MPU trotz Verwertungsverbot ???

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Sa 24. Okt 2009, 12:54

Richtig. Die Versagung wird natürlich erst im KBA eingetragen, wenn diese unanfechtbar geworden ist. Im Moment ist also noch kein Eintrag vorhanden. Da war ich aufm falschen Dampfer... :)
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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alargo
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Beitrag von alargo » So 25. Okt 2009, 08:48

M.Thöle hat geschrieben: Da war ich aufm falschen Dampfer... :)

Kein problem.
Allerdings war meine FEB auch auf dem falschen Weg, denn sie hat einfach eine Eintragung im KBA über eine unanfechtbare Versagung eintragen lassen.


Gruß alargo

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