Guten Tag zusammen,
ich teile am besten mal die Fakten zuerst mit.
Wohnort NRW
FE 2 mal wegen Trunkenheitsfahrt entzogen (1996+2005 jeweils 1,2 promil)
02.2006 nach Ablauf der Sperrfrist Antrag auf Neuerteilung gestellt
geforderte Unterlagen (Perso, Lichtbild, Sehtest, Führungszeugnis 0) eingereicht und Verwaltungsgebühr 125 Euro bezahlt
dann Aufforderung zur MPU erhalten, aber Untersuchungsauftrag aus Kostengründen nicht zurückgesand.
heute schriftl. beantragt, das Verfahren wieder aufzunehmen.
Jetzt muss ich einen komplett neuen Antrag stellen und auch wieder die Verwaltungsgebühr von 125 Euro zahlen.
Ist das rechtens? In meiner Führerscheinakte ist doch alles drin, was benötigt wird. Kann man nicht einfach einen neuen Untersuchungsauftrag zusenden?
Gruß
Rica
Verjährung -Neuerteilung FE-Antrag
- ricamaus
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 1
- Registriert: Sa 17. Okt 2009, 11:10
- M.Thöle
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2573
- Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
- Wohnort: Niedersachsen
- Kontaktdaten:
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste