Fragen zur Wiedererteilung der FE

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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TKF
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Fragen zur Wiedererteilung der FE

Beitrag von TKF » Fr 8. Jan 2010, 13:30

Hallo!

Ich bin neu hier im Forum und habe versucht, in den zahlreichen, informativen Threads, Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

Dennoch habe ich noch einige Fragen.

Erst einmal die Fakten:

Im Oktober 1999 Entzug der FE wegen Alkohol (1,39 °/oo).

Im August 2001 Entgiftung und seitdem (glücklich und zufrieden) trocken.

Im Juni 2002 polizeiliches Führungszeugnis (ohne Einträge) erhalten.

Im August 2002 einen Sehtest (ohne Einschränkungen) „bestanden“.

Ebenfalls im August 2002 einen Antrag auf Neuerteilung einer FE gestellt, daraufhin eine Fahrschule besucht und theoretischen sowie praktischen Unterricht erhalten, dieses aber aus finanziellen Gründen abbrechen müssen.

Im November 2002 von der Führerscheinstelle geforderte MPU (positiv, ohne Beanstandungen) absolviert und an die Führerscheinstelle weitergeleitet.

Meine erste Frage:
Ist es richtig, dass ich bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Wiedererteilung der FE (früher Kl. 3, heute B) stellen kann, ohne Fahrschule mit theoretischem Unterricht, Fahrstunden und Prüfung nachzuweisen?

2.
Benötige ich einen aktuellen Nachweis über einen Erste Hilfe Kursus?

3.
Benötige ich einen aktuelleren Sehtest?

4.
Benötige ich ein aktuelleres Führungszeugnis?

5.
Ist meine MPU noch gültig, oder muss ich erneut eine absolvieren?

Und meine (vorerst) letzte Frage:
Handelt es sich bei den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung um:
Bescheinigung der MPU, Sehtest, Führungszeugnis, Paßbild, Personalausweis und Geld natürlich, oder benötige ich noch andere Unterlagen?

Es wäre sehr hilfreich für mich, baldmöglichst Antworten zu bekommen, damit ich alles in die Wege leiten kann.

Vielen Dank fürs Lesen (und hoffentlich beantworten) und lieben Gruß von
Tina

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Fr 8. Jan 2010, 22:59

1.) Anträge kannst Du immer stellen. Du meinst, ob Du im Antragsverfahren die Prüfungen und Fahrstunden nachweisen musst. Sehr wahrscheinlich nicht wegen einer Normänderung in der Fahrerlaubnisverordnung. Demnach bist Du im Regelfall von der Theoretischen und praktischen FE-Prüfung befreit.

2.) Für die Klasse B reichen die Sofortmaßnahmen am Unfallort aus. Der Nachweis darüber sollte sich noch in Deiner FS-Akte befinden, also der Behörde vorliegen.

3.) Ja.

4.) Ja.

5.) Sie ist noch gültig, wenn nichts hinzugekommen ist, die damalige Fragestellung der MPU bis zur Kenntnis ihrer Beantwortung der Behörde bekannt ist (0oder wird).

Liebe Greet-Ings Cornelius

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