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Verjährung -Neuerteilung FE-Antrag

Verfasst: Sa 17. Okt 2009, 11:35
von ricamaus
Guten Tag zusammen,

ich teile am besten mal die Fakten zuerst mit.

Wohnort NRW

FE 2 mal wegen Trunkenheitsfahrt entzogen (1996+2005 jeweils 1,2 promil)

02.2006 nach Ablauf der Sperrfrist Antrag auf Neuerteilung gestellt
geforderte Unterlagen (Perso, Lichtbild, Sehtest, Führungszeugnis 0) eingereicht und Verwaltungsgebühr 125 Euro bezahlt

dann Aufforderung zur MPU erhalten, aber Untersuchungsauftrag aus Kostengründen nicht zurückgesand.

heute schriftl. beantragt, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Jetzt muss ich einen komplett neuen Antrag stellen und auch wieder die Verwaltungsgebühr von 125 Euro zahlen.

Ist das rechtens? In meiner Führerscheinakte ist doch alles drin, was benötigt wird. Kann man nicht einfach einen neuen Untersuchungsauftrag zusenden?

Gruß
Rica

Verfasst: Sa 17. Okt 2009, 15:02
von M.Thöle
Ist der alte Antrag denn abgelehnt worden, bzw. von dir zurückgezogen worden?

Dann beginnt jetzt ein komplett neues Antragsverfahren und hierfür werden auch wieder die Gebühren fällig.