Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
-
M.Thöle
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 2573
- Registriert: Fr 19. Sep 2008, 07:06
- Wohnort: Niedersachsen
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von M.Thöle » Sa 24. Okt 2009, 12:54
Richtig. Die Versagung wird natürlich erst im KBA eingetragen, wenn diese unanfechtbar geworden ist. Im Moment ist also noch kein Eintrag vorhanden. Da war ich aufm falschen Dampfer...
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!
-
alargo
- Aktiver Benutzer
- Beiträge: 12
- Registriert: So 18. Okt 2009, 14:53
Beitrag
von alargo » So 25. Okt 2009, 08:48
M.Thöle hat geschrieben: Da war ich aufm falschen Dampfer...
Kein problem.
Allerdings war meine FEB auch auf dem falschen Weg, denn sie hat einfach eine Eintragung im KBA über eine unanfechtbare Versagung eintragen lassen.
Gruß alargo
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste