Antrag auf Neuerteilung der FE in Berlin ?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mi 3. Feb 2010, 19:06

Du kannst auch noch auf den Zweck der Registerführung gemäß dem STVG hinweisen. Dort sind nämlich alle FE festzuhalten! Also auch alle ehemaligen!

Wäre es anders, stünde im Gesetz, nur die letzten erteilten/entzogenen FE sind aufzunehmen.


Du weißt, wenn Du gewinnst, bezahlst Du Deinen Anwalt nicht? Warum solltest Du hier verlieren? Außerdem kannst Du einen Beratungsschein u. Prozeßkostenhilfe beantragen.


Jetzt kannst Du die Dame anschreiben und sie fragen, ob sie den Zweck der Register kennt und entsprechend richtig gewertet hat. Sie mit meinen obigen Ausführungen sowie § 28 STVG, §§ 49 und 59 FeV konfrontieren. Schreibe ihr, Du wärst irritiert über ihre von Dir so verstandene Äußerung, dass nur die letzte Erteilung für ein Neuerteilungsverfahren berücksichtigt werden soll. Denn Zweck der Register wäre es, alle FE-Daten zu sammeln und zu verwerten. Eine Beschränkung auf nur die letzte stünde darin eben nicht.

Damit kannst Du versuchen, ihre Ansicht zu lenken, bevor das Verfahren abgeschlossen wird.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Mi 3. Feb 2010, 20:33

@Fragen-Fragen

1. Beratungsschein vom Amtsgericht besorgen.( Sozi oder Alg.-Bescheid mitnehmen )
2. GUTEN Anwalt für Verkehrsrecht finden.
3. Dem Anwalt 10 Euro bezahlen und den Fall schildern.
4. Der Rest wird vom Anwalt auf Staatskosten erledigt.

Schöne Grüße
Volvochris

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Mi 3. Feb 2010, 22:29

Ich werde die Dame nochmals anrufen,versuchen Sie mit den
hier geschriebenen Argumenten zu einen Überdenken
Ihrer Meinung zu bewegen.

Ob es klappen wird,keine Ahnung,jedoch möchte ich eigentlich
nicht "Kampflos"aufgeben!

Ich hoffe nur,daß ich dem mit den ganzen §,gewachsen bin und das
im Gespräch einigermaßen rüber bringen kann....

Mein weiteres vorgehen,wird dann wohl der Weg zum Amtsgericht sein,
einen Beratungsschein besorgen.

Der Erste Ansatz,ist eigentlich die Frage worin das Problem besteht,
daß anscheinend keiner der Behörden nachvollziehen kann,daß ich
mal die Klassen 1b sowie 1 gehabt habe.

Mein Einwand (Registerführung gemäß dem STVG)

Der zweite Punkt wäre dann,warum wenn es in den Gesetzen doch
anders steht,nur die letzte erteilte/entzogene FE für eine
Neuerteilung der Klassen maßgeblich ist,lt. Ihrer Aussage.

Mit Verweis auf § 20 (2) S.1 FeV

Ich hoffe ich bin auf dem richtigen weg....

Gruß
Fragen-Fragen

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Mi 3. Feb 2010, 22:42

Zitat Beitrag 111 :
Wir sind so verblieben,daß ich mich bis Freitag bei Ihr melde,
um Ihr zusagen ob ich den Termin mit der Datenschutzbeauftragten
nun nicht mehr wahrnehmen möchte,Sie würde dann
dieses weiterleiten.
Zitat Ende

Hallo Fragen Fragen,
ich wurde den Termin beim Datenschutzbeauftragten unbedingt wahrnehmen.
So wie es aussieht,will sich die Fsst.verzweifelt die,von ihr hervorgebrachte,Misere beenden.
Aber eben nicht zu Deinem Gunsten und damit falsch.
Offensichtlich ist auch das Verkehrsministerium nicht in der Lage dazu,die Sachlage richtig zu beurteilen.
Ich kann mir gut vorstellen,das der Fsst. und dem Verkehrsministerium ein "einklinken"
des Datenschutzbeauftragten äusserst unangenehm ist.

Das "Kaspertheater" was vor Deinen Augen abgespielt wird,
wird vom Datenschutzbeauftragten kritisch betrachtet werden.

Ich kann nur aus meinen eigenen Erfahrungen mit dem Hausdatenschützer des Landratsamtes
raten,den Termin wahrzunehmen.
Vorsorglich wurde ich an Deiner Stelle,wie beschrieben,einen Anwalt zu Rate ziehen.
Resignieren solltest Du nicht,nach so vielen positiven Bestätigungen,das Du im Recht bist.

Schöne Grüße und gut Nerv
Volvochris

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Mi 3. Feb 2010, 23:20

@Fragen,

mach bitte beides parallel - nimm den termin beim datenschutzbeauftragten un-be-dingt wahr UND finde einen guten RA... auch wenn du bei dem wetter jetzt kein "A" brauchst. ich könnte aus eigener erfahrung berichten - war nämlich mal vor mehr als 15 jahren für einen termin bei einem der "-beauftragten" zu bequem... und es hat auswirkungen bis in den heutigen tag hinein.

zum jetzigen zeitpunkt sehe ich dich nur einen halben schritt weiter und keine möglichkeit mit gutem gewissen eine positive prognose abgeben zu können. ein stück musst du noch kämpfen.
Wir sind so verblieben,daß ich mich bis Freitag bei Ihr melde,
um Ihr zusagen ob ich den Termin mit der Datenschutzbeauftragten
nun nicht mehr wahrnehmen möchte,Sie würde dann
dieses weiterleiten.
das ist der grund, warum ich dir in beitrag #77 ans herz gelegt habe, die reihenfolge zu überdenken. ich denke, du bist durchaus in der lage deine termine selbstständig abzusagen - was soll das?

der (vor-) weihnachts und neujahrstress ist nun rum, eine billanz zu dem, was "2009" uns allen gebracht hat, sollte auch jeder für sich gezogen haben und es wird zeit zur normalität zurückzufinden.

bevor wir uns falsch verstehen - ich finde nicht, man muss sich gegenseitig in die ecke drängen: wenn die behörde (oder die durch eine eventuelle amtsrotierung irritierte person) wieder zu einer annehmbaren verfahrensweise zurückfindet, muss man auch nicht zwingend den datenschutz dazuschalten.

nun scheinen sich das ministerium und die 'kollegen' aber bestens zu verstehen.
ich bin halt etwas sensibilisiert, vllt. auch übermässig viel. finde aber - "bevor was wegkommt" - solltest du dir das frühere bestehen von "A" (oder 1 oder wie auch immer) bei einer sich derartig darstellenden sach- und ausgangslage 'forensisch sichern' (lassen).
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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Fragen-Fragen
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Beitrag von Fragen-Fragen » Do 4. Feb 2010, 16:49

mal langsam hat geschrieben:@Fragen,
ich denke, du bist durchaus in der lage deine termine selbstständig abzusagen - was soll das?

Ja das gab mir auch zu denken....


mal langsam hat geschrieben: nun scheinen sich das ministerium und die 'kollegen' aber bestens zu verstehen.
Das ist wohl in der Tat so,denn die Dame war bis vor ca.1 Jahr,
selber noch SB der FsST....

Ich habe Heute meine Karten FE via Einschreiben erhalten,
bei dem Erteilungsdatum BE,B,M,T,S steht 17.12.2009
bei der Klasse L,29.09.1993

Wenn ich das mit der Klasse L,richtig Interpretiere,hat doch die
SB der FsST ein "Eigentor" geschossen,warum hat Sie verlangt,
daß ich einen Antrag auf Neuerteilung stelle,es wäre doch nur ein Antrag
auf erweiterung demnach gewesen.

Möchte nicht Kleinkariert erscheinen,es geht für mich aber
um ca.177,-€,Mehrkosten dadurch !?
Also habe ich doch somit den Beleg dafür,daß mir die Mehrkosten,
zurückerstattet werden müßten ?

Ansonsten habe ich Heute versucht die Dame vom Ministerium
zu erreichen,leider ohne Erfolg,naja dann gehts Morgen
halt weiter.

Gruß
Fragen-Fragen

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wj
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Beitrag von wj » Do 4. Feb 2010, 17:46

Ich verstehe vorsichtshalber mal nicht, welchen Teil der "neuen" Fahrerlaubnis Du als Erweiterung betrachtest?

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Beitrag von Fragen-Fragen » Do 4. Feb 2010, 18:01

Mir wurde von einem SB der FsST,damals gesagt,daß nach seiner Meinung
aufgrund der vorhandenen Klasse 5,der Antrag auf Erweiterung
ausreichend wäre.
Die Kollegin,(meine zuständige SB),verneinte dieses und meinte es müße
ein Antrag auf Neuerteilung sein.

Für mein Verständnis bedeutet das,wenn ich ja lt. Aussage,der FsST
seit 1993 im Besitz der Klasse 5 bin,ich darauf hin einen Ereweiterungsantrag auf die Klassen BE,A, hätte stellen müßen
oder liege ich da falsch ?

Gruß
Fragen-Fragen

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Volvochris
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Beitrag von Volvochris » Do 4. Feb 2010, 18:38

Den Verdacht,das die Fsst.und das Verkehrsministerium sich,milde ausgedrückt,bestens
verstehen,hatte ich auch schon.
Mittlerweile wird die Annahme erhärtet.
Zitat Beitrag 122 :
Das ist wohl in der Tat so,denn die Dame war bis vor ca.1 Jahr,
selber noch SB der FsST....
Zitat Ende

@mal langsam
Zitat Beitrag 121:
ich bin halt etwas sensibilisiert, vllt. auch übermässig viel
Zitat Ende.

Finde ich überhaupt nicht,das Du übermäßig sensibilisiert bist.
Du hast mM.die Sachlage voll erfasst.

Hier wird seitens der Behörden,mit allen Mitteln versucht,
fragen fragen zum aufgeben zu bewegen.

@fragen fragen
Halte unbedingt den Termin zum Datenschutzbeauftragten ein.
Datenschutz ist ein ganz sensibles Thema.
Es gibt dort keine Verflechtungen/Beziehungen zu anderen Behörden.
Sie sind eigenständig kontrollierend und es gibt für sie keine Vorteile oder Nachteile
bei einer Entscheidung.
Also Neutral !

Ich sehe Deine Sachlage mittlerweile so,das Du am "längeren Hebel" sitzt.
Sie werden aber weiterhin probieren,dich zum Aufgeben zu bewegen.

Mein Tipp: Nimm Dir eine RA.
Zu zweit gehts wesenlich besser.

Schöne Grüße
Volvochris

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wj
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Beitrag von wj » Do 4. Feb 2010, 18:44

Fragen-Fragen hat geschrieben: Für mein Verständnis bedeutet das,wenn ich ja lt. Aussage,der FsST
seit 1993 im Besitz der Klasse 5 bin,ich darauf hin einen Ereweiterungsantrag auf die Klassen BE,A, hätte stellen müßen
oder liege ich da falsch ?

Gruß
Fragen-Fragen
Ein Erweiterungsantrag hat immer (nur) die Ersterteilung einer FE-Klasse zum Ziel.

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