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Führerschein nach 15 Jahren

Verfasst: Sa 17. Okt 2009, 18:08
von zaubermann
Hallo liebe Forums-Mitglieder,

mein Name ist Mike, ich bin 43 Jahre jung, selbständig und wohne in Niedersachsen, Kreis Gehrden.

Ich hatte meine Fragen auch schon im verkehrsportal gestellt und mir wurden dort auch die Fragen soweit beantwortet.

Hier noch kurz meine Vorgeschichte:

1. Strafurteil wegen Handel mit BtmG in nicht geringer Menge am 5.11.1993 (Rechtskraft 28.9.1994)
Urteil zu 10 Jahren und 3 Monaten


2. Strafbefehl wegen (ausschließlich) Besitz von BtmG am 14.2.2000 (Rechtskraft sofort)
Urteil zu Geldstrafe von 50 tagessätzen á 80 DM



Der Status Quo:

- Am 6.10.2009 den Führerschein bei der FFSt Ronneberg beantragt.
- Passbild abgegeben
- aktuellen Erste Hilfe Nachweis abgegeben
- aktuellen Sehtest abgegeben
- Auszug aus dem Führungszeunis (0) beantragt

- Auskunft aus dem VZR: kein Eintrag
- Auskunft aus dem Führungszeugnis: kein Eintrag



Unstimmigkeiten im verkehrsportal gab es wegen dem Führungszeugnis... doch das hat sich eben schon geklärt.


Ich habe in den letzten paar Tage auch dieses Forum gefunden und bin von der fachlichen Kompetenz begeistert:):):)


Meine Frage hier wäre eigentlich nur, ob es jemanden (wie z.B. den M.Thöle) gibt, der mir sagen kann ob die FFSt in Kreis Hannover (Ronneberg) üblicherweise prüfungsfrei entscheiden.


Ich habe mich eigentlich schon super auf Prüfungen vorbereitet (gibt nen super Programm fürs IPhone), da ich ursprünglich aus München komme und ich eben von Bayern weiß, dass die nach 10 Jahren führerscheinfreier Zeit eine erneute Prüfung für jeden Buchstaben verlangen.
(In diesem Zuge bin ich auch gespannt ob die Münchner noch vor Versenden meiner Führerscheinakte, dieselbige auch bereinigt haben.)

Aber es wäre natürlich super schön, wenn ich mir das Geld für all die Prüfungen sparen könnte.




Vielen Dank für eure Meinungen.


Beste Grüße von einem "aufgeregtem" Mike;-)

Verfasst: Sa 17. Okt 2009, 23:03
von M.Thöle
Oh welche Praxis die Fsst. in Ronnenberg anwendet kann ich dir auch nicht sagen. Wenn du aber mit dem Sachbearbeiter sprichst und erläuterst, dass du die Theorie gepaukt hast um auf dem aktuellen Stand zu sein und vielleicht dich noch bereit erklärst vor deiner ersten Alleinfahrt vielleicht wenigstens 1-2 Fahrstunden zu nehmen um einfach wieder ein bissel reinzukommen, könnte dies vielleicht den Sachbearbeiter umstimmen, wenn die Prüfung verlangt werden sollte.

Das Gesetz ist ja so formuliert, dass wir die Prüfung verlangen können wenn TATSACHEN vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Welche TATSACHEN das sind, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Reiner Zeitablauf kann es in meinen Augen jedenfalls nicht sein. Wie man an deinem Beispiel sehen kann, hast du dich ja mit der aktuellen Theorie auseinandergesetzt. Kenntnisse hast du dabei ja aufgefrischt. Fähigkeiten: Nunja das ist die Praxis. Hierfür sollten ein paar Fahrstunden ausreichen um wieder reinzukommen. Denke ich zumindest.

Ich würde einfach mal das freundliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und gezielt darauf ansprechen.

Drücke dir die Daumen, dass alles positiv in deinem Sinne zum Abschluss kommt.

Verfasst: So 18. Okt 2009, 12:26
von Kilometerfresser
Es ist wie M. Thöle es ausgeführt hat. Die zuständige Führerscheinstelle hat eine Ermessensentscheidung im Einzelfall zu treffen. Einschätzungen von außen helfen da unterm Strich gar nichts. Es ist nämlich etwas anderes, ob man als Sachbearbeiter alle Unterlagen auf dem Tisch hat oder ob man aus der Ferne eine grobe Einschätzung abgeben soll.
Aber natürlich drücke ich die Daumen, dass es möglichst ohne große Umstände klappt.