Ich habe gerade mit der Dame vom Verkehrsministerium
gesprochen.
Ich habe Ihr gesagt,daß ich den Termin,(wann auch immer),
mit der Datenschutzbeauftragten auf jedenfall
wahrnehmen möchte.
Nachdem ich dann sachlich,die hier aufgeführten "Vorschläge"
vorgetragen habe,bezüglich STVG u. FeV,
wurde mir gesagt,daß Sie dazu nichts sagen könnte,da Sie
keinen einblick in die Akte gehabt hätte.
Sie würde sich nun erstmal nur um die Rückerstattung der
Antragsgebühren am Montag kümmern,bzw,mit der
für mich zuständigen SB sprechen,da diese erst dann wieder
im Amt wäre.
Für Sie wäre das dann ersteinmal erledigt,es wäre dann abzuwarten,
was bei dem Termin mit der Datenschützerin rauskommen wird.
Ich muß nun warten bis ich einen Termin bekomme,wobei mir aber
noch in Erinnerung ist,daß die Datenschutzbeauftragte zu mir mal
sagte,daß Sie rein nur für den Datenschutz zuständig wäre und
Führerscheinangelegenheiten nicht Ihr Gebiet wären.
Deshalb würde auch eine 3 Person der FsST,bei dem Gespräch
anwesend sein.
Also wird es wieder darauf hinauslaufen,daß die eine
"Krähe" der anderen kein Auge aushackt.....
Wird wohl dann ohne Anwalt nichts werden,fühle mich nicht
im stande,in der zu erwartenden § Schlacht,zu bestehen
Gruß
Fragen-Fragen