöscht worden wären, wäre der Vorgang "Neuerteilung" allerdings nicht möglich gewesen.
Da wären wir wieder bei dem Problem, welches die SB am Anfang hatte. Die nicht entzogene Klasse 5 aufgrund derer kein Antrag auf Neuerteilung möglich war. Wenn keine Erteilung einer alten FE und kein Entzug gespeichert ist, kann ebenfalls keine Neuerteilung erfasst werden, weil es nichts zum neuerteilen gibt. Also müssten deine alten Daten immernoch im System gespeichert sein.
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- matchbox
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Ich gehe davon aus, dass diesbezüglich ebenfalls,soweit man das von außen überhaupt nachvollziehen kann, ein Fehler vorliegt. Wurde die FE durch ein Gericht nach § 69, § 69 a StGB entzogen, ist die gesamte FE weg. Eine Teilentziehung gibt es nicht, sondern nur eine Ausnahme von der Sperrfrist. Auch wenn es sich damals um einen behördlichen Entzug aufgrund charakterlicher Mängel handelte, wurde sicherlich die gesamte FE entzogen. Vorzustellen wäre ledlich ein Teilentzug aus gesundheitlichen Gründen, da aber für die Klassen 5 und 3 die gleichen gesundheitlichen Voraussetzungen gelten, scheidet dies wohl auch aus. Ich gehe davon aus, dass bei der Eingabe des Entzugs in die EDV ein Fehler passierte, so dass die Klasse 5 fehlerhaft als Bestandsklasse ausgegeben wurde. Jedenfalls handelt es sich um einen klassischen Neuerteilungsantrag.M.Thöle hat geschrieben:Da wären wir wieder bei dem Problem, welches die SB am Anfang hatte. Die nicht entzogene Klasse 5 aufgrund derer kein Antrag auf Neuerteilung möglich war.
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- M.Thöle
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Vielen Dank für Eure mithilfe
Eigentlich stützte der Abteilungsleiter seine Aussage
darauf,daß ich angeblich 1993 bei der Neuerteilung
1&3 Beantragt hätte aber nur für die Klasse 3,
die Prüfungen abgelegt hätte,so soll es lt.der Bearbeitenden
SB vermerkt sein.
Ich hatte aber nur 3 Beantragt !!
Auf meine Frage ob er das selbst gesehen hätte,bekam ich
als Antwort,daß er sich da voll auf seine MA verlassen könnte.
Ich werde den Termin am 12.01.10,
bei der Datenschutzbeauftragten wahrnehmen und
mir vorab das ganze mal selbst schriftlich zusammenfassen,
damit ich auch nichts vergesse....
Gruß
Fragen-Fragen
Eigentlich stützte der Abteilungsleiter seine Aussage
darauf,daß ich angeblich 1993 bei der Neuerteilung
1&3 Beantragt hätte aber nur für die Klasse 3,
die Prüfungen abgelegt hätte,so soll es lt.der Bearbeitenden
SB vermerkt sein.
Ich hatte aber nur 3 Beantragt !!
Auf meine Frage ob er das selbst gesehen hätte,bekam ich
als Antwort,daß er sich da voll auf seine MA verlassen könnte.
Ich werde den Termin am 12.01.10,
bei der Datenschutzbeauftragten wahrnehmen und
mir vorab das ganze mal selbst schriftlich zusammenfassen,
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Gruß
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- matchbox
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Was ich hier nicht ganz verstehe, was der Unterschied sein soll, im beantragt haben und nicht bekommen haben und nicht beantragt haben. Lt. Aussage des TE war er zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit im Besitz der Klasse 1. Somit ist es egal zu welchen Zeitpunkt er die Neuerteilung der Klasse 1 beantragt und ob er es zwischenzeitlich "erfolglose" Anträge gegeben hat.Fragen-Fragen hat geschrieben:Eigentlich stützte der Abteilungsleiter seine Aussage
darauf,daß ich angeblich 1993 bei der Neuerteilung
1&3 Beantragt hätte aber nur für die Klasse 3,
die Prüfungen abgelegt hätte,so soll es lt.der Bearbeitenden
SB vermerkt sein.
Ich hatte aber nur 3 Beantragt !!
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- M.Thöle
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Wenn ich es nun richtig verstehe,ist das also vollkommen egal
ob der Abteilungsleiter zu mir sagt,daß aufgrundessen,daß ich angeblich
1993 bei der Neuerteilung die Klasse 1 mitbeantragt hätte aber
dafür dann keine Prüfung abgelegt hätte.
Dadurch,daß ich aber die Klasse 1 schon 1985 mit allen Prüfungen
absolviert habe,dürfte einer Neuerteilung im jetzigen
Antragsverfahren dann eigentlich nichts im wege stehen !?
Also ist die Aussage des Abteilungsleiters falsch,da er auf der
angeblich nicht absolvierten Prüfung von 1993 "herumreitet" ?
Womit könnte man das gegebenenfalls Schriftlich belegen oder zitieren,
bzw.,gibt darüber irgendwelche Gesetzestexte oder Urteile ?
Vielen Dank und allen einen
guten Rutsch in Neue Jahr
ob der Abteilungsleiter zu mir sagt,daß aufgrundessen,daß ich angeblich
1993 bei der Neuerteilung die Klasse 1 mitbeantragt hätte aber
dafür dann keine Prüfung abgelegt hätte.
Dadurch,daß ich aber die Klasse 1 schon 1985 mit allen Prüfungen
absolviert habe,dürfte einer Neuerteilung im jetzigen
Antragsverfahren dann eigentlich nichts im wege stehen !?
Also ist die Aussage des Abteilungsleiters falsch,da er auf der
angeblich nicht absolvierten Prüfung von 1993 "herumreitet" ?
Womit könnte man das gegebenenfalls Schriftlich belegen oder zitieren,
bzw.,gibt darüber irgendwelche Gesetzestexte oder Urteile ?
Vielen Dank und allen einen
guten Rutsch in Neue Jahr
- mal langsam
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dazu müsste ja zumindest ein fall, den weder der -beauftragte noch das -ministerium klären konnte, bis vor gericht.Fragen-Fragen hat geschrieben: Womit könnte man das gegebenenfalls Schriftlich belegen oder zitieren,
bzw.,gibt darüber irgendwelche Gesetzestexte oder Urteile ?
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
- Volvochris
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@Fragen-Fragen
Finde ich gut das Du den Termin beim Datenschutzbeauftragten gemacht hast.
Zitat @ M.Thöle Beitrag 91
Richtig! Das einzige was zählt, ist der frühere Besitz der Klasse 1. Wann diese wie als Neuerteilung beantragt wird ist irrelevant.
Zitat Ende
Ich denke wenn die Daten auf der Fsst. unwiederbringlich gelöscht wurden sollte man versuchen
Nachweise zu erbringen,die belegen das die Fe.-Klassen schon einmal erteilt wurden.
Die Fe-Historie von Fragen-Fragen:
1985 Klasse 1&3 gemacht
1987 FE entzug
1993 Neuerteilung der FE aber nur Klasse 3 gemacht
1994 FE entzug
2009 Antrag auf Neuerteilung Klasen BE,A,T
Demnach müßte es ein Urteil von 1987 gegeben haben.
Gerichtsurteile werden ( ohne Akten) unbegrenzt lange aufbewahrt?
In der Urteilsformel könnten noch die entzogenen Klassen erwähnt sein?
Ich könnte mir gut vorstellen,das der Datenschutzbeauftragte im Falle einer nicht rechtmäßigen
Löschung von Daten versuchen wird,
über andere Wege an das verlorengegangene heranzukommen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,das in Deutschland irgentwelche Daten,
die auf Ämtern gespeichert wurden,unwiederbringlich verloren sind.
Schöne Grüße
Volvochris
Finde ich gut das Du den Termin beim Datenschutzbeauftragten gemacht hast.
Zitat @ M.Thöle Beitrag 91
Richtig! Das einzige was zählt, ist der frühere Besitz der Klasse 1. Wann diese wie als Neuerteilung beantragt wird ist irrelevant.
Zitat Ende
Ich denke wenn die Daten auf der Fsst. unwiederbringlich gelöscht wurden sollte man versuchen
Nachweise zu erbringen,die belegen das die Fe.-Klassen schon einmal erteilt wurden.
Die Fe-Historie von Fragen-Fragen:
1985 Klasse 1&3 gemacht
1987 FE entzug
1993 Neuerteilung der FE aber nur Klasse 3 gemacht
1994 FE entzug
2009 Antrag auf Neuerteilung Klasen BE,A,T
Demnach müßte es ein Urteil von 1987 gegeben haben.
Gerichtsurteile werden ( ohne Akten) unbegrenzt lange aufbewahrt?
In der Urteilsformel könnten noch die entzogenen Klassen erwähnt sein?
Ich könnte mir gut vorstellen,das der Datenschutzbeauftragte im Falle einer nicht rechtmäßigen
Löschung von Daten versuchen wird,
über andere Wege an das verlorengegangene heranzukommen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,das in Deutschland irgentwelche Daten,
die auf Ämtern gespeichert wurden,unwiederbringlich verloren sind.
Schöne Grüße
Volvochris
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Das ist auch meine HoffnungVolvochris hat geschrieben: Ich könnte mir gut vorstellen,das der Datenschutzbeauftragte im Falle einer nicht rechtmäßigen
Löschung von Daten versuchen wird,
über andere Wege an das verlorengegangene heranzukommen.
Der Meinung bin ich auch,ich kann mir nicht vorstellen,daß esVolvochris hat geschrieben: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,das in Deutschland irgentwelche Daten,
die auf Ämtern gespeichert wurden,unwiederbringlich verloren sind.
einfach so erlaubt ist,meine absolvierten Klassen 1b & 1
unwiederbringlich zu löschen.
Ich habe ja am 12.01.10,den Termin,werde mir nochmals wie
schon erwähnt,eine Schriftliche "Gedankenstütze"
zusammenfassen und diese dann mitnehmen,ich hoffe das
bringt was....
Liebe Grüße
Fragen-Fragen
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