Seite 1 von 1

Verfasst: Di 22. Dez 2009, 09:00
von Fragen-Fragen
Ist das im selben Bundesland ?

Ansonsten:
Ländersache,also unterschiedlich.


btw,
In Berlin kostet sowas,zwischen 42,60 - 43,30 Euro

Verfasst: Di 22. Dez 2009, 15:40
von matchbox
Bei der Gebührenerhebung kommt es nicht auf das Bundesland an, da die GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) eine Bundesverordnung ist. In den Fällen, in denen der Gesetzgeber eine Festgebühr festgelegt hat, müsste die Gebühr bei allen Führerscheinstellen gleich sein. Hat der Gesetzgeber eine Rahmengebühr festgelegt, kann es örtliche Abweichungen innerhalb des festgesetzen Rahmens geben. Die eigentliche Gebühr setzt sich aus verschiedenen Gebührentatbeständen zusammen. In Deinem Fall ist die Gebühr für die Erweiterung eine Festgebühr in Höhe von 42,60 € ohne Festsetzung einer Probezeit (mit Probezeit 43,40 €). Dass in diesem Fall die Gemeinde die Teilgebühr von 5,10 € kassiert und den Rest (37,50 €) das Landratsamt hat haushaltstechnische Gründe. Die meisten FEBs verlangen jedoch nur die Gebühr für die Erweiterung und sehen die Umstellung als notwendigen Teil der Erweiterung.

Verfasst: Di 22. Dez 2009, 16:11
von Fragen-Fragen
Das mag wohl bei Erweiterung so richtig sein mit
der Festgebühr,bei Neuerteilung schwanken die Preise
aber gewaltig,hätte der Gesetzgeber da auch mal lieber
einheitlich etwas Festgesetzt....

Verfasst: Mi 23. Dez 2009, 08:18
von max_relax
Fragen-Fragen hat geschrieben:... bei Neuerteilung schwanken die Preise aber gewaltig ...
Das muß auch so sein. Die Erweiterung einer FE ist ein weitgehend standardisierter Vorgang, der immer den gleichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Somit ist eine Festgebühr angemessen.

Die Neuerteilung des Herrn X kann aber sehr viel mehr Aufwand (und damit Kosten) verursachen als die Neuerteilung der Frau Y. Daher muß es der Behörde möglich sein, von Herrn X höhere Gebühren zu kassieren als von Frau Y. Und das geht eben nur mit einer Rahmengebühr.

Verfasst: So 27. Dez 2009, 21:19
von max_relax
Neptun hat geschrieben:Zusatzfrage:
Ist man in Baden-Württemberg verpflichtet, den Antrag für Ersterteilung oder Erweiterung in Landkreisen über die Rathäuser/Bürgerbüros einzureichen, oder kann man auch direkt zur Führerscheinstelle gehen (-> keine Zeitverzögerung, Unklarheiten können gleich geklärt werden)?
Klickst Du hier.

Verfasst: Mo 28. Dez 2009, 07:44
von M.Thöle
Bei der Erweiterung kann der Führerschein doch (ohne Mehraufwand) umgestellt werden. Warum wird da eine extra Gebühr erhoben. Bei uns kostet eine Erweiterung 42,60 € und nur diese Gebühr würde in diesem Fall von uns erhoben.