BY FEB- Umschreibung eines CZ EUFS

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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elewicko
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BY FEB- Umschreibung eines CZ EUFS

Beitrag von elewicko » Fr 18. Dez 2009, 10:06

hallo an alle,

vorallem richtet sich mein Beitrag an die Verwaltungsbeamten hier,um mal deren Meinung zu hören!
ich werde mich kurz fassen und Stichpunktartig schreiben.

Antrag auf Umschreibung eines CZ EUFS in einen D EUFS bei einer FEB im tiefsten BY!

folgender Sachverhalt:

-gültiger,von der FEB anerkannter,CZ EUFS von 02.08 mit CZ WS
-D FE Entzug 1993 (bereits getilgt)

-Antrag am 05.01.2009 auf Umschreibung
Antrag wurde nicht angenommen!
Vorsprache bei der stellv.FEB Leiterin mit der Bitte,das mir schriftl. zu geben,das mein Antrag auf Umschreibung nicht angenommen wird!
Antrag wurde dann angenommen,mit dem Zusatzantrag "Neuerteilung einer Fahrerlaubnis"
den habe ich nicht ausgefüllt,sondern nur die Meldebescheinigung der Gemeinde eintragen lassen,FZ beantragt und eine Gebühr von 35,- euro hinterlegt!

-Anschreiben der FEB an die CZ,ob ich einen WS hatte oder einen D WS habe nur bereinigen lassen,Unterstellung eines Alk-und Drogenproblems,Verweis auf meinen bereits getilgten FE Entzug in D,Verweis auf Straftaten von 1992-94!,sowie eine Beleidigung von 2001.

-01.09 schriftl. Benachrichtigung der FEB meinen FS abzugeben,zur Überprüfung auf Echtheit durchs LKA
-02.09 Überprüfung erfolgreich bestanden

-10.03.09 Antwortschreiben des Verkehrsministeriums der CZ

-05.09 Schreiben der FEB mit der Bitte,das Antwortschreiben übersetzen zu lassen

-06.09 amtl. Beglaubigtes Schreiben abgegeben
Inhalt: alles EU Rilikonform

-08.09 Nachfrage zur Bearbeitung meines Antrages!?
Wir warten!
auf was bitte???

-10.09 RA schrieb die FEB an,mit der Bitte um Handlung!

-10.09 sofort erneutes Schreiben der FEB ans Ministerium der CZ!
Wir ermitteln!
???

-10.09 Termin beim FEB Leiter
Hausjurist wurde seitens der FEB mit involviert!
Wir haben Anweisungen vom Innenministerium in BY
Keine Kenntniss,bzw nicht wollende Kenntniss,jeglicher EU Richtlinien,Verordnungen,noch sonst irgendwelcher Urteile!!!
Gespräch wurde beendet!

-11.09 schriftliche Antwort vom Verkehrsministerium der CZ
selbe Aussage wie im ersten Schreiben und es wurde nochmals auf die EU FEV ausführlicher hingewiesen,mit Verweis auf erste Schreiben!

Übersetzung erforderlich....von einem in Deutschland zugelassenen amtl.beglaubigten Übersetzer!!!
mit allen Anlagen ( 5 DIN A4 Seiten)

-11.09 schriftl.Weigerung,das 2.Schreiben auch nochmal übersetzen zu lassen,da es sich im Inhalt auf das 1.Schreiben bezieht und ich die Kosten nicht mehr für Verhältnissmässig erachte,mit der Bitte endlich zu entscheiden,wenn Notfalls auch den Antrag eben abzulehnen

-12.09 Telefonat mit dem FEB Leiter
man habe das 2.Schreiben nun zum Innenministerium von BY gesandt,da es dort jemanden gebe,der es übersetzt und ich bekomme bis spätestens mitte Januar 2010 dann bescheid!


sooo....
Warum habe ich den Antrag nicht gleich beim Innenministerium in BY gestellt???
Wieso gibt es eine Verwaltungsbehörde,die die Anträge nicht bearbeiten kann???
Die sich vom SB über FEB Leiter und Hausjuristen überhaupt nicht mit der EU Ebene in Sachen FE auskennt?

mein CZ EUFS ist hier voll anerkannt,ich darf hier fahren damit,das habe ich sogar schriftl. von der FEB!
ich hatte bei Ausstellung des EUFS keinen Entzug,keine Speerfrist,keine Versagung,FE Entzug in D war getilgt...
WS war 1,5 Jahre in CZ.

Warum wird dann nicht umgeschrieben,lt EU FEV,wenn ich das beantrage?

das mir echt ein Rätsel :confused:


mfg
elewicko

max_relax
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Beitrag von max_relax » Fr 18. Dez 2009, 12:26

elewicko hat geschrieben:Warum habe ich den Antrag nicht gleich beim Innenministerium in BY gestellt???
Weil das Innenministerium lediglich Amtshilfe leistet, aber nicht für die Bearbeitung Deines Antrags zuständig ist.
elewicko hat geschrieben:Wieso gibt es eine Verwaltungsbehörde,die die Anträge nicht bearbeiten kann???
Dein Antrag wird offensichtlich bearbeitet. Die Behörde nimmt es halt nur sehr genau mit dem sog. "Untersuchungsgrundsatz" des § 24 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ("Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.").
elewicko hat geschrieben: Warum wird dann nicht umgeschrieben,lt EU FEV,wenn ich das beantrage?
Im Moment gibt es noch keine abschließende Entscheidung, ob umgeschrieben wird oder nicht. Die Ermittlungen laufen, das Ergebnis bleibt abzuwarten (auch wenn das Warten schwer fällt...)
Mach's wie die Katze: Genieße das Leben, ohne viel Lärm zu machen.

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Medusa
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Beitrag von Medusa » Fr 18. Dez 2009, 20:04

Vielleicht wäre es in diesem Fall an der Zeit über eine Klage gegen D. vor dem EuGH nachzudenken. Begründung: Verstoß gegen den Artikel 11.1 der 3. Führerscheinrichtlinie .. Verweigerung durch Verschleppung ;)

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » So 20. Dez 2009, 00:48

Ganz allgemein, die Frage ist, wie weit der Verwaltung ermitteln darf. Die Ermittlungen müssen ja fallbezogen und notwendig sein, zugleich müssen sie erlaubt sein.

Es könnte sein, dass es zumindest an letzteren fehlt.

D.h. ich würde die FEB auffordern, schriftlich mitzuteilen, warum sie ihre Ermittlungen in der dargestellten Art führt und aufgrund welcher Bestimmungen und Gegebenheiten sie sich dazu verpflichtet sieht. Denn zu einer derartigen Aufklärung über die Hinderungsgründe der Verfahrensverlängerung ist wiederum die Behörde verpflichtet § 25 (2) VwVfG. Auch würde ich wenn das nicht erfolgt, über einen Antrag auf Befangenheit, § 21 (1) VwVfG nachdenken.

Nebenbei, eine Antragsannahme darf gar nicht abgelehnt werden, selbst wenn die Behörde den Antrag als in der Sache unzulässig oder unbegründet ansieht, § 24 (3) VwVfG.


Allerdings, ich kenne den Fall nicht, kann daher nicht beurteilen, wie weit der Sachverhalt verkürzt wider gegeben wurde oder die Auskunftsersuchen ausnahmsweise in dieser Form notwendig wurden.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von elewicko » Fr 8. Jan 2010, 14:32

die Regierung Oberbayerns,hat ausnahmsweise intern sich bemüht und erklärt,das nun einer Umschreibung nichts mehr im Wege steht,nach der sinngemässen Übersetzung des Schreibens von CZ!

das hatten se ja nun schon im Mai!sogar amtl.beglaubigt,von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer!

naja...gut Ding will Weil...

nu muss ich mich mal mit dem Wegfall der 2 Jahresfrist genauer befassen!
da sehe ich in BY schon schwarz!!!

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Beitrag von corneliusrufus » Fr 8. Jan 2010, 23:02

Auch hier muss die Behörde begründen, warum Du kein Regelfall (der Befreiung) sein sollst.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von elewicko » Fr 8. Jan 2010, 23:39

auf die Begründung bin ich mal gespannt!!!???

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Beitrag von elewicko » Fr 29. Jan 2010, 09:35

heute morgen meinen neuen D FS abgeholt!!! :D

nun beginnt Phase 2!

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Beitrag von elewicko » Fr 12. Feb 2010, 18:55

hallo,

so...nach nur 2 Wochen,bekam ich heute den Brief von der FEB!
ich hatte vor 2 Wochen ja eine verbindl.Zusicherung nach §38 VwVfG gestellt,ob mir meine alten Klassen 1+3 den prüfungsfrei wieder erteilt werden können,nachdem ich erfolgreich meinen CZ EUFS in einen D EUFS Kl.B umgetauscht habe und ja seit 2 Jahren schon wieder offiziell in D fahren darf!

Es wurde mir ein Antrag auf Erteilung einer FE mit gesand,sowie die Bescheinigungen für die ärztl. Untersuchungen!
Erste Hilfe Kurs habe ich gerade im Dezember eh gemacht,da ich auf Arbeit Ersthelfer bin und wir eh alle 2 Jahre den Kurs machen müssen!

Soweit so gut....eigentlich....wenn nicht immer das Wörtchen "aber" wäre!!!

Man könne mir keine Zusicherung der prüfungsfreien Neuerteilung im Moment geben,da erstens der Zeitintervall 17 Jahre schon betrüge....und...jetzt kommts...

Zitat:
Wie uns bekannt wurde,fanden bezüglich der Anordnung der FE-Prüfung Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht München statt.Die Entscheidungen liegen uns noch nicht vor.Wir werden uns bei unserer Entscheidung an den gerichtlichen Ausführungen orientieren.
Zitat Ende

Ich weiss nicht,ob das Einzelfall bezogen ist,vor dem VWG München oder im allgemeinen in BY dann gelten soll,wenn es da tatsächlich zu "Fristen" kommen sollte!?
Noch habe ich nirgends von solchen Verhandlungen gelesen oder gehört!?


Bin für alle Infos usw dankbar!!! vorallem was die Verhandlungen am VWG München betrifft!

Kosten wären in BY 94,30 euro!


gruss elewicko

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Beitrag von corneliusrufus » Sa 13. Feb 2010, 02:04

Soweit halte ich die Antwort für okay. Frage doch Deine FEB nach dem Aktenzeichen. Dann lässt sich das Gerichtsverfahren leichter ausfindig machen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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